Legalisation 

Seite drucken


Aus einem Schulrundschreiben des Schulamtes Kiel von 1987:

Legalisierung / Beglaubigung von deutschen Urkunden und Zeugnissen

Im Ausland werden deutsche Abgangszeugnisse und andere vielfach nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des betreffenden auswärtigen Staates in Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation).


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein