Gemeinsame Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und
des Deutschen Olympischen Sportbundes -Sport für Kinder und Jugendliche
mit Behinderung 1
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008)
1 Der Begriff "mit Behinderung"
bezieht sich im gesamten Dokument auf alle Kinder und Jugendliche, die
von Behinderung bedroht, von chronischen Erkrankungen betroffen oder
behindert sind.
Einleitung
Die "Gemeinsamen Handlungsempfehlungen ..." treten an die Stelle des
Gemeinsamen Programms der Kultusministerkonferenz und des Deutschen
Sportbundes "Sport mit behinderten Kindern und Jugendlichen" vom
18.09.1981. Als vorrangige Handlungsfelder werden 4 Themenbereiche
genannt:
1 Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt für Kinder und Jugendliche
mit Behinderung
2 Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung
3 Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im
außerschulischen Bereich
4 Qualifizierung von Lehrkräften und weiteren im Schulsport eingesetzten
Personen
Ziel ist es, die Arbeit auf den Handlungsfeldern zu intensivieren sowie
die Qualität des Schulsports und des außerschulischen Sports für Kinder
und Jugendliche mit Behinderung nachhaltig und systematisch
weiterzuentwickeln. Damit wird zugleich die partnerschaftliche
Zusammenarbeit der hier repräsentierten Institutionen bekräftigt.
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich einerseits auf die speziellen
Erfordernisse an Förderschüler, andererseits auf Schülerinnen und
Schüler mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen in Regelschulen.
Sie sind als Ergänzung zu den Gemeinsamen Handlungsempfehlungen der
Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbunds zur
Weiterentwicklung des Schulsports vom 20.09.2007 zu verstehen. Sie
richten sich an alle gesellschaftlich relevanten Gruppen und
Institutionen, die zur Weiterentwicklung des Sports für Menschen mit
Behinderung beitragen. Dies sind die Schulleitungen, Eltern und
Erziehungsberechtigten, die Lehrerinnen und Lehrer, die
Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Schülerinnen und Schüler, der
organisierte Sport, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und
die Wissenschaft.
Die Handlungsempfehlungen richten sich ebenso an die Schulträger, die
für die barrierefreien räumlichen Bedingungen für den Schulsport vor Ort
zuständig sind, wie an die Kultusbehörden der Länder, die für die
inhaltlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen
einschließlich der Bereitstellung qualitativer Informations- und
Beratungsstrukturen Verantwortung tragen.
Nur gemeinsam kann es gelingen, die notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen, um für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung den
Schulsport und die Angebote des organisierten Sports nachhaltig zu
sichern und weiterzuentwickeln.
In der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung hat sich ein
grundlegender Perspektivenwechsel vollzogen, mit dem auch bedeutende
Konsequenzen für den Sport verbunden sind. Gegenüber früheren
Betrachtungen, die durch die Betonung von Schädigungen, Defiziten,
Beeinträchtigungen und Abweichungen das vermeintliche Anderssein von
Menschen mit Behinderung in den Vordergrund gerückt haben, orientieren
sich neuere pädagogisch anthropologische Sichtweisen primär an den
Lebensbedürfnissen und Möglichkeiten dieser Menschen und fragen, welche
Bedingungen zu deren Entfaltung erforderlich sind und wie diese
bereitgestellt werden können. Dieser Perspektivenwechsel ist am
deutlichsten in der 2001 von der Vollversammlung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedeten Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
zu erkennen. Hier wird ein biopsychosoziales Grundverständnis von
Behinderung entworfen, bei dem der Mensch als handelndes,
selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Subjekt in Gesellschaft und
Umwelt gesehen wird.
Der in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland formulierte Grundsatz der Nichtbenachteiligung von Menschen
mit Behinderung wird auch im Sport als eine große Herausforderung und
Aufgabe angesehen, sowohl in der sportlichen Aktivierung von Menschen
mit Behinderung wie in der uneingeschränkten Teilhabe am Sport. Jedoch
sind die Voraussetzungen für den Sport dieser Gruppe trotz deutlicher
Fortschritte in den vergangenen Jahren (z.B. in der Prävention und
Rehabilitation) immer noch nicht ausreichend bzw. werden bestehende
Möglichkeiten zu wenig genutzt. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit
Behinderung und Menschen mit Behinderung in ländlichen Gebieten haben
häufig zu wenig Gelegenheit zur sportlichen Betätigung und können nicht
die Chancen wahrnehmen, die ihnen durch Bewegung, Spiel und Sport zu
ihrer individuellen und sozialen Verwirklichung geboten werden. Dieses
Manko besteht trotz der nach übereinstimmender Auffassung von Ärzten,
Psychologen und Pädagogen großen Bedeutung des Sports für die
Selbstverwirklichung der Menschen mit Behinderung, vor allem für die
Unterstützung von Bildungsprozessen, für die Herausbildung eines
gesunden Lebensstils, für die Stärkung des Selbstbewusstseins und für
die gesellschaftliche Integration und Inklusion.
Der medizinisch-technische Fortschritt sichert Kindern mit schweren und
mehrfachen Behinderungen größere Überlebenschancen und ermöglicht ihnen
bei chronischen Erkrankungen ein längeres Leben.
Die Aufgaben für die Wissenschaft bestehen einerseits in der Analyse und
Evaluation der Aktivierung von Menschen mit Behinderung im Schulsport
und außerschulischen Sport sowie deren Wirkungen auf die
Persönlichkeitsentwicklung, andererseits in der Untersuchung der
Umstände, die den uneingeschränkten Zugang von Menschen mit Behinderung
zum Sport erschweren. Von besonderer Bedeutung dabei ist die Beteiligung
von Menschen mit Behinderung, da sie als "Experten in eigener Sache"
Barrieren aufdecken und notwendige Veränderungen aufzeigen können.
Es ist wünschenswert, dass die Wissenschaft sich den unterschiedlichen
Herausforderungen der aus den folgenden Handlungsempfehlungen
resultierenden Themenbereiche annimmt.
So sollte sie beispielsweise
- Aktivitäten und Teilhabe der Schülerinnen und
Schüler mit Behinderung im Sportunterricht und außerunterrichtlichen
Schulsport sowie an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Allgemeinen
Schulen untersuchen,
- die Situation des Sportunterrichts und
außerunterrichtlichen Schulsports an Förderschulen analysieren,
die Situation der außerschulischen Sportangebote für Menschen mit
Behinderung auch unter Berücksichtigung der integrativen Angebote
analysieren,
Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Förderschulen analysieren,
die Situation der Qualifizierung der Lehrkräfte für den Schulsport und
außerschulischen Sport für Menschen mit Behinderung auch unter
Berücksichtigung der integrativen Angebote analysieren.
1. Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung
In Bewegung, Spiel und Sport erleben auch Kinder und Jugendliche mit
Behinderung Freude und Glück und machen damit Erfahrungen, die für eine
positive Lebenseinstellung wichtig sind. Sport- und Bewegungserziehung
müssen daher stärker als bisher als Teil ganzheitlicher Erziehung und
Bildung gefördert werden.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen müssen allen Kindern und
Jugendlichen, auch denen mit Behinderung, in ihrem schulischen Alltag
über den Sportunterricht hinaus vielfältige Bewegungsangebote eröffnet
werden.
In besonderem Maße ist für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf die enge Kooperation von schulischem
und außerschulischem Sport von Bedeutung, da sie oftmals ohne Hilfen in
ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und selbständigen Lebensgestaltung
eingeschränkt sind. Durch eine Stärkung der Zusammenarbeit in diesem
Bereich kann für viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung der Weg in
soziale Gemeinschaften außerhalb der Schule eröffnet .
werden.
Neue Sportstätten an Förderschulen werden nach den Schulbaurichtlinien
der Länder für die allgemeinen Schulen errichtet, wobei die spezifischen
Anforderungen der Förderschwepunkte berücksichtigt werden. Dagegen sind
die bestehenden schulischen Einrichtungen, die in vielen Fällen für den
integrativen Unterricht genutzt werden, teilweise noch nicht für die
Bedürfnisse dieser Menschen geeignet. Auch die Ausstattung der
Sportstätten mit Sportgeräten berücksichtigt oft nicht die speziellen
Anforderungen der Menschen mit Behinderung.
Handlungsempfehlungen
Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung durch
Bewegung, Spiel und Sport soll auf der Grundlage zeitgemäßer bewegungs-
und sportpädagogischer Erkenntnisse in der täglichen Schulpraxis an
Schulen umgesetzt werden.
Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote sollen fester Bestandteil der
Unterrichtsplanung und der Rhythmisierung des Schulalltages sein.
Die behinderungsbedingt unterschiedlichen Voraussetzungen der
Schülerinnen und Schüler sollen im Sinne einer individuellen und
gemeinschaftlichen Förderung Berücksichtigung finden.
Der organisierte Sport hat die Möglichkeit, sich mit seinen Vereinen an
der Ausgestaltung eines integrativen Sportkonzepts als Teil des
Schulprogramms und der Schulentwicklung zu beteiligen. Insbesondere die
Förderschulen können durch Informationsarbeit
eine wichtige Aufklärungsfunktion hinsichtlich der außerschulischen
Sportangebote übernehmen und auf Integration und außerschulisches
Sporttreiben vorbereiten. Partnerschaften zwischen
Förderschulen/Integrationsschulen und Sportvereinen/Sportabteilungen
sind zu empfehlen.
Es ist die Aufgabe des Schulträgers dafür zu sorgen, dass die
Sportstätten den spezifischen Anforderungen der verschiedenen
Förderschwerpunkte entsprechen und eine behindertengerechte Ausstattung
der Sportstätten mit Sportgeräten gewährleistet ist.
Eltern sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die Entwicklung
ihrer Kinder fördern können. Sie sollen über die Bedeutung von Bewegung,
Spiel und Sport für die Persönlichkeitsentwicklung informiert und
sensibilisiert werden.
2. Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die eine allgemeine oder
berufsbildende Schule besuchen, nehmen am regulären Sportunterricht
teil. Dazu ist die Bereitschaft aller Verantwortlichen erforderlich,
entsprechende Bedingungen zu schaffen. Alle Sportlehrerinnen und
Sportlehrer sollten über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung verfügen und angemessen auf
diese Gruppe vorbereitet werden.
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung steht in allen Ländern ein
umfangreiches schulsportliches Wettkampfprogramm offen. Mehrere Länder
bieten für sie auch eigene Schulsportwettbewerbe bis zur Landesebene an.
Als Ergänzung des schulischen Pflichtsportunterrichts sind in einigen
Ländern auch Sonderprogramme mit der Hilfe von Verbänden, deren Aufgabe
der Sport für Menschen mit Behinderung ist, entwickelt worden.
Handlungsempfehlungen
Der Sport an Schulen soll aktiv zur Integration benachteiligter Menschen
in unserer Gesellschaft beitragen. Dies betrifft die Integration von
Menschen mit Behinderung in außerschulischen Sportgruppen wie auch
regelmäßige, gemeinsam von Sportorganisationen und Schulen getragene
Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne
Behinderung miteinander Sport treiben. .
Für die Primarstufe ist die tägliche Sportstunde wünschenswert und in
den Sekundarstufen sollen drei Unterrichtsstunden pro Woche die Regel
sein.
Der Sportunterricht soll möglichst von Sportlehrerinnen und Sportlehrern
mit einer speziellen sport- und sonderpädagogischen Ausbildung erteilt
werden.
Schulsportliche Wettkämpfe, Spiel- und Sportfeste im schulischen und
außerschulischen Bereich (z.B. Bundesjugendspiele, Jugend trainiert für
Paralympics, Spielfeste, etc.) sollen in Form eines differenzierten und
eigenständigen Programms gestärkt und weiterentwickelt werden.
Der Schulsport an Förderschulen und Integrationsschulen soll zur
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten des Sports
für Menschen mit Behinderung beitragen.
Im Sinne der Integration werden Kontakte und Kooperationen im Bereich
des Sports zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen in
deren Umfeld empfohlen.
Zusätzliche Sportangebote sollen fester Bestandteil des Schulprogramms
einer Schule sein.
3. Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im
außerschulischen Bereich
Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im außerschulischen Bereich sind noch weiter auszubauen.
Insbesondere die größte Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen findet noch kein entsprechendes
Angebot im organisierten Sport.
Der Rückstand in der Entwicklung eines adäquaten außerschulischen
Sportangebotes für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderung oder
Beeinträchtigungen signalisiert die Notwendigkeit, diese Angebote
gemeinsam mit den Sportvereinen weiter zu entwickeln.
Dies kann nur im gemeinsamen Bemühen aller Träger des Sports und aller
verantwortlichen Stellen im Sinne einer systematischen Netzwerkbildung
gelingen.
Handlungsempfehlungen
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sollen vermehrt in
(Behinderten-) Sportvereinen Bewegungsangebote unterbreitet werden.
Zur wohnortnahen Versorgung mit außerschulischen Sportangeboten für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten
die Möglichkeiten der allgemeinen Sportvereine genutzt werden. Diese
Möglichkeiten sind durch unterstützende Maßnahmen, z. B. kleinere
Übungsgruppen, zusätzliche Betreuer, etc., zu fordern.
Kooperationen zwischen Förderschulen und (Behinderten-) Sportvereinen
sollen weiter ausgebaut werden. Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer
sollten über die außerschulischen Sportmöglichkeiten informiert sein und
diese Informationen an ihre Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
weitergeben können.
Sportorganisationen sollen gemeinsam mit Schulen Veranstaltungen
organisieren, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
miteinander Sport treiben.
In Kooperation zwischen Schule und Sportorganisation sollen die
unterschiedlichen Wettbewerbsformen weiterentwickelt werden. Den
Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung soll ermöglicht werden
Leistungen zu erbringen, sich im Wettkampf zu messen und eine
Talentförderung zu erfahren.
Es soll in den Vereinen der Verbände, deren Aufgabe der Sport für
Menschen mit Behinderung ist, ein flächendeckendes Sportangebot für
Kinder und Jugendliche mit Behinderung geschaffen werden.
Die Öffentlichkeit soll über die Möglichkeiten des Sports für Menschen
mit Behinderung aufgeklärt werden.
Zur Unterstützung der Neueinrichtung von Sportgruppen für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung soll eine gezielte Aufklärungsarbeit
erfolgen, die sich vornehmlich an die Eltern, an Schulen und Ärzte
wendet. Gleichzeitig sollte die Zusammenarbeit mit den
Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Behindertenverbänden,
Selbsthilfegruppen und Sportämtern angestrebt werden.
4. Qualifizierung von Lehrkräften und weiteren im Schulsport
eingesetzten Personen .
Die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer für den Schulsport für
Kinder und Jugendliche mit Behinderung und die Qualifizierung von
Übungsleiterinnen und Übungsleitern für den außerschulischen Sport für
Menschen mit Behinderung ist noch sehr unterschiedlich. Ausgebildete
Sportlehrkräfte mit gleichzeitiger sonderpädagogischer Ausbildung stehen
nur in geringem Umfang zur Verfügung. Zwar ist in einigen Ländern eine
besondere Sportausbildung oder eine Schwerpunktfachausbildung für
Lehramtsstudiengänge eingerichtet, dennoch kann der Bedarf an
sportpädagogisch und sonderpädagogisch in gleicher Weise qualifizierten
Lehrkräften in absehbarer Zeit noch nicht gedeckt werden. Alle Länder
sind aufgefordert, die Lehreraus-, -fort-und -weiterbildung für diesen
Bereich weiter zu entwickeln. Gleiches gilt für die Qualifizierung von
Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie weiterer Personen, die sich
für den Sport für Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Von
besonderer Bedeutung sind hierbei Formen der integrativen Zusammenarbeit
der Lehrkräfte.
Handlungsempfehlungen
Der Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung soll in den
Programmen der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung verstärkt
Berücksichtigung finden.
Zur Unterstützung der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen
sollen gemeinsame Handreichungen für die Lehrerinnen und Lehrer an
allgemeinen Schulen und Förderschulen erarbeitet werden.
Kenntnisse über den Sport der Menschen mit Behinderung sollen in der
Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern,
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern verstärkt Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Lehrerfortbildungsinstitute sollen sich verstärkt mit
pädagogischen und didaktischen Aspekten des Behinderten- und
Integrationssports auseinandersetzen und entsprechende Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen anbieten.
Es sollen vermehrt Übungsleiterinnen und Übungsleiter insbesondere für
den Kinder- und Jugendbereich im Sport für Menschen mit Behinderung
qualifiziert werden und darüber hinaus Personen, die sich in der
Ganztagsforderung engagieren.
2 Der Begriff ,Förderschule' hat
sich in den meisten Bundesländern etabliert und steht hier für alle
bundesweit vergleichbaren Schulen
3 "Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden." |