Zahnpflege Gesundheit - Krankheit Seite drucken

Unterstützung der Jugendzahnpflege als Maßnahme der Gesundheitserziehung
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 193)
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 5. August 2005 - III 521
 
Mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) erfolgte eine Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Stärker als bisher ist ein gemeinschaftliches Handeln der unterschiedlichen Partner im Gesundheitswesen gefordert. Gesundheit soll auf Landes- und kommunaler Ebene als Teil einer Gesamtpolitik begriffen und realisiert werden, die mit dem Ziel der Reduzierung vermeidbarer Gesundheitsrisiken und der Herstellung gleicher Gesundheitschancen für alle an den Ursachen ansetzt. Darin eingebunden sind auch besonders die Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderung.
 
Ein sehr wichtiges Handlungsfeld ist die Jugendzahnpflege, die sich auf Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen erstreckt. Diese Maßnahmen umfassen die Reihenuntersuchungen der Jugendzahnärztlichen Dienste und die von den Kreisarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege durchgeführten Prophylaxeprogramme.
 
Auch wenn es sich um eine Angebotsuntersuchung handelt, wird aus gegebener Veranlassung darauf hingewiesen, dass Schulen, Kindertagesstätten und Gemeinschaftseinrichtungen nach § 7 Abs. 4 GDG verpflichtet sind, bei diesen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu geben und nach Absprache die notwendigen Räume zur Verfügung zu stellen.
 
In den Untersuchungen wird der aktuelle zahnmedizinische Behandlungsbedarf festgestellt und nach landeseinheitlichen Befundkriterien systematisch erfasst. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt nach epidemiologischen Gesichtspunkten und liefert wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen, z. B. zur Verwendung in der Gesundheitsberichterstattung. Den Untersuchungen kommt auch eine Steuerungsfunktion zu, da sich die Betreuungshäufigkeit bedarfsgerecht nach den Ergebnissen bemisst und in erkannten Problembereichen besondere Prophylaxemaßnahmen gezielt angeboten werden können.
 
Die Prophylaxeangebote der Kreisarbeitsgemeinschaften bauen auf theoretischen Unterrichtseinheiten, praktischen Zahnputzübungen und in einigen Bereichen auch Fluoridanwendungen auf. Motivation, Wissensvermittlung, der Ausbau der motorischen Fähigkeiten und die Zahnschmelzhärtung stehen dabei im Mittelpunkt. Auch der gesunden Ernährung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt.
 
Die zahnmedizinischen Vorbeugungsprogramme sind ein wichtiger Baustein für die Kariesprävention und die Gesundheitserziehung. Sie lassen sich thematisch ohne Probleme in den Kindergartenalltag und den Schulunterricht integrieren.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein