An
alle allgemeinbildenden Schulen
der Landeshauptstadt Kiel
Erfassung von Schülerdaten
Schullastenausgleich für Auswärtige
hier: Stichtag 15.02.2002
Für alle auswärtigen Schülerinnen und Schüler werden in allen Schularten des
allgemeinbildenden Schulwesens und allen Sonderschulen Schulkostenbeiträge
erhoben. Auch zurückgestellte Kinder in Schulkindergärten sind einbezogen.
Auswärtige Schülerinnen und Schüler sind alle, die mit Hauptwohnsitz
außerhalb Kiels (
§ 2
Abs. 8 SchulG ) gemeldet sind. Auch Schülerinnen und
Schüler, die mit zweiten Wohnsitz in Kiel gemeldet sind und deren
Erziehungsberechtigte außerhalb Kiels wohnen, sind ebenfalls Auswärtige, es
sei denn, es kann glaubhaft nachgewiesen werden, daß sie sich überwiegend in
Kiel aufhalten.
Ferner sind solche Schülerinnen und Schüler Gastschüler/innen, die in
Kiel in einem Heim wohnen und und deren Sorgeberechtigten ihre
vorwiegend genutzte Wohnung (d.h. in der Regel die Hauptwohnung der Eltern)
außerhalb Kiels haben (neue Fassung des
§ 76 Abs. 2 Schulgesetz !). Ausgenommen sind
die Kinder, die direkt in den Heimen beschult werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die in Familienpflegestellen
aufgenommen worden sind, gilt die Heimregelung
ebenfalls (neue Fassung des
§ 76 Abs. 2 Schulgesetz !).
Diese Schüler/innen sind bitte besonders zu kennzeichnen.
Außerhalb Kiels wohnende Austauschschüler/innen aus dem Ausland sind
Gastschüler/innen, die unter Angabe des Herkunftslandes und der Gastfamilie
(Name) besonders als diese zu kennzeichnen sind.
Die Abrechnung der Schulkostenbeiträge wird zentral durch das Amt für
Schulwesen durchgeführt. Dazu ist es notwendig, daß Sie zum jeweiligen
Stichtag alle auswärtigen Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule erfassen und
dem Amt für Schulwesen melden.
Beigefügt erhalten Sie eine Liste aller auswärtigen Schülerinnen und
Schüler Ihrer Schule aus der Abrechnung zum letzten Stichtag.
Wir bitten Sie, die auf der Liste genannten Daten per Stichtag 15.02.2002
zu aktualisieren ( z.B. Klassenstufe, Anschrift, Abgänge,
Schrägversetzungen, Sitzenbleiber).
Bitte vermerken Sie alle Veränderungen in der Liste. Für Neuzugänge
verwenden Sie bitte die beiliegenden EDV-Erfassungsbelege.
Wir bitten darum, die Unterlagen bis zum 28. Februar 2002
zurückzugeben.
Fehlanzeige ist erforderlich.
Für alle Schulen die zum Stichtag 21.09.2001 Fehlanzeige gemeldet haben,
sind naturgemäß keine Listen beigefügt. Auch für diese Schulen gilt die
Aufforderung, den Schülerbestand auf Auswärtige hin durchzusehen und eine
entsprechende Meldung oder Fehlanzeige herzugeben.
Reese |