Personalplanung | Personal | Seite drucken |
Wie funktioniert Personalplanung?
(aus SCHULE AKTUELL, NBL. 14/97)
In Schleswig-Holstein gibt es fast 1 .000 Grund-, Haupt- und Realschulen. Die
Personalplanung für diese Schularten wird gemeinsam von den Schulämtern und
vom Ministerium gemacht. In jedem Schuljahr gibt es viele Veränderungen -
Lehrkräfte gehen in den Ruhestand, nehmen Erziehungsurlaub, beantragen
Teilzeit, andere werden eingestellt. So wurden zum. Beispiel allein im laufenden
Schuljahr 720 Lehrkräfte mit unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen
eingestellt, rund 400 Lehrkräfte wurden kreisübergreifend und kreisintern
versetzt.
Dieses "Personalkarussell" zu bewegen, erfordert eine präzisen
Zeitplan und gute Organisation Ministerium, Schulämter und Personalräte
bemühen sich, die Personalplanung so transparent wie möglich zu gestalten.
Grundlage aller Planungen und Entscheidungen ist der vom Landtag beschlossene
Haushalt, der jeweils am Ende des alten oder zu Beginn des neuen Haushaltsjahres
verabschiedet wird. Mit Hilfe des Planstellenbemessungsverfahrens werden die
für die Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen bewilligten Stellen dann auf
die 15 Schulämter verteilt. Der erforderliche Planstellenerlaß erscheint
jeweils am 19. März eines jeden Jahres. (Für die am Projekt
"Dezentralisierung" beteiligten
Schulämter Pinneberg und Flensburg gelten gesonderte Verfahren.)
Bis Mitte März müssen Ministerium und Schulämter alle Anträge und
Bewerbungen aufgearbeitet haben. Damit das möglichst reibungslos und zügig
gehen kann, ist es besonders wichtig, daß die Antragsfrist eingehalten wird -
für das Schuljahr 1998/99 läuft die Frist ausnahmsweise bis zum 31 . Januar
1998, sonst immer bis zum 15. Dezember eines Jahres (wird in der
Dezember-Ausgabe des Nachrichtenblattes veröffentlicht).
Nachdem der Planstellenerlaß veröffentlicht ist, stellt das jeweilige Schulamt
die Zahl der zu versetzenden Lehrkräfte fest. Dies wird 1998 bis zum 25. März
geschehen. Am 28./29. April findet dann die kreisübergreifende Versetzungsrunde
im Ministerium statt, an der neben den Schulämtern auch die
Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalrat beteiligt sind. In dieser Runde
werden Versetzungswünsche aus persönlichen Gründen verhandelt. Dabei spielen
unter anderem die soziale Lage der jeweiligen Lehrkraft, die Fächerkombination,
Anzahl der Versetzungsanträge und Aufnahmemöglichkeiten in den Wunschkreisen
eine Rolle. Es gibt kein starres Verfahren. Jeder Einzelfall wird individuell
behandelt.. Es werden jedoch nicht alle in einem Kreis freiwerdenden Stellen in
dieser Runde besetzt. Eine Reserve bleibt für Lehrkräfte aus dem
Lehrerländertausch sowie für Fachanforderungen oder sonstige Zu- und Abgänge.
Der nächste Schritt in der Personalplanung ist dann die Einstellungsrunde, in
der die unbefristeten Stellen vergeben werden. Nachdem die Schulämter und das
Ministerium erneut die Zahl der freien Stellen ermittelt haben und mit den
Bezirkspersonalräten Einstellungstableaus abgestimmt wurden, findet diese vom
2. bis 4. Juni 1998 im Ministerium statt. Eine Arbeitsgruppe, in der die
Schulrätinnen und Schulräte, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus den Schulämtern und des Ministeriums sowie der
Hauptpersonalrat vertreten sind, entscheidet über die Besetzung. Dabei müssen
einerseits die Anforderungen der einzelnen Schulen erfüllt und andererseits
soweit wie möglich die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt
werden.
Dann werden in der Besetzungsrunde am 15. bis 17. Juni befristete Verträge von
der oben genannten Arbeitsgruppe vergeben.
Die Stellen für die Lehramtsanwärter in den Schularten Grund-, Haupt-, Sonder-
und Realschulen werden von den Seminaren in Zusammenarbeit mit den Schulämtern
am 11.Juni verteilt.