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Auskunft aus dem Zentralregister
1.
Führungszeugnis
§ 30 Antrag
§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 34 Länge der Frist
§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36 Beginn der Frist
§ 37 Ablaufhemmung
§ 38 Mehrere Verurteilungen
§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme
§ 40 Nachträgliche Eintragung
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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein