Personalangelegenheiten 2014  Personal Seite drucken

Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein

- Landesförderzentren -

Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 3. Dezember 2013 - III 237

(NBI. MBK. Schl.-H. 2014 S. 8)

I. Delegation

1. Der Ministerpräsident hat den Ministern mit Erlass vom 1. April 2007 (Amtsbl. Schi.-H. S. 287) perso­nalrechtliche Befugnisse aus Artikel 31 der Landes­verfassung übertragen. Diese Rechte gebe ich wie folgt weiter (= delegierter Bereich):

1.1 Das Landesförderzentrum Hören und Sprache ist zuständig für die Beschäftigten bis zur Entgelt­gruppe E 10 TV-L.

2. Die Planstellen- und Stellenbewirtschaftung für den Zuständigkeitsbereich ist mit der Delegation ver­bunden. Stellenpläne und Stellenübersichten dürfen nur im Rahmen des Personalkostenbudgets genutzt werden.

3. Die Dienststellen erhalten ein jährliches Personalkostenbudget. Das Budget der Dienststelle umfasst die Personalkosten aller Beschäftigten (delegierter und nicht delegierter Bereich). Damit wird die finanzielle Obergrenze für die gesamte Personalbewirtschaftung der Dienststelle festgelegt. Vorgaben der Lan­desregierung und Änderungen bei den personalwirt­schaftlichen Planungs- und Rahmendaten können diesen Rahmen einschränken.

4. Über die in Nummer 1 erteilten Befugnisse hinaus sind die genannten Dienststellen auch im nicht delegierten Personalbereich dafür zuständig,

a) Erholungsurlaub, Sonderurlaub nach der Sonder­urlaubsverordnung, Arbeitsbefreiung und Freistellung vom Dienst nach dem Bildungsfreistellungs- ­und Qualifizierungsgesetz zu bewilligen;

b) Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu erfassen und Maßnahmen nach § 22 TV-L auszulösen.

5. Über die gesamte Beförderungspraxis des voran­gegangenen Jahres ist dem Bildungsministerium bis zum 1. Februar des Jahres zu berichten (Konsequenz aus Nr. 4.6 der Leistungs- und Beförde­rungsgrundsätze).

11. Entscheidungsvorbehalt und Selbsteintritt Angelegenheiten des Beamten-, Tarif- und Mitbestimmungsrechts von grundsätzlicher Bedeutung sind dem zuständigen Personalreferat des Bildungsministeriums zur Entscheidung vorzulegen.

Die Rücknahme der übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder im Allgemeinen, insbesondere aus Gründen einer gleichmäßigen Personalentwicklung im Geschäftsbereich oder aus organisatorischen Gründen, bleibt vorbehalten.

III. Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt rückwirkend zum 1. August 2013 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Januar 2015.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein