Sondermaßnahme   Seite drucken

Sondermaßnahme Zugang zum Lehramt an Grundschulen und an Gemeinschaftsschulen für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an Berufsbildenden Schulen
Sondermaßnahme Zugang zum Lehramt an Grundschulen für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein