Trampolin | Seite drucken |
Trampolinspringen |
Turnen mit dem Minitrampolin |
Beachten Sie folgende Veröffentlichungen zum Trampolin |
Der Kultusminister
des Landes Schleswig-Holstein _
- X 420 -
2300 Kiel, den 25. September 1981
Postfach 1133
Tel.: (0431) Durchwahl 596-4649
Auskunft erteilt:
An die
Schulämter
Gymnasien
Versuchsschulen
berufsbildenden Schulen
in Schleswig-Holstein
Betr.: Schulsport;
- hier: Trampolinspringen
Bezug: Verfügung - LSA 390 a - vom 27. Dezember 1978
Gemäß Verfügung -- LSA 390 a - vom 27. Dezember 1978 ist das große Trampolin
im Schulsport nicht mehr zu verwenden. Diese Anordnung hat weiterhin
Gültigkeit. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf
- die Lehrpläne Sport für die Orientierungsstufe und die Klassenstufen 7 bis 9
bzw. 10, Seite 46.
Das Minitrampolin (Absprungtrampolin) wird dagegen wieder zur Benutzung
freigegeben. Dieses Gerät dürfen jedoch nur Lehrer verwenden, die sich
aufgrund eigener Bewegungserfahrung und entsprechender Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen mit den besonderen Federkräften des Minitrampolins
vertraut gemacht haben. Das Gerät ist vor dem erneuten Einsatz einer besonderen
Überprüfung zu unterziehen. ältere Minitrampoline sind ggf. mit einer-
Abdeckung nachzurüsten.
Die Unfallgefahr ist beim Minitrampolin nicht größer als bei anderen
Sportgeräten, wenn der Lehrer über die entsprechende Sachkenntnis verfügt und
die gebotene Sorgfalts- und Aufsichtspflicht beachtet. Auf drei Punkte weise ich
besonders hin:
1. Die besondere Eigenschwingung des Geräts macht eine intensive
Sprunggewöhnung notwendig.
2. Das Übungsangebot ist didaktisch-methodisch so zu begrenzen, daß
Gefahrenpunkte vermieden werden.
3. Die Unterrichtsorganisation ist so zu planen, daß Unfallgefahren nach
menschlichem Ermessen auszuschließen sind.
Das IPTS bietet Lehrerfortbildungsmaßnahmen für die Bewegungs- und
Sprungschulung mit dem Minitrampolin in erhöhtem Maße an. Es sind außerdem
zahlreiche Broschüren und Aufsätze über Methoden, Übungsmöglichkeiten und
Sicherheitsmaßnahmen für die Verwendung dieses Geräts im Sportunterricht
erschienen. Die Broschüre des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand (BAGUV)
"Minitrampolin" und das technische Merkblatt
"Absprung-Trampolin" sind auf Anforderung kostenlos vom
Gemeindeunfallversicherungsverband Schleswig-Holstein, Schulstr. 29, 2300 Kiel
14, zu beziehen.
In Vertretung
Dr. B o y s e n
Der Kultusminister
des Landes Schleswig-Holstein
- X 420 -
An die
Schulämter
Gymnasien
berufsbildenden Schulen
Versuchsschulen
Kreisschulsportobleute
18. Februar 1982
Betr.. Schulsport;
hier: Turnen mit dem
Minitrampolin
Bezug: a) Runderlaß - X 420 - vom 25. September 1981
b) BAGW-Broschüre "Schulsport 2 Minitrampolin"
Die BAGW-Broschüre "Schulsport 2 Minitrampolin" wird gegenwärtig
überarbeitet. Für den Fall, daß Schulen noch über Exemplare der bisherigen
Ausgabe verfügen, weise ich darauf hin, daß die Übungen auf den Seiten
48 - Flug- und Hechtrolle - sowie
53 - Salto rückwärts auf den Mattenberg
im Sportunterricht nicht geturnt werden dürfen.
Eine Lehrerhandreichung für das Turnen mit dem Minitrampolin wird
- von einer Arbeitsgruppe des IPTS vorbereitet.
Im Auftrage
Utermann
Beachten Sie folgende Veröffentlichungen zum Trampolin: | |
"Lehrerbriefe zur
Unfallverhütung und Sicherheitserziehung" "Sicheres Springen am kleinen Trampolin" GUV SH Schulstr. 29, 24143 Kiel 1 |
1
Neuer Name: Unfallkasse Schleswig-Holstein Neue Anschrift: Seekoppelweg 5a 24113 Kiel Tel.: 0431-6407-0 |
Sicherheit im Schulsport
Heft 5 "Sicherheit von Sportgeräten und Einrichtungen in Sporthallen" Bestell-Nr. GUV 57.1.31 GUV SH Schulstr. 29, 24143 Kiel |
|
IPTS Arbeitspapiere zur
Unterrichtsfachberatung: Minitrampolin-Springen - 2625/83 - IPTS SH, Schreberweg 5, 2300 2 Kronshagen |
2 Neue PLZ: 24119 |