TV-L Info Arbeitszeit Seite drucken

BAT

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (Angestellten) in den TV-L (TVÜ-L) zum 01.11.2006


Mit Ablauf des 31.10.2006 verliert der BAT für alle Angestellten im Schuldienst seine Gültigkeit. Ab 01.11.2006 tritt der neue „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ in Kraft. Alle Angestellten, die über den 31.10.06 hinaus in einem befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, werden in ihrem Status automatisch durch den TVÜ-L in den neuen Tarifvertrag übergeleitet.

Das Bildungsministerium hat zur Überleitung in den neuen Tarifvertrag einige wichtige Informationen herausgegeben. Diese sind als Anlage beigefügt.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle an Schule tätigen Angestellten darüber informiert werden um ggf. gesetzte Antragfristen einhalten zu können.

Besonders ist hier auf Punkt 4 (Kinderbezogene Besitzstandszulagen) und die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall hinzuweisen.

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Quelle: Schreiben des Schulamtes des Kreises Schleswig- Flensburg vom 27.10.2006

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Anlage (Word-Doc): Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
 


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein