Begabungsförderung, Enrichment, Hochbegabtenförderung 

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§ 5 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Formen des Unterrichts
§ 22 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Beginn der Vollzeitschulpflicht
§ 126 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Schulgestaltung
§ 38 Absatz 5 Hochschulgesetz - Allgemeine Bestimmungen
§ 2 OAPVO - Eintritt in die Oberstufe, Überspringen, Versetzung, Aufstieg und Rücktritt in der Oberstufe
weitere Informationen zur außerschulischen Begabungsförderung und schulischen Begabungsförderung

Enrichment-Programm 2020/21 - Außerunterrichtliche Begabtenförderung
Begabtenförderung: JuniorAkademie Christianslyst 2020 (Jahrgangsstufen 6 bis 7)
Begabungsförderung: JuniorAkademie St. Peter-Ording 2020 (Jahrgangsstufen 8 bis 10)
Kompetenzzentren Begabtenförderung Kindertagesstätten / Grundschulen (März)
Stützpunktschulen und Projektleiterinnen/Projektleiter für Enrichmentkurse für besonders begabte Schüler und Schülerinnen

Enrichment-Programm 2020/21 - Außerunterrichtliche Begabtenförderung
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. November 2019 - III 327
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2019 S. 382)

Für besonders begabte und motivierte Schülerinnen und Schüler können EnrichmentKurse neben dem Regelunterricht angeboten werden. Über diese spezifischen Lernangebote wird umfassend auf enrichment.schleswig-holstein.de informiert. Es gelten die dort formulierten Bedingungen und Grundsätze zur Teilnahme sowie zu Inhalten und Methoden.

Diese Homepage ist gleichzeitig die Organisationsplattform des Enrichment-Programms.

1. Ausschreibungsbedingungen:
Um ein Enrichment-Angebot zum Zweck der Begabtenförderung durchführen zu können, schließen sich Schulen zu ooperationsverbünden zusammen. Sie entwickeln gemeinsam ein Konzept und bieten, darauf aufbauend, ein miteinander abgestimmtes Kursprogramm an. Es gibt Stützpunktschulen, an dBegabtenförderung: JuniorAkademie Christianslyst 2020 (Jahrgangsstufen 6 bis 7) enen Kurse angeboten werden, aber auch Schulen, die Schülerinnen und Schüler lediglich nominieren. Damit eine Verankerung des Enrichment-Gedankens an den Schulen erfolgt, ist es wichtig, dass auch Lehrkräfte Kurse erteilen. Zudem bieten Honorarkräfte mit ausgewiesener Expertise Kurse mit besonderen Themen in Absprache mit der jeweiligen Verbundleitung an.
Bereits genehmigte Verbünde werden im Schuljahr 2020/21 fortgesetzt. Stützpunktschulen dieser Verbünde können in Absprache mit der Verbundleitung Mittel beantragen und werden vom MBWK bei ihren Kursangeboten unterstützt, sofern diese die nterstützungskriterien erfüllen und Kapazitäten vorhanden sind.
Schulen, die sich zu einem neuen Verbund zusammenschließen wollen, stellen auf der Grundlage eines miteinander abgestimmten Konzepts einen schriftlichen Antrag, der von der Landeskoordination genehmigt werden muss, bevor Mittel für das Schuljahr 2020/21 beantragt werden können.
Die Beantragung von Mitteln setzt also die Bereitschaft zu einer koordinierten Mitarbeit in einem genehmigten Verbund voraus.

2. Finanzierung:
Beim MBWK können die anerkannten Verbünde Aufwandsentschädigungen für Honorarkräfte, die Kurse leiten, sowie Material beantragen. Außerdem werden auf Antrag durch Schulleitungen Ausgleichsstunden für Lehrkräfte als Kursleiter/innen sowie Verbundleiter/innen zugewiesen. Zudem werben die Verbünde Mittel über Sponsoren ein und die teilnehmenden Schüler/innen zahlen in der Regel einen geringen Kostenbeitrag. Auf Antrag der Eltern kann dieser Beitrag auch ganz entfallen, so dass Kosten keinen Hinderungsgrund zur Teilnahme an dieser Fördermaßnahme darstellen.

3. Verbundleitung:
An einer der Stützpunktschulen im Verbund gibt es eine Verbundleitung, die das Kursangebot in Abstimmung mit den beteiligten Schulen organisiert. Die Schulen des Verbundes unterstützen die Verbundleitung bei der Kurszusammenstellung. Die Organisation erfolgt über die genannte Homepage, weshalb eine technische Ausstattung Voraussetzung ist. Sowohl das OnlineAnmeldeverfahren als auch wichtige Texte, Formulare etc. werden als Vorlagen zentral vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

Die Aufgaben der Verbundleitung sind im Einzelnen:
• Teilnahme an Verbundleiterkonferenzen und Kommunikation mit der Landeskoordination zu Zielen, Kursangeboten und dem erforderlichen Mitteleinsatz,
• Zusammenstellung des Kursangebotes mit den Enrichment-Beauftragten an den Stützpunktschulen unter Berücksichtigung der Ziele des Programms sowie diesbezügliche Absprachen mit Kursleitungen,
• Koordinierung der Beantragung von Ausgleichsstunden beim MBWK und Meldung nicht genutzter Zuweisungen an die Landeskoordination,
• Weitergabe wichtiger Informationen an die Schulen (und Enrichment-Vereine) im Verbund sowie Durchführung von Kursleitertreffen,
• Begleitung des Nominierungsverfahrens der Schulen und Zuordnung der Schüler/innen zu Kursen nach erfolgter Anmeldung sowie
• Koordination einer jährlichen Präsentationsveranstaltung im Verbund.

4. Beantragung von Ausgleichsstunden:
Alle Anträge für (a) Kursleitungen sowie (b) Verbundleitungen werden von der jeweiligen Schulleitung ausschließlich online über zwei unterschiedliche elektronische Formulare bis zum 14. Februar 2020 gestellt.
Die Links zur elektronischen Beantragung von Ausgleichsstunden werden den Schulbzw. Verbundleitungen per E-Mail separat bekannt gemacht. Zudem sind sie im internen Enrichment-Bereich der Schulen zu öffnen.

a. Anträge für Kursleitungen:
Schulen, an denen Lehrkräfte Kurse anbieten, können in der Regel bis zu 2,0 Ausgleichsstunden je Stützpunktschule für Kursunterricht erhalten. Präzise Angaben zur Berechnung sind am Antragsort verlinkt und dort nachzulesen.
b. Anträge für Verbundleitungen:
Die Verbundleitung eines EnrichmentVerbundes erhält Ausgleichsstunden in Abhängigkeit vom Umfang der Aufgaben, also der Anzahl der zu koordinierenden Kurse und damit verbundenen weiteren Aufgaben:
6 bis 12 Kurse = 1,5 Stunden
13 bis 20 Kurse = 2 Stunden
21 bis 30 Kurse= 2,5 Stunden
mehr als 31 Kurse = 3 Stunden

Ansprechpartner:
Dirk Gronkowski (III 327), Landeskoordinator im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, E-Mail: dirk.gronkowski@bimi.landsh.de oder Telefon 0431 988-2409

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Begabtenförderung: JuniorAkademie Christianslyst 2020 (Jahrgangsstufen 6 bis 7) 
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. November 2019 - III 327
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2019 S. 383)

Die JuniorAkademie Christianslyst ist ein außerhalb des regulären Schulunterrichts liegendes Förderprogramm für begabte Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe (Jahrgangsstufen 6 und 7). Sie folgt dem Konzept der Deutschen JuniorAkademien und bietet den Teilnehmenden eine intellektuelle und soziale Herausforderung, die ihnen neue, weitreichende Erfahrungen vermittelt. Die Akademie regt nachhaltig zum interdisziplinären Lernen an und ermöglicht die Begegnung mit weiteren begabten Gleichaltrigen. So lernen die Schüler/innen andere, neue Denkansätze kennen und werden intellektuell überdurchschnittlich gefördert. Indem sie neue Potenziale entdecken, erweitern sie ihre Kompetenzen deutlich.

Die JuniorAkademie Christianslyst 2020 wird von der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein e.V. (DGhK) veranstaltet und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur organisiert.
Sie findet vom 23. Juli bis 1. August 2020 in Christianslyst bei Süderbrarup statt. Dort leben und lernen die Teilnehmenden zehn Tage lang. Geplant sind vier Kurse für insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Gesellschafts- und Naturwissenschaften.
Das gemeinsame Leitthema: "Wunderwelten" verbindet alle Kurse miteinander.
Die fachliche Arbeit in den Kursen wird durch weitere kursübergreifende Angebote (z. B. Musik, Sport, Exkursionen, Autorenlesung, Kunst) ergänzt. Zum Team gehören neben der Akademieleitung und den Kursleitungen auch Jugendbetreuer und -betreuerinnen.
Zugang zur Akademie haben Schülerinnen und Schüler, die eine überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine besondere Leistungsmotivation bereits unter Beweis gestellt haben. Es sollten zudem auch solche Jungen und Mädchen berücksichtigt werden, die ggf. keine hervorragenden Schulleistungen erbringen, aber offensichtlich über breite intellektuelle Fähigkeiten verfügen. Zudem ist Jugendlichen der Vorzug zu geben, die sich ihre Leistungen nicht hart erarbeiten müssen
und die sich auch außerhalb der Schule vielfältig engagieren.
Diese beschriebene besondere Befähigung und Motivation wird durch die Empfehlung einer Lehrkraft nachgewiesen. Sie muss mit der/dem betreffenden Jugendlichen abgesprochen werden; jede Schülerin bzw. jeder Schüler reicht ein eigenes Motivationsschreiben ein (1 Seite DIN A4 handschriftlich). Die Empfehlung der Lehrkraft soll nicht auf ein spezielles Thema bezogen sein, sondern die allgemeine Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin darstellen. Der Empfehlung sind
keine Zeugnisse beizufügen.
Eigenbewerbungen sind in Ausnahmefällen möglich; bitte sprechen Sie ggf. die Organisationsleitung an, um die Kriterien und das Verfahren zu besprechen.

Termine und Formales:
Informationen und Formulare finden Sie unter
www.dghk-sh.info
Jede Schule kann bis zu zwei Empfehlungen aussprechen. Eine Vorauswahl wird also an der Schule getroffen.
Das Stichdatum für die Zuordnung der Jahrgangsstufe ist der 31 . Januar 2020.
Empfehlungen durch die Schulen werden ausschließlich auf dem Postweg an das MBWK gerichtet: bis zum 7. Februar 2020.

NEU: Das Motivationsschreiben und der Datenerhebungsbogen werden direkt an die DGhK gesendet (Anschrift auf den Dokumenten beachten).
Der Versand des Programms und der Bewerbungsunterlagen durch die DGhK erfolgt direkt an die empfohlenen Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Februar 2020.
Die Rücksendung der Kurswahlunterlagen an das MBWK muss bis zum 28. Februar erfolgen.

Zusage: ab 25. März 2020

Absage: ab 1. April 2020

verbindliches Vorbereitungstreffen der Teilnehmenden und Kursleitungen: 9. Mai 2020 in Kiel

Durchführung der JuniorAkademie: 23. Juli bis 1 . August 2020

öffentliche Abschlusspräsentation: am Nachmittag des 1 . August 2020 in Süderbrarup.

Eine verantwortliche Person der Schule führt im Anschluss an die Teilnahme zu Beginn des neuen Schuljahres ein abschließendes Feedbackgespräch (Rahmen: 15 bis 20 Minuten) mit der JuAk-Teilnehmerin/dem JuAk-Teilnehmer zu Wirkungen der Maßnahme. Ein Leitfaden für die Gesprächsdurchführung ist zu finden unter: www.dghk-sh.info.
Eine formlose Rückmeldung an die DGhK oder das MBWK (z. B. per E-Mail) wird erbeten; Qualitätssicherung und ein gelingender Informationsfluss sind das Ziel.
Die Gesamtkosten pro Akademieplatz belaufen sich auf etwa 1.000 Euro, die zum überwiegenden Teil vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie von Partnern und Förderern getragen werden. Von den Teilnehmenden wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 430 Euro erwartet. Diese entspricht etwa den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten der Fahrt zwischen Wohnort und Akademie sind selbst zu tragen.
Wenn die Einkommensverhältnisse der Familie eine Eigenleistung nicht oder nicht in voller Höhe zulassen, kann der Betrag in besonderen Fällen reduziert werden. Ein entsprechender Antrag ist erst nach Erhalt der Teilnahmezusage zu stellen. Die Bewerberinnen/ Bewerber gehen mit ihrem Teilnahmeantrag keinerlei Verpflichtungen ein.

