Erlass des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 16.
September 2002 - III 54
Fundstelle: NBl.MBWFK.Schl.-H. 2002 S. 526
Das Personalentwicklungskonzept der Landesregierung enthält eine Vielzahl
geeigneter Instrumente für den Schulbereich. Die Schulen entscheiden in
eigener Verantwortung über ihre Anwendung.
Folgende Maßnahmen sind verbindlich durchzuführen:
- Mitarbeitergespräche und
- Rückmeldungen für Führungskräfte.
Dabei gelten die folgenden Grundlagen:
Die Mitarbeitergespräche und die Rückmeldung für Führungskräfte erfolgen in
wiederkehrendem Rhythmus. Der Zeitraum, in dem für jedes Kollegiumsmitglied
mindestens ein Mitarbeitergespräch stattfinden soll, umfasst ein bis zwei
Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre. In diesem Zeitraum soll auch die
Rückmeldung für Führungskräfte stattfinden. Die Schulen dokumentieren, dass
Mitarbeitergespräche und Rückmeldung für Führungskräfte stattgefunden haben.
Im Mitarbeitergespräch werden auch persönliche Befähigung und Entwicklung
angesprochen (Potenzialanalyse). Unter Abwägung aller Umstände, insbesondere
bei großen Schulen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ein anderes
Mitglied der Schulleitung mit dem Mitarbeitergespräch beauftragen.
Mitarbeitergespräche sind vertraulich und werden anlassunabhängig geführt.
Den Schulen wird empfohlen, in Mitarbeitergesprächen Zielvereinbarungen zu
treffen. Die Schulen werten ihre Erfahrungen mit den verbindlichen Elementen
des Personalentwicklungskonzeptes aus. Die Auswertungsergebnisse fließen in
die Weiterentwicklung des Konzeptes ein.
Dieser Erlass tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Das vollständige Personalentwicklungskonzept sowie erste Handreichungen sind
im Druck und werden in Kürze veröffentlicht. Beides wird voraussichtlich im
Oktober 2002 direkt vom Ministerium an die Schulen versandt. |