Weihnachtsgeld

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Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte ab 2007 („ Weihnachtsgeld")
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 25. Januar 2008 - III 131/141
(NBl. Schl.-H. 02/2008 S.53)

Die Frage, ob die Neuregelung über die Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte ab dem Jahr 2007 rechtmäßig ist, soll auf der Basis repräsentativer Musterprozesse geklärt werden. Sollte die Neuregelung rechtswidrig sein, wird das Land im Zuge der Gleichbehandlung nicht nur denjenigen eine Nachzahlung leisten, die einen entsprechenden Antrag auf Gewährung der Sonderzahlung in bisheriger Höhe gestellt haben, sondern allen Beamtinnen und Beamten. Weitere Anträge sind daher nicht erforderlich. Bis zum Abschluss der Musterprozesse werden die restlichen Verfahren ruhend gestellt.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein