Nationalhymne |
Die Nationalhymne und die Landeshymne im
Unterricht
Bek. vom 25. Januar 1979 (NBl. KM. Schl.-H. S. 38)
Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat
gehören auch Symbole wie Flaggen, Embleme und eine Hymne, die bei feierlichen
Anlässen gemeinsam gesungen wird. Der Bürger der Bundesrepublik Deutschland
bekennt sich zu seinem Staat und dessen freiheitlicher demokratischer Ordnung
auch durch die dritte Strophe des "Deutschlandliedes". Ihr Inhalt
stellt wesentliche Elemente der politischen Gegenwart dar, die ihre Wurzeln in
der deutschen und europäischen Geschichte haben.
Wegen der Bedeutung der Nationalhymne haben die Kultusminister und -senatoren
der Länder in ihrer Empfehlung zur "Deutschen Frage im Unterricht"
vom 23./24. November 1978 beschlossen:
"Die Schüler sollen die Melodie des Deutschlandliedes und den Text der dritten Strophe kennen. Die Geschichte der deutschen Nationalhymne soll ihnen in altersgemäßer Form erklärt werden."
Die Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein bekennen sich zu ihrem Land auch
durch das Schleswig-Holstein-Lied. Es ist Ausdruck der Zusammengehörigkeit der
Schleswig-Holsteiner untereinander wie auch ihrer Zugehörigkeit zur Deutschen
Nation.
Für die Behandlung der Nationalhymne und des Schleswig-Holstein-Liedes ist nach
den Lehrplänen das 4. Grundschuljahr vorgesehen. Der historische Hintergrund
soll im Geschichtsunterricht der 8. bzw. 9. Klassenstufe behandelt werden.
Um den Lehrkräften die Umsetzung der KMK-Empfehlung und der Lehrpläne zu
erleichtern, ist ein Faltblatt vorbereitet worden. Dieses enthält die Texte der
beiden Hymnen und gibt anhand von Quellen und Erläuterungen Auskunft über
Entstehungsgeschichte, Inhalt, Bedeutung und Behandlung der Hymnen im
Unterricht.
Das Faltblatt wird den Schulen ohne Aufforderung in ausreichender Zahl
zugesandt. Spätere Bestellungen nimmt das IPTS entgegen.
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