Schulamt/untere Schulaufsicht/Schulrat |
§ 125 ff Schulgesetz Schleswig-Holstein - Schulaufsicht |
Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Schulämter (Schulamtszuständigkeitsverordnung) | |
Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Schulaufsicht in besonderen
Fällen |
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulverwaltung/Downloads/Schulraete.html |
Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen der unteren
Schulaufsicht
Bekanntmachung der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes
Schleswig-Holstein vom 20. September 1995 - III 3001- 0834.5 -1-
(NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1995 S. 380)
Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den zuständigen
Personalvertretungen ist das Verfahren für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern
für die untere Schulaufsicht neu geregelt worden. Es kann von Interessentinnen und
Interessenten bei den Schulämtern eingesehen werden.
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein