VIKARSAUSBILDUNG IN DER NORDELBISCHEN KIRCHE
An die
SchulmentorInnen und SchulleiterInnen
Hinweise zum Schulvikariat 1997/99
Das Vikariat dauert vom 10 September 1997 bis zum Oktober 1999. Es schließt mit
dem 2. Theologischen Examen ab.
Die Vikare und Vikarinnen der Ausbildungsgruppe Kiel arbeiten in ihren
Praxisfeldern (Schule/Gemeinde) in den Kirchenkreisen Kiel, Plön und Neumünster.
Die der Praxis zugeordneten Kurse finden im Predigerseminar in Preetz statt.
2. Im Ausbildungsabschnitt Religionspädagogik von September 1997 bis März 1998
sollen den Vikaren und Vikarinnen praktische Fähigkeiten sowie theoretische und
erfahrungsbezogene Erkenntnisse für ihren pädagogischen und katechetischen
Auftrag vermittelt werden. Diese Vermittlung soll
- in der Schule unter Anleitung eines Schulmentors oder einer Schulmentorin, -
in den darauf bezogenen Ausbildungsveranstaltungen im Predigerseminar
- und in den wöchentlichen Arbeitstreffen (Regionalgruppen) der Vikare und
Vikarinnen geschehen.
3.Rechtliche Grundlage für die Teilnahme von Vikaren und Vikarinnen am
Religionsunterncht mit Hospitationen auch in anderen Fächern ist für den Bereich
der Freien und Hansestadt Hamburg die Abmachung zwischen der Schulbehörde und
der Kirche/Schule - Kommission vom 3.4.1967 (ausgegangen am 26.4.1967/Az.
53-02-2/35), für Schleswig-Holstein das Schreiben des Kultusministers (X
270-15-04) an die Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holstein vom 26.2.1974.
Die Namen der Schulen, die einen Praktikumsplatz für einen Vikar oder eine
Vikarin zur Verfügung stellen, gibt der Mentor dem Kultusministerium in Kiel und
der Schulbehörde in Hamburg bekannt. Eine Mitteilung der Schule erübrigt sich.
4. Die Ausbildungsphase Religionspädagogik beginnt mit zwei Hospitationstagen am
11. und 12. September und mit einem Einführungskurs Pädagogik, der von einer
Hospitationswoche an den Schulen vom 29. September bis 2. Oktober 1997
unterbrochen wird. Der Kurs findet statt in der Zeit vom 22.9. bis 26.9.97 (I a)
und in den Schulferien vom 13. bis 17.10.97 (I b).
Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Grundfragen pädagogischen Sehens und
Denkens, Entwicklungspsychologie, Religionspädagogik, Schultheorie,
Gruppenprozesse, Unterrichtsplanung.
5. Die Vikare und Vikarinnen hospitieren im Unterricht der verschiedenen Fächer,
also nicht nur im Religionsunterricht. Sofern möglich, sollen sie
schwerpunktmäßig in einer Klasse hospitieren und arbeiten, aber auch andere
Klassen und Altersstufen kennenlernen. Sie sollen auch vom Schulmentor oder von
der Schulmentorin bereits in den Unterrichtsprozeß einbezogen werden (z.B. bei
Gruppenarbeit) und mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen.
6. Der zweite religionspädagogische Kurs in Preetz findet vom 10. bis 21.
November statt. Es geht um die Entwicklung eigener Entwürfe und Konzeptionen, um
das Kennenlernen vielfältiger Methoden und ihre praktische Anwendung.
7. Die Vikare und Vikarinnen sind bis Anfang März zu eigenen
Unterrichtsversuchen und darüber hinaus zu regelmäßigen Hospitationen in der
Schule. Sie sollen Unterrichtsversuche planen, durchführen, im Nachgang kritisch
reflektieren und in zunehmendem Maße Einzelstunden übernehmen; ihnen können
ganze Unterrichtssequenzen übertragen werden. Dabei sollen sie, so weit wie
möglich, Religionsunterricht geben. Die Unterrichtsstunden sollen von den
Vikaren und Vikarinnen am Anfang ausführlich, später im Grundkonzept
(Verlaufsplanung) schriftlich entworfen werden.
In der Regel sollen 6 Stunden pro Woche gegeben werden; die Idee "exemplarischen
Lernens" soll ebenso zum Zuge kommen wie die Idee des "Übens".
8. Soweit es von der Schule her möglich und gewünscht ist, sollen die Vikare und
Vikarinnen an wichtigen Veranstaltungen des Schullebens außerhalb des
Unterrichts teilnehmen, um die Schulkultur und die Lebenswelt der Schüler
kennenzulernen. Falls zeitliche Überschneidungen mit anderen Terminen
auftauchen, steht die Mentorin zu einer Klärung zur Verfügung.
9. Die Schulphase wird begleitet durch regelmäßige Gruppenarbeit in der
Regionalgruppe an einem Nachmittag in der Woche. Diese Gruppenarbeit wird von
der Mentorin geleitet. Hier geht es um die Reflexion der Schul- und
Unterrichtserfahrungen und um Hilfe für die Planung von Unterrichtseinheiten.
10. Ab Mitte der Schulphase werden die Vikarinnen und Vikare auch im
Konfirmandenunterricht ihrer Vikariatsgemeinde hospitieren; nach den
Sommerferien werden sie, wenn möglich, auch eine eigene Vorkonfirmanden- oder
Hauptkonfirmandengruppe übernehmen und mit eigenem Unterricht beginnen. In
dieser Zeit kann es zu interessanten Gesprächen kommen zwischen SchulmentorIn
und Vikarin über die Unterschiede zwischen Schule und Gemeinde,
Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht und über die Möglichkeiten, die
neu erworbenen pädagogischen Erfahrungen und Fertigkeiten auf das andere
Handlungsfeld zu übertragen.
11. Während des Schulpraktikums werden die Vikare und Vikarinnen individuell
durch vorher zu verabredende Besuche in den Schulen von dem Mentor begleitet. In
der Regel finden ein bis zwei solcher Besuche statt. Für Beratung und
Unterrichtsbesuche steht auch der pädagogische Studienleiter in Preetz, Herr R.
Neubert-Stegemann, Telefon.: 04342-8865-0 zur Verfügung.
12. Vom Januar/Februar an übernehmen die Vikare und Vikarinnen eine
Unterrichtseinheit im Religionsunterricht einer Klasse. Im Rahmen dieser
Unterrichtseinheit legen sie dann eine Examenslehrprobe ab, die sie ausführlich
schriftlich vorbereiten müssen. Ein vom theologischen Prüfungsamt der
Nordelbischen Kirche beauftragter Prüfer oder eine Prüferin wird an dieser
Examenslehrprobe teilnehmen. Er oder sie ist zusammen mit der Schulmentorin oder
dem Schulmentor für die Beurteilung der Examenslehrprobe verantwortlich.
PrüferIn und SchulmentorIn geben jeweils ein Votum ab und begründen ihre Note
mit einigen Sätzen schriftlich auf einem Formblatt. (Über das Prüfungsverfahren
und die Kriterien der Beurteilung werden den SchulmentorInnen noch gesondert
ausführliche Informationen gegeben). Der Mentor (oder der Studienleiter) nimmt
in der Regel an diesen Prüfungen als Begleiter teil.
13. Die religionspädagogische Ausbildungsphase schließt ab mit einem
Auswertungskurs im Prediger- und Studienseminar in Preetz vom 9. bis 13. März
1998.
14. Zu den Aufgaben eines Schulmentors oder einer Schulmentorin: Während der
Hospitationszeit soll der Schulmentor bzw. die Schulmentorin die hospitierten
Stunden mit dem Vikar oder der Vikarin besprechen, die gemachten Beobachtungen
korrigieren oder auch das Augenmerk auf neue Beobachtungsaufgaben lenken. Ziel
der Hospitationszeit ist es, die Vikare und Vikarinnen in die Lage zu versetzen,
die Gesamtdidaktik einer Stunde (sowohl das Interaktionsgefüge der Klasse als
auch die Bezagnahme darauf in Aufbau und Durchführung der Unternichtsstunde) am
praktischen Beispiel zu verstehen.
Der Schulmentor oder die Schulmentorin sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die
Unterrichtsversuche der Vikare und Vikarinnen vor- und nachbesprechen. Das
werden im weitesten Sinne didaktische Gespräche sein unter der Leitfrage: Wie
ist es gelungen oder warum ist es nicht gelungen, eigene Zielsetzungen in
pädagogische Praxis zu übertragen.
Zusätzlich sollte der Schulmentor oder die Schulmentorin versuchen, dem Vikar
oder der Vikarin die schulische Wirklichkeit über das Unterrichten hinaus
durchsichtig za machen.
15. Bericht über das Praktikum:
Die Schulmentoren und Schulmentorinnen werden gebeten; sich in einigen Sätzen
zum Gesamtverlauf des Praktikums zu äußern. Dieser Bericht wird der Vikarin bzw.
dem Vikar zur Kenntnis gegeben und mit ihr bzw. ihm besprochen. Er dient später
als Grundlage für weitere Beratungsgespräche im Seminar.
16. Der Bericht über den Verlauf des Praktikums und die Beurteilung der
Examenslehrprobe (s.o. zu 12.) sollen bis zum 4.5.1998 an den Mentor geschickt
werden.
Für beides erhalten die SchulmentorInnen zu gegebener Zeit je ein Formblatt.
Redlef Neubert-Stegemann
Michaei Watzlawik
Pädagogischer Studienleiter
Mentor
Kieler Straße 30
Kieler Straße 30
24211 Preetz
24211 Preetz
Tel.: 04342-8865-0 oder 8865-12 Tel.: 04342-86065
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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein