Personalangelegenheiten 2014 | Personal | Seite drucken |
Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein - Landesförderzentren - Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 3. Dezember 2013 - III 237 (NBI. MBK. Schl.-H. 2014 S. 8) I. Delegation 1. Der Ministerpräsident hat den Ministern mit Erlass vom 1. April 2007 (Amtsbl. Schi.-H. S. 287) personalrechtliche Befugnisse aus Artikel 31 der Landesverfassung übertragen. Diese Rechte gebe ich wie folgt weiter (= delegierter Bereich): 1.1 Das Landesförderzentrum Hören und Sprache ist zuständig für die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E 10 TV-L. 2. Die Planstellen- und Stellenbewirtschaftung für den Zuständigkeitsbereich ist mit der Delegation verbunden. Stellenpläne und Stellenübersichten dürfen nur im Rahmen des Personalkostenbudgets genutzt werden. 3. Die Dienststellen erhalten ein jährliches Personalkostenbudget. Das Budget der Dienststelle umfasst die Personalkosten aller Beschäftigten (delegierter und nicht delegierter Bereich). Damit wird die finanzielle Obergrenze für die gesamte Personalbewirtschaftung der Dienststelle festgelegt. Vorgaben der Landesregierung und Änderungen bei den personalwirtschaftlichen Planungs- und Rahmendaten können diesen Rahmen einschränken. 4. Über die in Nummer 1 erteilten Befugnisse hinaus sind die genannten Dienststellen auch im nicht delegierten Personalbereich dafür zuständig, a) Erholungsurlaub, Sonderurlaub nach der Sonderurlaubsverordnung, Arbeitsbefreiung und Freistellung vom Dienst nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu bewilligen; b) Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu erfassen und Maßnahmen nach § 22 TV-L auszulösen. 5. Über die gesamte Beförderungspraxis des vorangegangenen Jahres ist dem Bildungsministerium bis zum 1. Februar des Jahres zu berichten (Konsequenz aus Nr. 4.6 der Leistungs- und Beförderungsgrundsätze). 11. Entscheidungsvorbehalt und Selbsteintritt Angelegenheiten des Beamten-, Tarif- und Mitbestimmungsrechts von grundsätzlicher Bedeutung sind dem zuständigen Personalreferat des Bildungsministeriums zur Entscheidung vorzulegen. Die Rücknahme der übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder im Allgemeinen, insbesondere aus Gründen einer gleichmäßigen Personalentwicklung im Geschäftsbereich oder aus organisatorischen Gründen, bleibt vorbehalten. III. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt rückwirkend zum 1. August 2013 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Januar 2015. |