Waldorfschulen, Privatschulen, Ersatzschulen
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Schulgesetz § 115 - § 124 Siebenter Teil - Schulen in freier Trägerschaft
Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen (APVO-EW)
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses an Waldorfschulen (EMSVO-W)
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen (ExternenPVO)
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses an Waldorfschulen vom 8. Juni 2023
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen vom 26.Juni 2023
Änderung der Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen vom 26.Juni 2023
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein