Freiwilliges Soziales Jahr  Seite drucken

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)  Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H. 2001 S.5
Schule aus, was nun?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) -ein Orientierungs- und Bildungsjahr?
Fundstelle: NBl.MBWFK.Schl.-H. 1999 S. 111

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) 
Bekanntmachung vom 21. Dezember 2000 - 111 PS 5
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 2001 S.5)

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr, an dem junge Leute im Alter von 17 bis 27 Jahren teilnehmen können. Angeboten werden Plätze in Kindergärten, Jugend- und Behinderteneinrichtungen, Altenheimen und Sozialstationen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Das Freiwillige Soziale Jahr wird als Vorpraktikum für verschiedene Studien- und Ausbildungsgänge anerkannt . Beginn ist jeweils im August oder September 2001.
Die Bewerberinnen und Bewerber suchen sich ihre Einsatzstelle aus dem Angebot der Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD) aus, werden während des Jahres sozial- und krankenversichert und bekommen neben einem Taschengeld von 320,- Mark Unterkunft und Verpflegung gestellt. Darüber hinaus nehmen sie an 25 Seminartagen zu Erfahrungsaustausch und Weiterbildung bei den IJGD teil.
Weitere Informationen können bei 
IJGD e.V.
Katharinenstraße 13 
31135 Hildesheim
Tel. 0 51 21/1 51 24 oder 0 51 21/2 06 61 30 
angefordert werden.


Schule aus, was nun?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) -ein Orientierungs- und Bildungsjahr?
(NBl.MBWFK.Schl.-H. 1999 S. 111)

"In diesem Jahr bin ich viel sicherer im Umgang mit anderen Menschen geworden." "Nach einem Jahr praktischer Arbeit habe ich richtig Lust zu studieren." "Wenn ich nicht ein Jahr in einer Einrichtung für blinde Menschen gewesen wäre, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, Blindenpädagogik zu studieren."
Diese und ähnliche Äußerungen hören wir immer wieder von jungen Menschen, die an einem freiwilligen Sozialen Jahr teilgenommen haben.
Auch im Moment steht für viele die Entscheidung über den späteren beruflichen Weg an. Das FSJ ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr, an dem junge Leute
im Alter von 17 bis 27 Jahren teilnehmen können. Gearbeitet wird in den verschiedensten sozialpädagogischen und pflegerischen Bereichen. Wir können u.a. Plätze in Kindergärten, Jugend- und Behinderteneinrichtungen, Altenheimen, Sozialstationen und antroposophischen Einrichtungen in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg anbieten. Im Bundesland Sachsen-Anhalt gibt es seit 1995 im Rahmen des Modellprojektes "Jugend hilft Jugend" speziell Einsatzplätze im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Den Bewerberinnen wird keine Stelle zugewiesen, sondern die Arbeitsaufnahme erfolgt im Einverständnis mit der jeweiligen Einsatzstelle. Sie erhalten derzeit von der Einrichtung ein Taschengeld bis zur Höhe von 320,- DM sowie Verpflegung und einen Zuschuß zur Unterkunft. Sie sind während des Jahres sozialversichert, das Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt.
Für verschiedene Studien- und Ausbildungsgänge wird das FSJ als Vorpraktikum anerkannt.
Die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD) e.V. führen das FSJ in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband durch. Wir haben die Trägerschaft übernommen und begleiten die Teilnehmerinnen während des einjährigen Einsatzes. Dazu gehören auch fünf einwöchige praxisbegleitende Seminare, die dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung dienen.
Wer nähere Informationen haben möchte, kann sich wenden an:
IJGD e.V. Katharinenstraße 13 31135 Hildesheim
Telefon (05121 ) 1 51 24 oder 13 28 12


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein