Nationalhymne 

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Die Nationalhymne und die Landeshymne im Unterricht
Bek. vom 25. Januar 1979 (NBl. KM. Schl.-H. S. 38)


Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat gehören auch Symbole wie Flaggen, Embleme und eine Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Der Bürger der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich zu seinem Staat und dessen freiheitlicher demokratischer Ordnung auch durch die dritte Strophe des "Deutschlandliedes". Ihr Inhalt stellt wesentliche Elemente der politischen Gegenwart dar, die ihre Wurzeln in der deutschen und europäischen Geschichte haben.
Wegen der Bedeutung der Nationalhymne haben die Kultusminister und -senatoren der Länder in ihrer Empfehlung zur "Deutschen Frage im Unterricht" vom 23./24. November 1978 beschlossen:

"Die Schüler sollen die Melodie des Deutschlandliedes und den Text der dritten Strophe kennen. Die Geschichte der deutschen Nationalhymne soll ihnen in altersgemäßer Form erklärt werden."


Die Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein bekennen sich zu ihrem Land auch durch das Schleswig-Holstein-Lied. Es ist Ausdruck der Zusammengehörigkeit der Schleswig-Holsteiner untereinander wie auch ihrer Zugehörigkeit zur Deutschen Nation.
Für die Behandlung der Nationalhymne und des Schleswig-Holstein-Liedes ist nach den Lehrplänen das 4. Grundschuljahr vorgesehen. Der historische Hintergrund soll im Geschichtsunterricht der 8. bzw. 9. Klassenstufe behandelt werden.
Um den Lehrkräften die Umsetzung der KMK-Empfehlung und der Lehrpläne zu erleichtern, ist ein Faltblatt vorbereitet worden. Dieses enthält die Texte der beiden Hymnen und gibt anhand von Quellen und Erläuterungen Auskunft über Entstehungsgeschichte, Inhalt, Bedeutung und Behandlung der Hymnen im Unterricht.
Das Faltblatt wird den Schulen ohne Aufforderung in ausreichender Zahl zugesandt. Spätere Bestellungen nimmt das IPTS entgegen.


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