Empfänger des Motivationsschreibens und des Datenerhebungsbogens:
DGhK RV SH e.V.
Ulzburger Landstraße 434
25451 Quickborn
Empfänger der Empfehlung sowie des Kurswahlbogens auf dem Postweg:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Dirk Gronkowski
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Ansprechpartner:
Jörg Martens (Organisation): DGhK RV
Schleswig-Holstein e.V., Telefon 0152
28952580 oder E-Mail: martens@dghk-sh.info
Dirk Gronkowski: Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur (III 327),
Telefon 0431 988-2409 oder E-Mail:
dirk.gronkowski@bimi.landsh.de  

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Begabungsförderung: JuniorAkademie St. Peter-Ording 2020 (Jahrgangsstufen 8 bis 10)
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. November 2019 - III 327
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2019 S. 385)

Die JuniorAkademie St. Peter-Ording ist ein außerhalb des regulären Schulunterrichts liegendes Förderprogramm für begabte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10. Sie folgt dem Konzept der Deutschen JuniorAkademien und bietet den Teilnehmenden eine intellektuelle und soziale Herausforderung, die über den Möglichkeiten des schulischen Alltags liegt. Die Jugendlichen haben die Gelegenheit, Vorlieben für neue Spezialgebiete zu entdecken sowie andere Lern- und Arbeitsmethoden kennen zu lernen.
Sie ermöglicht die Begegnung mit Gleichaltrigen, die ebenso ausgeprägte Fähigkeiten und Interessen in unterschiedlichen Bereichen besitzen. So lernen die Teilnehmenden andere Denkansätze kennen, blicken über ihre bisherige Erfahrungswelt hinaus und entdecken neue Potenziale. Damit erweitern sie ihre Kompetenzen deutlich.

Die JuniorAkademie St. Peter-Ording 2020 wird von der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein SchleswigHolstein e.V. veranstaltet und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) der Freien und Hansestadt Hamburg organisiert. Sie findet vom 28. Juni bis 11. Juli 2020 im Nordsee-Internat St. Peter-Ording statt. Dort werden die Teilnehmenden 14 Tage leben und lernen.
Acht unterschiedliche Kurse werden für insgesamt 62 Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe aus Schleswig-Holstein und Hamburg aus den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 angeboten. Alle Kurse verbindet das Leitthema: „Wunderwelten".
Die fachliche Arbeit in den Kursen wird durch weitere kursübergreifende Angebote (z. B. Musik, Sport, Exkursionen, Vorträge) ergänzt.
Zugang zur Akademie haben Schülerinnen und Schüler, die eine erkennbar überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine besondere Leistungsmotivation bereits unter Beweis gestellt haben. Es sollten zudem
auch solche Jungen und Mädchen berücksichtigt werden, die ggf. keine hervorragenden Schulleistungen erbringen, aber offensichtlich über breite intellektuelle Fähigkeiten verfügen. Ebenfalls ist solchen Jugendlichen der Vorzug zu geben, die sich ihre Leistungen nicht hart erarbeiten müssen und die sich auch außerhalb der Schule vielfältig engagieren.
Die besondere Befähigung und Motivation wird durch die Empfehlung einer Lehrkraft nachgewiesen. Sie muss mit der/dem betreffenden Jugendlichen abgesprochen werden.
Die Empfohlung der Lehrkraft soll nicht auf ein spezielles Thema bezogen sein, sondern die allgemeine Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin in Worte fassen. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler reicht zudem ein eigenes Motivationsschreiben ein (1 Seite DIN A4 handschriftlich).

Eigenbewerbungen sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie ggf. die Organisationsleitung zu den Kriterien und dem Verfahren an.

Termine und Formales:
Informationen und Formulare finden Sie unter www.dghk-sh.info.
Jede Schule kann bis zu zwei Empfehlungen aussprechen. Eine Vorauswahl wird also an der Schule getroffen.
Das Stichdatum für die Zuordnung der Jahrgangsstufe ist der 31. Januar 2020.
Empfehlungen durch die Schulen werden ausschließlich auf dem Postweg an das MBWK gerichtet: bis zum 7. Februar 2020

NEU: Das Motivationsschreiben und der Datenerhebungsbogen werden direkt an die DGhK gesendet (Anschrift auf den Dokumenten beachten).
Der Versand des Programms und der Bewerbungsunterlagen durch die DGhK erfolgt direkt an die empfohlenen Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Februar 2020.
Die Rücksendung der Kurswahlunterlagen an das MBWK muss bis zum 28. Februar erfolgen.

Zusage: ab 25. März 2020
Absage: ab 1. April 2020

verbindliches Vorbereitungstreffen der Teilnehmenden und Kursleitungen: 9. Mai 2020 in Kiel

Durchführung der JuniorAkademie: 28. Juni bis 11. Juli 2020 in St. Peter-Ording

Eine öffentliche Abschlusspräsentation findet am Nachmittag des 11. Juli 2020 in St. PeterOrding statt.

Eine verantwortliche Person der Schule führt im Anschluss an die Teilnahme zu Beginn des neuen Schuljahres ein abschließendes Feedbackgespräch (Rahmen: 15 bis 20 Minuten) mit der JuAk-Teilnehmerin/dem JuAk-Teilnehmer zu Wirkungen der Maßnahme. Ein Leitfaden für die Gesprächsdurchführung ist zu finden unter: www.dghk-sh.info. Eine formlose Rückmeldung an die DGhK oder das MBWK (z. B. per E-Mail) wird erbeten. Die Qualitätssicherung und ein gelingender Informationsfluss sind das Ziel.
Die Gesamtkosten pro Akademieplatz belaufen sich auf etwa 1.300 Euro, die zum überwiegenden Teil vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg und von Partnern und Förderern getragen werden.
Von den Teilnehmenden wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 450 Euro erwartet, die etwa den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entspricht. Die Kosten der Fahrt zwischen Wohnort und Akademie sind selbst zu tragen. Wenn die Einkommensverhältnisse der Familie eine Eigenleistung nicht oder nicht in voller Höhe zulassen, kann der Betrag in besonderen Fällen reduziert werden. Ein entsprechender Antrag ist erst nach Erhalt der Teilnahmezusage zu stellen. Die Bewerber/innen gehen mit ihrer Bewerbung keinerlei Verpflichtungen ein.

Empfänger des Motivationsschreibens und Datenerhebungsbogens:
DGhK RV SH e.V.
Hamburger Chaussee 213
24113 Kiel
Empfänger der Empfehlung sowie des Kurswahlbogens auf dem Postweg:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Dirk Gronkowski
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Ansprechpartner:
DGhK RV Schleswig-Holstein e.V.: Silke Thon
(Organisationsleitung), Telefon 0431 686372
oder E-Mail: thon@dghk-sh.info
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur: Dirk Gronkowski (III 327), Telefon
0431 988-2409, E-Mail: dirk.gronkowski@
bimi.landsh.de

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Kompetenzzentren Begabtenförderung
Kindertagesstätten / Grundschulen
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 5. Februar 2010 - III353
(NBI.MBF.Schl.-H. 2010 S. 35)

Zum Schuljahr 2010/11 können sich Kindertagesstätten (Kita) und Grundschulen (GS) für eine eineinhalbjährige Qualifizierungsmaßnahme zur Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen und zur Gestaltung des Überganges Kita/GS bewerben. Ziel des Projektes ist es, ein transferfähiges Konzept zur Begabtenförderung und Übergangsgestaltung in den Kita/GS zu entwickeln und die Einrichtungen nach Abschluss der Maßnahme als Kompetenzzentren auszuweisen.

Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein gemeinschaftliches Projekt von MBK und Karg-Stiftung und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem IQSH.
Dieses Projekt soll an sechs Standorten des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Es wird eine gleichmäßige regionale Verteilung angestrebt.
Die Konzeptentwicklungsphase wird begleitet durch neun zweitägige Qualifizierungsmodule (jeweils an einem Freitag und einem Samstag) für je zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer jeder Einrichtung. Pro Einrichtung muss eine Person über eine Leitungsfunktion verfügen. Die Träger der Kindertagesstätten sowie die Schulämter müssen die Maßnahme schriftlich befürworten und eine Freistellung der teilnehmenden Erzieherinnen/ Erziehern und der Lehrkräfte für die Fortbildungstage gewährleisten.

Der Aufbau der ganztägigen Modulangebote beinhaltet neben Phasen der Qualifizierung durch Referenten auch Phasen der Erarbeitung konkreter Maßnahmen für eine begabungsfördernde Praxis vor Ort. Transferaufgaben und die Auswertung der Erfahrungen im Ent­wicklungsprozess der Kita/GS stehen im Vordergrund. Die Einrichtungen werden für diese Aufgaben während des gesamten Prozesses fachlich begleitet.
Auf der Grundlage einer ressourcenorientierten Stär­kenanalyse der Einrichtungen werden die jeweils unter­schiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen der Kita/GS-Tandems herausgearbeitet, so dass individuelle Konzepte für jedes Kompetenzzentrum entwickelt werden können.

Bestandteile der Qualifizierungsmaß­nahmen sind zudem:
- Drei bis vier Einrichtungs-Entwicklungstage für die teilnehmenden Kita/GS;
- Fortbildungs- und Vertiefungsangebote nach standortspezifischem und personenspezifischem Bedarf.

Die Tandems aus Kita und GS können während der Konzeptentwicklungsphase neben den Qualifizierungsmaßnahmen finanzielle Mittel (bis zu 5.000 Euro) erhalten, die gezielt im Rahmen der Entwicklung zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum Kita/GS in­vestiert werden müssen. Bereitgestellt wird zudem eine „Schatzkiste - Begabtenförderung" mit Literatur und (Unterrichts-) Materialien.
Die Unterstützung (finanzielle Mittel und/oder die Ge­währung von zwei Ausgleichstunden für Lehrkräfte) an den Kompetenzzentren nach Abschluss der Maßnahme geschieht auf der Grundlage der im Konzept aus­gewiesenen Aufgaben an den jeweiligen Standorten. Die Zertifizierung erfolgt durch das MBK, das sich bei seiner Entscheidung durch die Karg-Stiftung beraten lässt.
Die Bewerbungsformulare, formale Kriterien für die Zertifizierung als „Kompetenzzentrum Begabtenförderung - Kindertagesstätten/Grundschulen" nach Abschluss des Projektes sowie eine ausführliche Beschreibung der Modulangebote finden sie im Bildungsportal auf der Seite zur Begabtenförderung unter dem Stichwort „Kompetenzzentren Begabtenförderung - Kita GS“.
Kita und GS müssen sich als Kooperationspartner ge­meinsam beim MBK bewerben. Ein Projektvertrag mit dem MBK sowie ein Kooperationsvertrag zwischen der Kita/GS bildet den verbindlichen Rahmen.
Die Bewerbungsunterlagen zur Aufnahme in das Projekt ..Kompetenzzentrum Begabtenförderung - Kindertagesstätte/Grundschule" richten Sie bitte bis zum 21. Mai 2010 in digitaler und schriftlicher Form an das
Ministerium für Bildung und Kultur, z.Hd. Andrea Schönberg - III 353 -, E-Mail: andrea.schoenberg@mbk.landsh.de

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Stützpunktschulen und Projektleiterinnen/Projektleiter für Enrichmentkurse für besonders begabte Schüler und Schülerinnen
 
Bekanntmachung des Ministerium für Bildung und Frauen vom 4.Oktober 2006 – III 331, III 338
(NBI. Schl.-H. 2006 S.275)

Enrichment-Kurse sind besondere Lernangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler.
 

  • Sie finden außerhalb der Unterrichtszeit in kleinen Gruppen (max. 14 Teilnehmende) statt,
     
  • haben in der Regel einen Umfang von ca. 40 Unterrichtsstunden pro Jahr,
     
  • finden vor allem im Winterhalbjahr statt,
     
  • werden nur ausgewählten Schülerinnen und Schülern angeboten,
     
  • sind schul- und schulartübergreifend und deutlich von herkömmlichen AGs unterschieden,
     
  • sind vor allem kognitiv-intellektuell orientiert und
     
  • finden auf hohem Niveau und in hoher Intensität statt.
     
Das modellhaft im Kreis Pinneberg entwickelte Projekt hat an mehreren Schulstandorten im Lande Nachfolger gefunden (z.B. Kiel, Bad Segeberg, Neumünster, Bad Schwartau). Um ein möglichst flächendeckendes Angebot der Begabtenförderung durch Enrichment im Lande zu etablieren, können sich Gymnasien und Gesamtschulen in den Städten und Landkreisen zu Kooperationsverbünden zusammenschließen und gemeinsam ein entsprechendes Konzept entwickeln sowie ein Kursprogramm zusammenstellen. Es sollen maximal 20 Verbünde entstehen. Die Verbünde sollten dann im Schuljahr 2007/08 erste Kurse anbieten; die Projekte können in den folgenden Jahren ausgebaut werden. Neue Projekte können auch in den folgenden Schuljahren in dieses Konzept eingefügt werden. Bestehende Projekte sollten sich in das vorliegende Konzept einpassen, ohne dabei ihre typische Ausprägung zu verlieren. Verbünde und entsprechende Begabtenförderungskonzepte sollen zunächst an den Gymnasien und Gesamtschulen entstehen, in der weiteren Entwicklung des Projektes aber auch auf andere Schularten, insbesondere Grundschulen, ausgeweitet werden.
Zur Realisierung dieser regionalen Enrichmentverbünde erhalten die koordinierenden Stützpunktschulen Ermäßigungsstunden in Abhängigkeit von der Anzahl der Kurse und damit der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler für einen Projektleiter/eine Projektleiterin: 5 – 14 Kurse = 1 Stunde, 15 – 29 Kurse = 2 Stunden, > 30 Kurse = 3 Stunden (Maximum).
Darüber hinaus können Schulen, an denen Lehrerinnen und Lehrer Enrichmentkurse anbieten, bis zu zwei Ermäßigungsstunden je Schule für Kursunterricht erhalten.
Die Finanzierung der Enrichmentkurse erfolgt gemischt aus drei Quellen, aus denen heraus Aufwandsentschädigungen für freie Anbieter bezahlt werden können:
 
  • alle Teilnehmenden zahlen eine Kostenbeitrag,
     
  • Lehrkräfte erhalten Ermäßigungsstunden für Enrichment-Kurse,
     
  • Sponsoring bzw. Spenden unterstützen einzelne Kurse/Schulen/Verbünde.
     

Die Aufgabe der Projektleiterin/des Projektleiters besteht im Wesentlichen in der Organisation des Angebotes und des Anmeldeverfahrens; beides wird vorwiegend online erfolgen, weshalb eine entsprechende technische Ausstattung Voraussetzung ist. Die Projektleiterinnen und Projektleiter werden bei der Organisation von den beteiligten Schulen des Verbundes unterstützt. Sowohl das Online-Anmeldeverfahren als auch wichtige Texte, Formulare etc. werden als Vorlagen zentral vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
Die Aufgaben sind im Einzelnen:
 

  • Zusammenstellen des Kursangebotes und Absprachen mit Kursleitern,
     
  • Zusammenstellen der Kursinformationen (wer, wann, was, wo etc.),
     
  • Information der Schulen im Verbund (Aufforderung, Schülerinnen und Schüler zu nominieren),
     
  • Auswahl und Zusammenstellung der Kursteilnehmer nach Anmeldung über ein online-Managementsystem am Landesbildungsserver,
     
  • Koordination der Teilnahmebescheinigungen,
     
  • Verwaltung des Geldes (Material, Aufwandsentschädigung),
     
  • jährlicher Bericht an die Landesprojektleiterin/den Landesprojektleiter.
     

Der Schulträger muss grundsätzlich mit dem Projekt einverstanden sein und es ggf. durch entsprechende Sachleistungen wie Raum, Heizung, Licht, Hausmeister, Kopien etc. unterstützen.

Zeitplan:
 
  • Auf einer Informationsveranstaltung für alle interessierten Schulen/Projektleiter der Kooperationsverbünde sollen bestehende Konzepte als mögliche Vorbilder vorgestellt werden. Diese Veranstaltung findet am Dienstag, dem 9. Januar 2007, um 15:00 Uhr, in Kiel statt. Ich bitte um Anmeldung bis zum 6. Dezember 2006 an das MBF, Jochen Frese (III 338) (siehe unten) unter Angabe von Namen, Schule, Telefon, E-Mail-Adresse der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Der genaue Ort dieser Veranstaltung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
     
  • Schulen, die als Stützpunktschulen in einem Enrichmentverbund aktiv werden wollen, reichen ihren Antrag auf Ermäßigungsstunden für eine Projektleitung bzw. für Lehrkräfte, die Enrichmentkurse anbieten, bitte bis zum 31. März 2007 ein.
     
  • Dieser Antrag sollte möglichst Auskunft geben über die konkrete Ausgestaltung des Enrichmentprogramms in dem Kooperationsverbund, vor allem muss die vorgesehene Projektleiterin / der vorgesehene Projektleiter und der geplante Umfang des Kursangebotes im Schuljahr 2007/08 benannt werden. Die Schulen vergeben die Aufgabe der Projektleiterin / des Projektleiters in eigener Verantwortung.
     
  • Den Antrag richten Sie bitte an: MBF, Jochen Frese (III 338), Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel, Fax 0431 / 988-2548, E-Mail: Jochen.Frese@mbf.landsh.de. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Jochen Frese 0431 / 988-2409 oder Dr. Anja Grabowsky 0431 / 988-2429.

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein