Praktika |
Bitte um Übernahme von Mentorenaufgaben im Sommersemester 1994 |
Wegfall der Ermäßigungsstunden für Mentoren beim Praktikum |
PÄDAGOGISCHE
HOCHSCHULE KIEL
Praktikumsleitung StD Bornhöft
Bitte um Übernahme von Mentorenaufgaben im Sommersemester 1994
Verfügungen des Landesschulamtes vom August 1972
- 22/c 140/37/72 - und vom Mai 1973 - 22/c 140/48/73
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
ich wende mich mit der Bitte an Sie, sich im Sommersemester 1994 der
Pädagogischen Hochschule Kiel als Mentorin bzw. Mentor zur Verfügung zu
stellen und den beiliegenden Fragebogen mit den entsprechenden Angaben auf dem
Dienstwege an uns zurückzureichen.
Zur Ihrer Orientierung seien die zur Zeit von der PH Kiel durchgeführten
Praktika kurz erläutert:
- Semesterpraktikum:
Achttägiges Blockpraktikum im Laufe des Semesters, in der Regel durchgeführt
in Kiel und den angrenzenden Kreisen. Betreuung durch Dozenten und Mentoren.
Für die Studierenden der Anfangssemester zur schulpraktischen Orientierung,
für die des 3. und 4. Semesters als fachdidaktisches Praktikum vorgesehen.
Keine Benotung der Leistungen.
- Vorpraktikum:
Vierwöchiges Blockpraktikum nach dem 3. Semester für die Studierenden der
Studiengänge zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Sonderschulen.
Praktikumszeitraum jeweils im Februar/März und September/Oktober. Betreuung
durch Mentoren. Keine Benotung von Leistungen.
- Hauptpraktikum:
Sechswöchiges Blockpraktikum nach dem 4. Semester für die Studierenden der
Studiengänge zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Sonderschulen jeweils im
Februar/März und September/Oktober. Betreuung durch Dozenten und Mentoren. Wahl
eines fachdidaktischen oder stufenorientierten Schwerpunktes durch die
Praktikanten, Benotung der Leistungen.
Bezüglich des Anmeldeverfahrens zum Vor- und Hauptpraktikum darf ich Sie auf
folgendes hinweisen:
Den Studierenden werden in persönlicher Beratung durch den Praktikumsleiter die
jeweils vorliegenden Mentorenmeldungen zur Kenntnis gegeben. Wesentliche
Faktoren für die Wahl der Mentorin/des Mentors sind neben dem Praktikumsort der
angebotene Stufenschwerpunkt und die Fächerkombination. Die Studierenden
erhalten nach getroffener Entscheidung e&127;nen Vordruck, auf dem sie sich
nach persönlicher Vorstellung die Bereitschaft der gewählten Mentorin/des
gewählten Mentors zur Übernahme der Betreuung bestätigen lassen müssen.
Durch dieses Verfahren soll vor Beginn des Praktikums eine gute Zusammenarbeit
abgesichert bzw. dem Auftauchen bereits erkennbarer Schwierigkeiten begegnet
werden.
Für die Praktika im Sommersemester benötigen wir für ca. 300 Studierende
Praktikumsplätze im Hauptpraktikum und für ca. 100 Studierende im
Vorpraktikum. Da die Vergabe der Mentorenangebote in Einzelgesprächen des
Praktikumsleiters mit den Studierenden vorgenommen wird, wäre es sehr hilfreich
für mich, wenn Sie Ihre Betreuungsbereitschaft sowohl für das Vor- wie für
das Hauptpraktikum anbieten könnten.
Bezüglich einer Ausgleichsregelung für geleistete Mentorenaufgaben verweise
ich auf das Schreiben der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und
Sport XG 120 - 3322.31 vom 30.07.1992.
Die Pädagogische Hochschule Kiel setzt sich sehr dafür ein, daß die für ein
Theorie-Praxis verschränktes Lehrerstudium unverzichtbaren und bedeutungsvollen
Mentorentätigkeiten durch eine Neuregelung eine angemessene Anerkennung finden
mögen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
Die
Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport
X G 120 - 3322.31 30.07.92
[Wegfall der Ermäßigungsstunden für Mentoren beim Praktikum ]
Schulleiterinnen und Schulleiter
der Grundschulen, der Grund- und
Hauptschulen, Realschulen und
Realschulen mit Grund-
und Hauptschulteil des Landes
Schleswig-Holstein
durch die
Schulämter des Landes Schleswig-Holstein
nachrichtlich:
Pädagogische Hochschule Flensburg
Praktikumsleitung
Herrn Studiendirektor Dr. Gerhard Linde
Mürwiker Straße
77
2390 Flensburg
Pädagogische Hochschule Kiel Praktikumsleitung
Herrn Studiendirektor
G. Bornhöf t
Olshausenstraße
75
2300 Kiel
Schulrätinnen und Schulräte
der Kreise und kreisfreien Städte
Die Zahl der Studentinnen und Studenten für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen und an Realschulen, die für ihre Schulpraktika auf
Praktikumsstellen angewiesen sind, steigt. Für viele ist es mit großen
Schwierigkeiten verbunden, Schulen zu finden, in denen sie während ihrer
Praktika betreut werden. .
Ich weiß, daß die Betreuung der Studentinnen und Studenten über die tägliche
Arbeit hinaus zusätzlich Zeit und Kraft erfordert.
Der Erlaß über die Ausgleichsstunden vom 25.06.1991 (Nachrichtenblatt Seite
307) hat in einigen Schulen dazu geführt, daß die Bereitschaft der Lehrerinnen
und Lehrer, eine Mentorentätigkeit zu übernehmen, geringer geworden ist.
Durch den o. a. Erlaß ist auch der Erlaß über die Mentorentätigkeit beim
Lehrerstudium vom 11.05.1978, geändert durch Erlaß vom 09.01.1979, aufgehoben
worden (S 8 Abs. 2 Nr. 16). Dies war nicht nur eine Folge der dringend gebotenen
Rechtsbereinigung, sondern der alte Erlaß widersprach auch dem mit dem neuen
Erlaß verfolgten Grundgedanken, die Entscheidung über die Verteilung von
Ausgleichsstunden möglichst den Schulen selbst zu überlassen (§ 4 Abs. 5 und
S 5 Abs. 3). Insofern trifft es nicht zu, wenn von einem ersatzlosen Wegfall der
"Mentorenentschädigung" gesprochen wird. Die Mentorentätigkeit
könnte in der Entscheidung der Schule über die Verteilung der
Ausgleichsstunden durchaus berücksichtigt werden, wenngleich auch gesehen wird,
daß die Mentorentätigkeit nur in Teilen eines Schulhalbjahres ausgeübt wird,
die Ausgleichsstunde aber wenigstens für diesen Zeitraum zugeteilt werden
müßte.
Es ist weniger die Teilnahme an den von den Studentinnen und Studenten
übernommenen Unterrichtsstunden, Projekten und Vorhaben im Schulalltag, sondern
es sind eher die für die Betreuung notwendige eigene pädagogische und
fachliche Vorbereitung, die Planungs- und Beratungsgespräche vor und nach dem
Unterricht und die Beurteilung der Praktikumsleistungen der Studentinnen und
Studenten, die den besonderen Zeit- und Kraftaufwand von Mentorinnen und
Mentoren fordern.
Eine Entlohnung für diese zusätzliche Aufgabe lassen die Bestimmungen über
die Vergütung von Mehrarbeit aber nicht zu.
Sich um die Heranbildung des Nachwuchses zu kümmern und sich an ihr zu
beteiligen, gehört zum Selbstverständnis eines jeden Berufes. So gehört es
auch zu den Aufgaben der Lehrkräfte an den Schulen, sich für die Durchführung
der Praktika zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus liegt der Wert der Begegnungen mit den Studentinnen und
Studenten darin, das pädagogische Gespräch im Kollegium durch den
Gedankenaustausch mit Lehrenden und Lernenden der Hochschulen immer wieder zu
beleben und zu intensivieren und sich durch die Zusammenarbeit mit den
zukünftigen Kolleginnen und Kollegen bereichern zu lassen.
Ich schätze den Einsatz jeder Lehrerin und jedes Lehrers als Mentorin und
Mentor hoch ein. Wie diese ideelle Anerkennung auch materiell unterstützt und
ausgedrückt werden kann, wird zur Zeit geprüft. Die Prüfung steht auch im
Zusammenhang mit der Neustrukurierung des IPTS und wird noch einige Zeit in
Anspruch nehmen.
Die Mitarbeit der Schulen im Rahmen der Praktika ist heute und zukünftig
dringend erforderlich, um eine umfassende, solide . Ausbildung des
Berufsnachwuchses, zu der auch die Entwicklung und Förderung schulpraktischer
Erfahrungen und Fähigkeiten gehört, zu gewährleisten.
Ich bitte und ermuntere deshalb alle Schulen, den pädagogischen Hochschulen bis
zu einer entsprechenden Lösung dabei zu helfen, auch bei steigenden
Studentenzahlen ausreichend Praktikumsplätze zu finden!
Ich möchte Sie bitten, Lehrerinnen und Lehrern an Ihrer Schule auf geeignete
Weise über den Inhalt und die Absicht meines Schreibens zu informieren !
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage
Klaus Karpen
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein