Erlass zur Einführung von Englischunterricht in der Grundschule ab Schuljahr 2006/07 | |
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 110) | |
Erlass des Ministeriums für Bildung und
Frauen vom 15. Mai 2006 - III 301
Dieser Erlass tritt zum 1. August 2006 in Kraft. Mit dem o.g. Erlass wird Englisch mit Beginn des Schuljahres 2006/07 als Fach in den Fächerkanon der Grundschule aufgenommen. Grundlage für den Unterricht ist weiterhin der Rahmenplan „Englisch in der Grundschule“ vom Juni 2004, ergänzt durch die Handreichung „Englisch in der Grundschule“, ebenfalls vom Juni 2004, beides zu finden unter www.lernnetz-sh.de oder www.schooloffice-sh.de , Stichwort Englisch in der Grundschule. Wie für alle anderen Fächer in der Grundschule gilt für die Leistungsbeurteilung die Landesverordnung über Notenstufen und andere Angaben in Zeugnissen (Zeugnisordnung - ZO) vom 29. Juni 1981 in Verbindung mit der Landesverordnung über Aufnahme und Aufsteigen nach Klassenstufen an der Grundschule (GrO) vom 8. März 1999. Zur Unterstützung bei der Beobachtung und Förderung der Schülerinnen und Schüler im Fach Englisch in der Grundschule hat das IQSH in enger Anlehnung an die bereits vorliegenden Handreichungen Aufgabensammlungen zu den Themenbereichen des Rahmenplans erstellt, die unter dem Titel „Beobachten und Fördern im Englischunterricht an der Grundschule“ veröffentlicht werden. Sie können ab Ende Juni (Bd. 1) und Ende August (Bd. 2) beim IQSH käuflich erworben werden. Eine kleine Aufgabensammlung geht den Grundschulen zu Beginn des Schuljahrs 2006/07 kostenfrei zu. Die Angebote des IQSH hinsichtlich der Fortbildung von Lehrkräften für den Englischunterricht in der Grundschule werden fortgesetzt. Weitere Informationen sind zu finden unter www.iqsh.de, Stichwort „Fortbildung“ und „Fächerportal Englisch Grundschule“. |
Englisch in der Grundschule: Leistungsbewertung Englisch in der Grundschule ist lt. Erlass vom 15. Mai 2006 ein reguläres Unterrichtsfach in der Grundschule – im laufenden Schuljahr in der 3. Jahrgangsstufe, vom Schuljahr 2007/08 auch in der 4. Jahrgangsstufe. Dementsprechend gilt § 5 der Grundschulordnung in Verbindung mit der Zeugnisordnung. Die Kinder der Klassenstufe 3 erhalten eine Leistungsbewertung im Fach Englisch entweder als Textabschnitt im Berichtszeugnis oder als Note im Notenzeugnis gemäß § 5 Absatz 2 der Grundschulordnung. Die Kinder der Klassenstufe 4 erhalten erst ab dem Schuljahr 2007/08 eine Englischzensur in ihrem Notenzeugnis. Im laufenden Schuljahr wird Englisch in der 4. Jahrgangsstufe als Angebot nach den Möglichkeiten der jeweiligen Schule vorgehalten, die Leistungen werden dementsprechend noch nicht bewertet. Quelle: Schreiben des IQSH vom 04.12.2006 |
Rahmenplan Englisch in der Grundschule (91KB , Word Dokument) |
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Handreichung Englisch in der Grundschule (964 KB , Word Dokument) |
Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein An die Schulleitungen der Kiel, 8. März 2004 Fremdsprachenlernen in der Grundschule Sehr geehrte Damen und Herren, in mehr als drei Viertel aller Grundschulen in Schleswig-Holstein wird Fremdsprachenlernen bereits angeboten und die Lehrkräfte haben in den letzten Jahren vielfältige Erfahrungen insbesondere mit Englisch gemacht. Die örtlichen Gegebenheiten sind jedoch gerade für den Bereich des Englischlernens in der Grundschule sehr unterschiedlich. Unser Ziel ist es deshalb, ab dem kommenden Schuljahr für eine gleichmäßigere Ausgangssituation zu sorgen. Ich bitte Sie, im Rahmen der Stundentafel einen vorläufigen Rahmenplan Englisch in der Grundschule (in der Anlage ist der 1. Diskussionsentwurf beigefügt) zu erproben, auf dieser Grundlage in den nächsten zwei Schuljahren Erfahrungen zu sammeln und sich auf die Einführung eines regulären Faches Englisch in der Grundschule im Anschluss an diesen Erprobungszeitraum vorzubereiten. Der vorläufige Rahmenplan verzichtet bewusst auf ein streng lineares Voranschreiten und wählt den Weg des grundschulgemäßen, lernbereichsintegrierten Arbeitens. Es wird empfohlen, dass jede Schule auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses festlegt, ob das Angebot in Klassenstufe 4 oder in der 3. und 4. Klassenstufe erfolgen soll. Ferner soll die Schulkonferenz über den wöchentlichen Zeitumfang befinden. Eine Bewertung des Englischlernens erfolgt nicht. Es wird angeregt, das Zeugnis um die Bemerkung „... hat am Englischunterricht teilgenommen" zu ergänzen. Ein Arbeitskreis mit erfahrenen Fachkräften wird die Erprobungsphase des Englischlernens in der Grundschule begleiten, für Ruckfragen und Anmerkungen zur Verfügung stehen sowie eine landesweite Evaluation durchfuhren. Ich bitte Sie, sich kritisch-konstruktiv zu beteiligen. Nahere Informationen über die Konzeption des Englischlernens in der Grundschule wahrend der zweijährigen Erprobungsphase sowie über den vorläufigen Rahmenplan und die Tätigkeit des begleitenden Arbeitskreises können unter www.lernnetz-sh.de abgerufen werden. Handreichungen zum Englischlernen in der Grundschule sind in Vorbereitung, sie sollen im Mai dieses Jahres zusammen mit der Endfassung des vorläufigen Rahmenplanes an die Grundschulen versandt werden. Das IQSH wird außerdem in Kurze Kompaktkurse für diejenigen Schulen, die bisher noch nicht über qualifizierte Fachkräfte für das Englischlernen in der Grundschule verfugen, sowie regionalisierte Informationsveranstaltungen anbieten. Die bereits erprobten Arbeitsmaterialien des IQSH können weiterhin eingesetzt werden. Da zur Zeit zahlreiche, sehr unterschiedliche Anforderungen an die Grundschulen unseres Landes gestellt werden, ist es wichtig, für die Einführung des Englischlernens in der Grundschule einen behutsamen und sorgfaltigen Weg zu wählen und die Kolleginnen und Kollegen mit ihren vielfältigen Erfahrungen auf diesem Weg mitzunehmen. Unser Ziel ist es, auf der Basis Ihrer Erfahrungen mit dem vorläufigen Rahmenplan nach der zweijährigen Erprobungsphase einen Erlass und einen Lehrplan Englisch in der Grundschule zu veröffentlichen und dann auch zusätzliche Fachunterrichtsstunden bereit zu stellen. Die Schulaufsicht und das IQSH werden Ihnen beratend zur
Verfügung stehen. |