Ozon

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Empfehlungen zum Sportunterricht bei erhöhter Ozonbelastung


(NBl. MWFK/MFBWS. Schl.-H.1993 S. 321)


Durch öffentliche Diskussion aufgrund der Klimaentwicklung ist die Frage des Sportunterrichts bei erhöhter Ozonbelastung erneut aktuell geworden.
Bei erhöhten Konzentrationen von Ozon in der Außenluft kann es zu Irritationen im Bereich der Augen (Beeinträchtigung des Sehvermögens), zu zentralnervösen Störungen (Kopfschmerz, Schwindel) sowie Symptomen im Bereich des Atemtrakts (trockener Husten, Engegefühl in der Brust) kommen. Dabei ist festzustellen, daß es unterschiedliche Empfindlichkeiten der Menschen gegenüber Ozon gibt, die dazu führen, daß einige Personen auf bestimmte Ozongehalte in der Luft bereits früher reagieren, während andere noch keine Wirkung merken. Es gibt allerdings bis jetzt noch keine Möglichkeit, die Empfindlichkeit des einzelnen in bezug auf Ozon vorauszusagen.

Daher gibt es in der Bundesrepublik derzeit keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für Ozon. WHO und EG geben einen Wert von 120 Mikrogramm Ozon pro m3 Außenluft, gemessen als Mittelwert über 8 Stunden, als den Schwellenwert für den Gesundheitsschutz bei langfristiger Exposition (Monat, Jahre) gegenüber Ozon an.

Die Landesregierung betrachtet in Übereinstimmung mit der jüngsten EG-Richtlinie zu Ozon, mit dem Bundesministerium für Umwelt und dem Bundesministerium für Gesundheit sowie mit der Umwelt- und Gesundheitsministerkonferenz der Länder eine Konzentration von 180 Mikrogramm pro m3 Außenluft, gemessen als Ein-Stunden-Mittelwert, als Schwellenwert für die Information der Bevölkerung für Verhaltensempfehlungen für ozonempfindliche Personen. Ab einem Wert von über 360 mg Ozon pro m3 Außenluft wird der Bevölkerung im allgemeinen empfohlen, sämtliche körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden.

Die in Schleswig-Holstein gemessenen Werte können täglich unter der Telefon-Nr. O115 08 und 115 08 für die Städte Kiel, Lübeck und Hamburg für neun Meßstationen flächendeckend über das Land abgefragt werden.

Einige Lungenfunktionswerte können sich ozonbedingt unter sportlicher Betätigung verschlechtern, so daß auch ohne subjektive Beschwerden die körperliche Leistungsfähigkeit bei Ausdauerleistungen eingeschränkt sein kann. Bei Kurzzeitbelastungen spielt das keine nennenswerte Rolle.

Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer sind gehalten und in der Lage, den Sportunterricht so zu gestalten, daß die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet wird.

Mit Hinweis auf diese Kompetenz und Verantwortung empfehle ich, bei erhöhten Ozonkonzentrationen, sportliche Ausdauerleistungen im Freien zu meiden. Da diese Ozonwerte im Sommer im allgemeinen auch in der Zeit der höchsten Temperaturen auftreten, sollen grundsätzlich längere sportliche Dauerbelastungen - schon wegen der temperaturbedingten Kreislaufbelastung im Freien - nicht nach 11.00 Uhr stattfinden.
Bei einer Ozonkonzentration von über 180 Mikrogramm pro m3, gemessen als 1h-Mittelwert, empfehle ich
- keinerlei Sportarten mit Dauerbelastung zu betreiben
- ggf. den Sportunterricht in die Sporthalle oder in das Freibad zu verlegen, da die Ozonkonzentration in Innenräumen in der Regel deutlich geringer ist als im Freien, kann der Sportunterricht in der Halle grundsätzlich uneingeschränkt stattfinden (unter Beachtung der Hallentemperaturen),
- Schülerinnen und Schüler, die empfindlich gegenüber Ozon sind, zusätzlich eine individuelle Leistungsgrenze einzuräumen, weil Personen dieser Gruppe durch eine Erschwerung der Atmung relativ stärker belastet werden als die übrigen Personen und
- bei der Planung von Sportfesten oder Wettkämpfen für Übungen, die langdauernde körperliche Belastung im Freien bedeuten, Tageszeiten zu wählen, an denen die Außentemperatur geringer ist - dies ist im allgemeinen am Vormittag bis 11.00 Uhr der Fall - (bzw. einen Ausweichtermin einzuplanen) oder im Veranstaltungskalender einen Termin im Herbst vorzusehen.
Bei Werten über 360 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Außenluft sollte aus Vorsorgegründen der Sportunterricht ganz eingestellt werden.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein