Verbraucherbildung | Seite drucken |
Lehrplan für das Fach Verbraucherbildung in der Sekundarstufe I
der Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 25. Juni 2009 - 111 401 – 3024 (NBI.MBF.Schl.-H. 2009 S. 194) Aufgrund des § 126 Abs. 4 des Schulgesetzes wird für das Fach Verbraucherbildung in der Sekundarstufe I der weiterführenden allgemein bildenden Schulen für die Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren mit Beginn des Schuljahres 2009/10 zum 1. August 2009 der Fachlehrplan Verbraucherbildung in Kraft gesetzt. Für die noch bestehenden Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen gilt der neue Fachlehrplan Verbraucherbildung entsprechend. Der Fachlehrplan Haushaltslehre der Sekundarstufe I für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen Hauptschule, Realschule, Gesamtschule (1997) läuft am 31. Juli 2009 aus. Der für alle Lehrpläne der Sekundarstufe 1 verbindliche
Grundlagenteil bleibt unverändert gültig. |
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein