Schulporträts
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Erlass über die Einführung von Schulporträts
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. Juni 2007 - III 34
(NBI. MBF. Schl.-H. 2007 S.191)

§ 1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für alle öffentlichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein.

§ 2 Definition
Für jede öffentliche Schule wird im Internet ein Schulporträt in Form eines einheitlichen Internetauftritts erstellt, in dem auf der Grundlage vorgegebener Inhaltsbereiche und Kriterien wesentliche Informationen zur Arbeit einer Schule veröffentlicht werden.

§ 3 Zielsetzung
Schulporträts informieren die Öffentlichkeit über die Angebote und Schwerpunkte einer Schule; sie schaffen Transparenz über die pädagogische Arbeit, die erzielten Leistungen und unterstützen die Rechenschaftslegung sowie die Qualitätsentwicklung einer Schule. Schulporträts fördern und erleichtern darüber hinaus die Vergleichbarkeit schulischer Angebote.

§ 4 Verfahren
Die Bereiche und Kriterien für die in den Schulporträts . veröffentlichten Daten werden vom Ministerium für Bildung und Frauen Schleswig-Holstein festgelegt. Die Einstellung von Daten der jährlichen Schulstatistik und des Ministeriums für Bildung und Frauen erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Institut für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH). Die Einstellung, Pflege und Aktualisierung von Daten durch die Schulen erfolgt – im Auftrag des Schulleiters oder der Schulleiterin mindestens einmal im Schuljahr.

§ 5 Inhaltsbereiche
In Schulporträts werden Informationen zu folgenden Bereichen schulischer Arbeit veröffentlicht:
1. Grunddaten
2. Schülerinnen und Schüler
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. Ausstattung
5. Lehren und Lernen
6. Mitwirkung und Zusammenarbeit
7. Schulentwicklung
8. Schulische Ergebnisse
Grundlage hierfür bilden Daten der jährlichen Schulstatistik und des Ministeriums für Bildung und Frauen sowie eigene Daten der Schule.

§ 6 Einführung
Die Einführung der Schulporträts im Internet erfolgt für alle Schulen zum 1. Februar 2008. In einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2008 können Schulen, die ihr Schulporträt erstellen wollen, mit dem IQSH einen Termin zur Eingabe der Daten vereinbaren. Ab dem 1. Februar 2008 ist die Erstellung von Schulporträts für alle Schulen verbindlich; davon ausgenommen bleiben Schulen, die im Schuljahr 2008/09 in Regional- oder Gemeinschaftsschulen sowie in Regionale Berufsbildungszentren umgewandelt werden. Diese Schulen erstellen ein Schulporträt ein Jahr, nachdem die Umwandlung vollzogen ist.

§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Eltern dürfen nicht ohne eine schriftliche Einwilligung dieser Personen in Schulporträts veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Qualitätsdaten muss grundsätzlich eine konkrete Personenbeziehbarkeit ausschließen. Daher werden solche Daten nicht veröffentlicht, wenn im Kreis der Schulöffentlichkeit eine Rückführung auf bestimmte Personen nicht auszuschließen ist.
Daten über Schulen, die inhaltlich in der Kompetenz des jeweiligen Schulträgers liegen, dürfen nur mit dessen Zustimmung veröffentlicht werden.

§ 8 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Er tritt am 31. Mai 2012 außer Kraft.

In Vertretung

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
 

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein