Staatspolitische Erziehung
(Landtagsbesuche)
Erl. vom 3. Januar 1955 (NBI. Schl.-H. Schulw. S. 10)
Um den Schülern und Schülerinnen der Abschlußklassen an Haupt- und
Realschulen, der Oberstufe der Gymnasien und der Berufs- und
Berufsfachschulen einen lebendigen Einblick in die Parlamentsarbeit
unseres Landes zu geben, besuchen viele dieser Schulklassen unter der
Führung des Klassenlehrers oder des zuständigen Fachlehrers den Landtag.
Ich begrüße diese Landtagsbesuche. Für etwaige Unkosten, die den
Schulklassen entstehen, gewährt der Landtagspräsident besondere Zuschüsse.
Die Schulklassen können entsprechende Anträge unmittelbar an das
Landtagssekretariat Kiel, Landeshaus, richten.
Vor dem Besuch des Landtags ist es angebracht, die Schüler und
Schülerinnen in geeigneter Weise ausreichend darauf vorzubereiten. Dazu
gehört vor allem eine Einführung in die Grundsätze des Wahlrechts und in
die Verfassung unseres Landes (Wählbarkeit und Anzahl der
Landtagsabgeordneten, Wahlverfahren, Vorschlagsrecht, Wahlrecht, Dauer der
Wahlperiode, Entschädigung der Abgeordneten, Entstehung eines Gesetzes).
Der Landtagspräsident beabsichtigt, entsprechende Druckschriften für die
Vorbereitung herauszugeben, die zu gegebener Zeit den Schulen zugänglich
gemacht werden. Nur auf Grund solcher sachlichen Vorbereitungen kann der
Besuch des Landtags für die Schüler und Schülerinnen die staatspolitische
Erziehungs- und Bildungswirkung ausüben, die erstrebt wird.
Ich bitte daher, die Lehrkräfte auf die Notwendigkeit einer solchen
Vorbereitung hinzuweisen |