Erlass über die Einführung von Schulporträts
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. Juni 2007 -
III 34
(NBI. MBF. Schl.-H. 2007 S.191)
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für alle öffentlichen Schulen des Landes
Schleswig-Holstein.
§ 2 Definition
Für jede öffentliche Schule wird im Internet ein Schulporträt in
Form eines einheitlichen Internetauftritts erstellt, in dem auf der
Grundlage vorgegebener Inhaltsbereiche und Kriterien wesentliche
Informationen zur Arbeit einer Schule veröffentlicht werden.
§ 3 Zielsetzung
Schulporträts informieren die Öffentlichkeit über die Angebote und
Schwerpunkte einer Schule; sie schaffen Transparenz über die
pädagogische Arbeit, die erzielten Leistungen und unterstützen die
Rechenschaftslegung sowie die Qualitätsentwicklung einer Schule.
Schulporträts fördern und erleichtern darüber hinaus die
Vergleichbarkeit schulischer Angebote.
§ 4 Verfahren
Die Bereiche und Kriterien für die in den Schulporträts .
veröffentlichten Daten werden vom Ministerium für Bildung und Frauen
Schleswig-Holstein festgelegt. Die Einstellung von Daten der
jährlichen Schulstatistik und des Ministeriums für Bildung und
Frauen erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Institut für
Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH). Die Einstellung,
Pflege und Aktualisierung von Daten durch die Schulen erfolgt – im
Auftrag des Schulleiters oder der Schulleiterin mindestens einmal im
Schuljahr.
§ 5 Inhaltsbereiche
In Schulporträts werden Informationen zu folgenden Bereichen
schulischer Arbeit veröffentlicht:
1. Grunddaten
2. Schülerinnen und Schüler
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. Ausstattung
5. Lehren und Lernen
6. Mitwirkung und Zusammenarbeit
7. Schulentwicklung
8. Schulische Ergebnisse
Grundlage hierfür bilden Daten der jährlichen Schulstatistik und des
Ministeriums für Bildung und Frauen sowie eigene Daten der Schule.
§ 6 Einführung
Die Einführung der Schulporträts im Internet erfolgt für alle
Schulen zum 1. Februar 2008. In einer Übergangsphase bis zum 31.
Januar 2008 können Schulen, die ihr Schulporträt erstellen wollen,
mit dem IQSH einen Termin zur Eingabe der
Daten vereinbaren. Ab dem 1. Februar 2008 ist die Erstellung von
Schulporträts für alle Schulen verbindlich; davon ausgenommen
bleiben Schulen, die im Schuljahr 2008/09 in Regional- oder
Gemeinschaftsschulen sowie in Regionale Berufsbildungszentren
umgewandelt werden. Diese Schulen erstellen ein Schulporträt ein
Jahr, nachdem die Umwandlung vollzogen ist.
§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften
oder Eltern dürfen nicht ohne eine schriftliche Einwilligung dieser
Personen in Schulporträts veröffentlicht werden. Die
Veröffentlichung von Qualitätsdaten muss grundsätzlich eine konkrete
Personenbeziehbarkeit ausschließen. Daher werden solche Daten nicht
veröffentlicht, wenn im Kreis der Schulöffentlichkeit eine
Rückführung auf bestimmte Personen nicht auszuschließen ist.
Daten über Schulen, die inhaltlich in der Kompetenz des jeweiligen
Schulträgers liegen, dürfen nur mit dessen Zustimmung veröffentlicht
werden.
§ 8 Inkrafttreten,
Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Er tritt am 31. Mai
2012 außer Kraft.
In Vertretung
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
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