Erweitertes Führungszeugnis

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Siehe auch SGB 8 à § 72a
Siehe auch sexueller Missbrauch

 

Auskunft aus dem Zentralregister

1.

 

Führungszeugnis

 

 

§ 30 Antrag

 

 

§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

 

 

§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

 

 

§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses

 

 

§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf

 

 

§ 34 Länge der Frist

 

 

§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen

 

 

§ 36 Beginn der Frist

 

 

§ 37 Ablaufhemmung

 

 

§ 38 Mehrere Verurteilungen

 

 

§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme

 

 

§ 40 Nachträgliche Eintragung


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein