Mitarbeitergespräch, Rückmeldung für Führungskräfte Personal Seite drucken


Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 16. September 2002 - III 54
Fundstelle: NBl.MBWFK.Schl.-H. 2002 S. 526

Das Personalentwicklungskonzept der Landesregierung enthält eine Vielzahl geeigneter Instrumente für den Schulbereich. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung über ihre Anwendung.

Folgende Maßnahmen sind verbindlich durchzuführen:

- Mitarbeitergespräche und
- Rückmeldungen für Führungskräfte.

Dabei gelten die folgenden Grundlagen:

Die Mitarbeitergespräche und die Rückmeldung für Führungskräfte erfolgen in wiederkehrendem Rhythmus. Der Zeitraum, in dem für jedes Kollegiumsmitglied mindestens ein Mitarbeitergespräch stattfinden soll, umfasst ein bis zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre. In diesem Zeitraum soll auch die Rückmeldung für Führungskräfte stattfinden. Die Schulen dokumentieren, dass Mitarbeitergespräche und Rückmeldung für Führungskräfte stattgefunden haben. Im Mitarbeitergespräch werden auch persönliche Befähigung und Entwicklung angesprochen (Potenzialanalyse). Unter Abwägung aller Umstände, insbesondere bei großen Schulen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ein anderes Mitglied der Schulleitung mit dem Mitarbeitergespräch beauftragen. Mitarbeitergespräche sind vertraulich und werden anlassunabhängig geführt. Den Schulen wird empfohlen, in Mitarbeitergesprächen Zielvereinbarungen zu treffen. Die Schulen werten ihre Erfahrungen mit den verbindlichen Elementen des Personalentwicklungskonzeptes aus. Die Auswertungsergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des Konzeptes ein.

Dieser Erlass tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Das vollständige Personalentwicklungskonzept sowie erste Handreichungen sind im Druck und werden in Kürze veröffentlicht. Beides wird voraussichtlich im Oktober 2002 direkt vom Ministerium an die Schulen versandt.

Rückmeldung für Führungskräfte: Muster aus der Praxis: download im xls-Format (Exel)

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein