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Empfehlungen zum Sportunterricht bei erhöhter
Ozonbelastung
(NBl. MWFK/MFBWS. Schl.-H.1993 S. 321)
Durch öffentliche Diskussion aufgrund der Klimaentwicklung ist die Frage des
Sportunterrichts bei erhöhter Ozonbelastung erneut aktuell geworden.
Bei erhöhten Konzentrationen von Ozon in der Außenluft kann es zu Irritationen
im Bereich der Augen (Beeinträchtigung des Sehvermögens), zu zentralnervösen
Störungen (Kopfschmerz, Schwindel) sowie Symptomen im Bereich des Atemtrakts
(trockener Husten, Engegefühl in der Brust) kommen. Dabei ist festzustellen,
daß es unterschiedliche Empfindlichkeiten der Menschen gegenüber Ozon gibt,
die dazu führen, daß einige Personen auf bestimmte Ozongehalte in der Luft
bereits früher reagieren, während andere noch keine Wirkung merken. Es gibt
allerdings bis jetzt noch keine Möglichkeit, die Empfindlichkeit des einzelnen
in bezug auf Ozon vorauszusagen.
Daher gibt es in der Bundesrepublik derzeit keine rechtsverbindlichen Grenzwerte
für Ozon. WHO und EG geben einen Wert von 120 Mikrogramm Ozon pro m3
Außenluft, gemessen als Mittelwert über 8 Stunden, als den Schwellenwert für
den Gesundheitsschutz bei langfristiger Exposition (Monat, Jahre) gegenüber
Ozon an.
Die Landesregierung betrachtet in Übereinstimmung mit der jüngsten
EG-Richtlinie zu Ozon, mit dem Bundesministerium für Umwelt und dem
Bundesministerium für Gesundheit sowie mit der Umwelt- und
Gesundheitsministerkonferenz der Länder eine Konzentration von 180 Mikrogramm
pro m3 Außenluft, gemessen als Ein-Stunden-Mittelwert, als Schwellenwert für
die Information der Bevölkerung für Verhaltensempfehlungen für
ozonempfindliche Personen. Ab einem Wert von über 360 mg Ozon pro m3 Außenluft
wird der Bevölkerung im allgemeinen empfohlen, sämtliche körperliche
Anstrengungen im Freien zu vermeiden.
Die in Schleswig-Holstein gemessenen Werte können täglich unter der Telefon-Nr.
O115 08 und 115 08 für die Städte Kiel, Lübeck und Hamburg für neun
Meßstationen flächendeckend über das Land abgefragt werden.
Einige Lungenfunktionswerte können sich ozonbedingt unter sportlicher
Betätigung verschlechtern, so daß auch ohne subjektive Beschwerden die
körperliche Leistungsfähigkeit bei Ausdauerleistungen eingeschränkt sein
kann. Bei Kurzzeitbelastungen spielt das keine nennenswerte Rolle.
Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer sind gehalten und in der Lage, den
Sportunterricht so zu gestalten, daß die Gesundheit der Schülerinnen und
Schüler nicht gefährdet wird.
Mit Hinweis auf diese Kompetenz und Verantwortung empfehle ich, bei erhöhten
Ozonkonzentrationen, sportliche Ausdauerleistungen im Freien zu meiden. Da diese
Ozonwerte im Sommer im allgemeinen auch in der Zeit der höchsten Temperaturen
auftreten, sollen grundsätzlich längere sportliche Dauerbelastungen - schon
wegen der temperaturbedingten Kreislaufbelastung im Freien - nicht nach 11.00
Uhr stattfinden.
Bei einer Ozonkonzentration von über 180 Mikrogramm pro m3, gemessen als
1h-Mittelwert, empfehle ich
- keinerlei Sportarten mit Dauerbelastung zu betreiben
- ggf. den Sportunterricht in die Sporthalle oder in das Freibad zu verlegen, da
die Ozonkonzentration in Innenräumen in der Regel deutlich geringer ist als im
Freien, kann der Sportunterricht in der Halle grundsätzlich uneingeschränkt
stattfinden (unter Beachtung der Hallentemperaturen),
- Schülerinnen und Schüler, die empfindlich gegenüber Ozon sind, zusätzlich
eine individuelle Leistungsgrenze einzuräumen, weil Personen dieser Gruppe
durch eine Erschwerung der Atmung relativ stärker belastet werden als die
übrigen Personen und
- bei der Planung von Sportfesten oder Wettkämpfen für Übungen, die
langdauernde körperliche Belastung im Freien bedeuten, Tageszeiten zu wählen,
an denen die Außentemperatur geringer ist - dies ist im allgemeinen am
Vormittag bis 11.00 Uhr der Fall - (bzw. einen Ausweichtermin einzuplanen) oder
im Veranstaltungskalender einen Termin im Herbst vorzusehen.
Bei Werten über 360 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Außenluft sollte aus
Vorsorgegründen der Sportunterricht ganz eingestellt werden.