Praktika 

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Bitte um Übernahme von Mentorenaufgaben im Sommersemester 1994
Wegfall der Ermäßigungsstunden für Mentoren beim Praktikum

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE KIEL

Praktikumsleitung StD Bornhöft

Bitte um Übernahme von Mentorenaufgaben im Sommersemester 1994

Verfügungen des Landesschulamtes vom August 1972
- 22/c 140/37/72 - und vom Mai 1973 - 22/c 140/48/73


Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,


ich wende mich mit der Bitte an Sie, sich im Sommersemester 1994 der Pädagogischen Hochschule Kiel als Mentorin bzw. Mentor zur Verfügung zu stellen und den beiliegenden Fragebogen mit den entsprechenden Angaben auf dem Dienstwege an uns zurückzureichen.

Zur Ihrer Orientierung seien die zur Zeit von der PH Kiel durchgeführten Praktika kurz erläutert:

- Semesterpraktikum:
Achttägiges Blockpraktikum im Laufe des Semesters, in der Regel durchgeführt in Kiel und den angrenzenden Kreisen. Betreuung durch Dozenten und Mentoren. Für die Studierenden der Anfangssemester zur schulpraktischen Orientierung, für die des 3. und 4. Semesters als fachdidaktisches Praktikum vorgesehen. Keine Benotung der Leistungen.

- Vorpraktikum:
Vierwöchiges Blockpraktikum nach dem 3. Semester für die Studierenden der Studiengänge zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Sonderschulen. Praktikumszeitraum jeweils im Februar/März und September/Oktober. Betreuung durch Mentoren. Keine Benotung von Leistungen.

- Hauptpraktikum:
Sechswöchiges Blockpraktikum nach dem 4. Semester für die Studierenden der Studiengänge zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Sonderschulen jeweils im Februar/März und September/Oktober. Betreuung durch Dozenten und Mentoren. Wahl eines fachdidaktischen oder stufenorientierten Schwerpunktes durch die Praktikanten, Benotung der Leistungen.

Bezüglich des Anmeldeverfahrens zum Vor- und Hauptpraktikum darf ich Sie auf folgendes hinweisen:

Den Studierenden werden in persönlicher Beratung durch den Praktikumsleiter die jeweils vorliegenden Mentorenmeldungen zur Kenntnis gegeben. Wesentliche Faktoren für die Wahl der Mentorin/des Mentors sind neben dem Praktikumsort der angebotene Stufenschwerpunkt und die Fächerkombination. Die Studierenden erhalten nach getroffener Entscheidung e&127;nen Vordruck, auf dem sie sich nach persönlicher Vorstellung die Bereitschaft der gewählten Mentorin/des gewählten Mentors zur Übernahme der Betreuung bestätigen lassen müssen.

Durch dieses Verfahren soll vor Beginn des Praktikums eine gute Zusammenarbeit abgesichert bzw. dem Auftauchen bereits erkennbarer Schwierigkeiten begegnet werden.

Für die Praktika im Sommersemester benötigen wir für ca. 300 Studierende Praktikumsplätze im Hauptpraktikum und für ca. 100 Studierende im Vorpraktikum. Da die Vergabe der Mentorenangebote in Einzelgesprächen des Praktikumsleiters mit den Studierenden vorgenommen wird, wäre es sehr hilfreich für mich, wenn Sie Ihre Betreuungsbereitschaft sowohl für das Vor- wie für das Hauptpraktikum anbieten könnten.

Bezüglich einer Ausgleichsregelung für geleistete Mentorenaufgaben verweise ich auf das Schreiben der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport XG 120 - 3322.31 vom 30.07.1992.

Die Pädagogische Hochschule Kiel setzt sich sehr dafür ein, daß die für ein Theorie-Praxis verschränktes Lehrerstudium unverzichtbaren und bedeutungsvollen Mentorentätigkeiten durch eine Neuregelung eine angemessene Anerkennung finden mögen.


Mit freundlichen Grüßen


Anlagen


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Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport

X G 120 - 3322.31 30.07.92

[Wegfall der Ermäßigungsstunden für Mentoren beim Praktikum ]

Schulleiterinnen und Schulleiter
der Grundschulen, der Grund- und
Hauptschulen, Realschulen und
Realschulen mit Grund-
und Hauptschulteil des Landes
Schleswig-Holstein

durch die
Schulämter des Landes Schleswig-Holstein

nachrichtlich:

Pädagogische Hochschule Flensburg
Praktikumsleitung
Herrn Studiendirektor Dr. Gerhard Linde
Mürwiker Straße 77                 2390 Flensburg



Pädagogische Hochschule Kiel Praktikumsleitung
Herrn Studiendirektor
G. Bornhöf t
Olshausenstraße 75                  2300 Kiel


Schulrätinnen und Schulräte
der Kreise und kreisfreien Städte


Die Zahl der Studentinnen und Studenten für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen, die für ihre Schulpraktika auf Praktikumsstellen angewiesen sind, steigt. Für viele ist es mit großen Schwierigkeiten verbunden, Schulen zu finden, in denen sie während ihrer Praktika betreut werden. .

Ich weiß, daß die Betreuung der Studentinnen und Studenten über die tägliche Arbeit hinaus zusätzlich Zeit und Kraft erfordert.

Der Erlaß über die Ausgleichsstunden vom 25.06.1991 (Nachrichtenblatt Seite 307) hat in einigen Schulen dazu geführt, daß die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer, eine Mentorentätigkeit zu übernehmen, geringer geworden ist.

Durch den o. a. Erlaß ist auch der Erlaß über die Mentorentätigkeit beim Lehrerstudium vom 11.05.1978, geändert durch Erlaß vom 09.01.1979, aufgehoben worden (S 8 Abs. 2 Nr. 16). Dies war nicht nur eine Folge der dringend gebotenen Rechtsbereinigung, sondern der alte Erlaß widersprach auch dem mit dem neuen Erlaß verfolgten Grundgedanken, die Entscheidung über die Verteilung von Ausgleichsstunden möglichst den Schulen selbst zu überlassen (§ 4 Abs. 5 und S 5 Abs. 3). Insofern trifft es nicht zu, wenn von einem ersatzlosen Wegfall der
"Mentorenentschädigung" gesprochen wird. Die Mentorentätigkeit könnte in der Entscheidung der Schule über die Verteilung der Ausgleichsstunden durchaus berücksichtigt werden, wenngleich auch gesehen wird, daß die Mentorentätigkeit nur in Teilen eines Schulhalbjahres ausgeübt wird, die Ausgleichsstunde aber wenigstens für diesen Zeitraum zugeteilt werden müßte.

Es ist weniger die Teilnahme an den von den Studentinnen und Studenten übernommenen Unterrichtsstunden, Projekten und Vorhaben im Schulalltag, sondern es sind eher die für die Betreuung notwendige eigene pädagogische und fachliche Vorbereitung, die Planungs- und Beratungsgespräche vor und nach dem Unterricht und die Beurteilung der Praktikumsleistungen der Studentinnen und Studenten, die den besonderen Zeit- und Kraftaufwand von Mentorinnen und Mentoren fordern.
Eine Entlohnung für diese zusätzliche Aufgabe lassen die Bestimmungen über die Vergütung von Mehrarbeit aber nicht zu.

Sich um die Heranbildung des Nachwuchses zu kümmern und sich an ihr zu beteiligen, gehört zum Selbstverständnis eines jeden Berufes. So gehört es auch zu den Aufgaben der Lehrkräfte an den Schulen, sich für die Durchführung der Praktika zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus liegt der Wert der Begegnungen mit den Studentinnen und Studenten darin, das pädagogische Gespräch im Kollegium durch den Gedankenaustausch mit Lehrenden und Lernenden der Hochschulen immer wieder zu beleben und zu intensivieren und sich durch die Zusammenarbeit mit den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen bereichern zu lassen.

Ich schätze den Einsatz jeder Lehrerin und jedes Lehrers als Mentorin und Mentor hoch ein. Wie diese ideelle Anerkennung auch materiell unterstützt und ausgedrückt werden kann, wird zur Zeit geprüft. Die Prüfung steht auch im Zusammenhang mit der Neustrukurierung des IPTS und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Mitarbeit der Schulen im Rahmen der Praktika ist heute und zukünftig dringend erforderlich, um eine umfassende, solide . Ausbildung des Berufsnachwuchses, zu der auch die Entwicklung und Förderung schulpraktischer Erfahrungen und Fähigkeiten gehört, zu gewährleisten.

Ich bitte und ermuntere deshalb alle Schulen, den pädagogischen Hochschulen bis zu einer entsprechenden Lösung dabei zu helfen, auch bei steigenden Studentenzahlen ausreichend Praktikumsplätze zu finden!

Ich möchte Sie bitten, Lehrerinnen und Lehrern an Ihrer Schule auf geeignete Weise über den Inhalt und die Absicht meines Schreibens zu informieren !

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage

Klaus Karpen


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein