Trampolin

Sport

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Trampolinspringen
Turnen mit dem Minitrampolin
Beachten Sie folgende Veröffentlichungen zum Trampolin

Der Kultusminister
des Landes Schleswig-Holstein _
- X 420 -

2300 Kiel, den 25. September 1981
Postfach 1133
Tel.: (0431) Durchwahl 596-4649
Auskunft erteilt:


An die
Schulämter
Gymnasien
Versuchsschulen
berufsbildenden Schulen
in Schleswig-Holstein



Betr.: Schulsport;
- hier: Trampolinspringen


Bezug: Verfügung - LSA 390 a - vom 27. Dezember 1978


Gemäß Verfügung -- LSA 390 a - vom 27. Dezember 1978 ist das große Trampolin im Schulsport nicht mehr zu verwenden. Diese Anordnung hat weiterhin Gültigkeit. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf
- die Lehrpläne Sport für die Orientierungsstufe und die Klassenstufen 7 bis 9 bzw. 10, Seite 46.


Das Minitrampolin (Absprungtrampolin) wird dagegen wieder zur Benutzung freigegeben. Dieses Gerät dürfen jedoch nur Lehrer verwenden, die sich aufgrund eigener Bewegungserfahrung und entsprechender Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit den besonderen Federkräften des Minitrampolins vertraut gemacht haben. Das Gerät ist vor dem erneuten Einsatz einer besonderen Überprüfung zu unterziehen. ältere Minitrampoline sind ggf. mit einer- Abdeckung nachzurüsten.

Die Unfallgefahr ist beim Minitrampolin nicht größer als bei anderen Sportgeräten, wenn der Lehrer über die entsprechende Sachkenntnis verfügt und die gebotene Sorgfalts- und Aufsichtspflicht beachtet. Auf drei Punkte weise ich besonders hin:

1. Die besondere Eigenschwingung des Geräts macht eine intensive Sprunggewöhnung notwendig.

2. Das Übungsangebot ist didaktisch-methodisch so zu begrenzen, daß Gefahrenpunkte vermieden werden.

3. Die Unterrichtsorganisation ist so zu planen, daß Unfallgefahren nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind.

Das IPTS bietet Lehrerfortbildungsmaßnahmen für die Bewegungs- und Sprungschulung mit dem Minitrampolin in erhöhtem Maße an. Es sind außerdem zahlreiche Broschüren und Aufsätze über Methoden, Übungsmöglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen für die Verwendung dieses Geräts im Sportunterricht erschienen. Die Broschüre des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV)

"Minitrampolin" und das technische Merkblatt "Absprung-Trampolin" sind auf Anforderung kostenlos vom Gemeindeunfallversicherungsverband Schleswig-Holstein, Schulstr. 29, 2300 Kiel 14, zu beziehen.


In Vertretung

Dr. B o y s e n


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Der Kultusminister
des Landes Schleswig-Holstein
- X 420 -


An die
Schulämter
Gymnasien
berufsbildenden Schulen
Versuchsschulen
Kreisschulsportobleute

18. Februar 1982

Betr.. Schulsport;

hier: Turnen mit dem Minitrampolin


Bezug: a) Runderlaß - X 420 - vom 25. September 1981
    b) BAGW-Broschüre "Schulsport 2 Minitrampolin"

Die BAGW-Broschüre "Schulsport 2 Minitrampolin" wird gegenwärtig
überarbeitet. Für den Fall, daß Schulen noch über Exemplare der bisherigen Ausgabe verfügen, weise ich darauf hin, daß die Übungen auf den Seiten

48 - Flug- und Hechtrolle - sowie

53 - Salto rückwärts auf den Mattenberg


im Sportunterricht nicht geturnt werden dürfen.

Eine Lehrerhandreichung für das Turnen mit dem Minitrampolin wird


- von einer Arbeitsgruppe des IPTS vorbereitet.


Im Auftrage

Utermann


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Beachten Sie folgende Veröffentlichungen zum Trampolin:  
"Lehrerbriefe zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung"
"Sicheres Springen am kleinen Trampolin"
GUV SH Schulstr. 29, 24143 Kiel 1
1 Neuer Name: Unfallkasse Schleswig-Holstein
Neue Anschrift:
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel.: 0431-6407-0
Sicherheit im Schulsport Heft 5
"Sicherheit von Sportgeräten und Einrichtungen in Sporthallen"
Bestell-Nr. GUV 57.1.31
GUV SH Schulstr. 29, 24143 Kiel
 
IPTS Arbeitspapiere zur Unterrichtsfachberatung:
Minitrampolin-Springen
- 2625/83 -
IPTS SH, Schreberweg 5, 2300 2 Kronshagen
2 Neue PLZ: 24119

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein