Versetzung - Abordnung Personal Seite drucken

Versetzungs- und Abordnungsmöglichkeiten zu Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderzentren
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein vom 3. Dezember 2007 – III 131/141 -
(NBl. Schl.-H. 11-12/2007 S.402)

Das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein eröffnet Realschullehrkräften im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigtenverhältnis die Möglichkeit, zum 1. August 2008 in den gymnasialen oder berufsbildenden Schuldienst im Wege der Versetzung oder Abordnung zu wechseln. In geeigneten Fällen kann zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zur Einführungszeit für den Wechsel in die entsprechende Laufbahn der Studienrätinnen oder -räte an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen in Betracht kommen (§ 9 Abs. 4 SH.LLVO). Insgesamt ergeben sich voraussichtlich Wechselmöglichkeiten im Umfang von ca. 60 Stellenwerten.

Grund- und Hauptschullehrkräften im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigtenverhältnis wird die Möglichkeit eröffnet; zum 1. August 2008 in den berufsbildenden Schuldienst oder an ein Förderzentrum im Wege der Versetzung oder Abordnung zu wechseln. Für den Wechsel an ein Förderzentrum ist Erfahrung in integrativen Maßnahmen Voraussetzung. In geeigneten Fällen kann zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zur Einführungszeit für den Wechsel in die Laufbahn der Realschullehrkräfte bzw. der Sonderschullehrkräfte in Betracht kommen (§ 9 Abs. 4 SH.LLVO). Insgesamt ergeben sich voraussichtlich Wechselmöglichkeiten im Umfang von ca. 75 Stellenwerten.

Versetzungen / Abordnungen erfolgen ggf. unter Berücksichtigung
- des Fachbedarfs der aufnehmenden Schularten l Schulen sowie andererseits der fachlichen Versorgung der abgebenden Schulen
- und regional gegebener Einsatzmöglichkeiten.

Lehrkräfte, die an einem solchen Einsatz Interesse haben, können dies mit Hilfe des voraussichtlich Anfang Januar 2008 im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de („Bewerberlotse") abrufbaren Formulars bis zum 31. Januar 2008 (Eingang beim MBF) auf dem Dienstweg mitteilen.
 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein