Bilinguale Unterrichtsangebote an Grundschulen Grundschule Seite drucken

Bilinguale Unterrichtsangebote an Grundschulen
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 169)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 6. Juni 2006 - III 301

Ergänzend zu dem ab dem Schuljahr 2006/07 beginnenden verpflichtenden Englischunterricht ab Jahrgangsstufe 3 können Grundschulen bei ausreichender Nachfrage im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bilinguale Unterrichtsangebote in unterschiedlichen Formen, z.B. bezogen auf Fächer, Lerngruppen oder Jahrgangsstufen einführen. Interessierten Schulen wird angeraten, sich frühzeitig von der zuständigen Schulaufsicht beraten zu lassen.


Bei der Umsetzung ist Folgendes zu beachten:
 
  1. Die Genehmigung eines bilingualen Unterrichtsangebotes erfolgt durch die Schulaufsicht auf Antrag der Schulkonferenz.
     
  2. Die Genehmigung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
     
  • Offenheit des Angebotes für alle Schülerinnen und Schüler
     
  • Nachweis einer qualitativ und quantitativ ausreichenden personellen Ausstattung im Rahmen der vorhandenen Ressourcen
     
  • Darlegung der Stundenverteilung bei Sicherung des verpflichtend ab Jahrgangsstufe 3 zu erteilenden Englischunterrichtes
     
  • Vorlage eines Konzeptes mit Aussagen zu den Zielen des Angebotes, zur Lerngruppenstruktur, zu curricularen Grundzügen und zur Methodik
     
  • Bei langfristig angelegten Angeboten dokumentierte Absprachen mit den weiterführenden Schulen zur möglichst weitgehenden Sicherung der Kontinuität der Bildungsgänge
     
  1. Die Schulen sind zur Rechenschaftslegung und in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht zur Evaluation verpflichtet.
     


Der Erlass tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.
 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein