Legalisation |
Aus einem Schulrundschreiben des Schulamtes Kiel von 1987:
Legalisierung / Beglaubigung von deutschen Urkunden und Zeugnissen
Im Ausland werden deutsche Abgangszeugnisse und andere vielfach nur anerkannt, wenn ihre
Echtheit durch die zuständige Vertretung des betreffenden auswärtigen Staates in
Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation).
Paragraf –
Schulrecht für Schleswig-Holstein
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein