Vereinbarung zur Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen und öffentlichen Bibliotheken

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Vereinbarung zur Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen und öffentlichen Bibliotheken
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 2005 S. 32)
Präambel:

Sowohl Schulen als auch öffentliche Bibliotheken haben den Auftrag, Wissen und Lebensorientierung zu vermitteln. Sie liefern das Instrumentarium für lebenslanges Lernen, für unabhängige Entscheidungsfindung und für die kulturelle Entwicklung des Einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen.
Durch eine systematische, umfassende Zusammenarbeit sollen öffentliche Bibliotheken und Schulen zu Partnern bei der Vermittlung von Lese-, Informations- und Medienkompetenz werden. Oberstes Ziel gemeinsam entwickelter Strategien zur Pflege und Förderung der Lesekultur muss es sein, mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen zu gewinnen und langfristig dazu zu motivieren.
Der verständige und verantwortliche Umgang mit Medien, die so genannte Medienkompetenz, wird gemeinsam von Schulen und öffentlichen Bibliotheken gefördert. Wenn Schulen die entsprechenden Angebote der öffentlichen Bibliotheken regelmäßig nutzen und mitgestalten, wird die öffentliche Bibliothek zum Lernort außerhalb der Schule.
Gerade angesichts der Strukturen in Schleswig-Holstein mit überwiegend kleinen und mittleren Städten und Gemeinden mit den entsprechenden Schulen sowie öffentlichen Bibliotheken müssen die bereits am Ort vorhandenen Ressourcen gebündelt und Synergieeffekte herbeigeführt werden. Hauptamtliche öffentliche Bibliotheken bieten den Zugang zu Medien, Informationen und zum Internet für alle Bürger an. Diese Kooperationsvereinbarung dient u.a. dazu, Schülerinnen  und Schüler systematisch an diese Angebote heranzuführen und im Sinne eines effektiven Ressourceneinsatzes einer Zersplitterung der vor Ort getätigten Angebote vorzubeugen.
Das MBWFK empfiehlt den Schulträgern und den Schulen und der Büchereiverein den Bibliotheksträgern und öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein, das örtliche Handeln gemäß diesen Leitlinien auszurichten und insbesondere Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Bibliothek zu treffen bzw. herbeizuführen. 

Verpflichtungen des MBWFK

Besuch von Schulklassen in einer öffentlichen Bibliothek

Um das vielfältige Angebot öffentlicher Bibliotheken möglichst vielen Schülerinnen und Schülern zugänglich werden zu lassen, empfiehlt das MBWFK, wie in den Lehrplänen vorgesehen, den Besuch von öffentlichen Bibliotheken im Unterricht zu berücksichtigen und jeweils in der Grundschule, in den Sekundarstufen I und II und im Methodikunterricht regelmäßig Unterrichtseinheiten in der Bibliothek zu planen und durchzuführen.

Bereitstellung technischer Voraussetzungen

Das MBWFK empfiehlt den Schulen,  für die Förderung der Zusammenarbeit mit öffentlichen Bibliotheken ihre vorhandenen technischen und infrastrukturellen Ressourcen (Räume, technische Geräte, ggf. Medien) zur Verfügung zu stellen.

Fortbildungsangebote

Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) hält für Lehrkräfte entsprechende Unterstützungsangebote vor.
 
Verpflichtungen des BVSH

Unterstützung und Begleitung der öffentlichen Bibliotheken

Der BVSH begleitet alle ihm angeschlossenen öffentlichen Bibliotheken bei der Entwicklung und Umsetzung der Rahmenkonzeption, beim Abschluss von örtlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen öffentlichen Bibliotheken und Schulen und fördert die Umsetzung bewährter Modelle zur Förderung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz.

Das betrifft u.a.:

  • neue Formen der Führung von Schulklassen und des Bibliotheksunterrichts
  • Vermittlung von Methoden zur InformationsermittlungAngebote von Autorenlesungen und Diskussionen mit Autoren
  • Leseaktionen, wie z.B. die jährliche Kinder- und Jugendbuchwoche, Lesenächte und Projekttage als lesefördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Ausbildung von Lesemotivation und Lesekompetenz
  • Eltern-Kind-Abende, Elternversammlungen in der Bibliothek
  • Medienpräsentationen in der Bibliothek
  • Bereitstellung von unterrichtsbegleitenden Medienboxen und Klassensätzen mit außerschulischen Medien

Bereitstellung konkreter Dienstleistungen für Schulen durch den Büchereiverein:
Der BVSH bietet konkrete Dienste für Schulen gegen Unkostenbeteiligung an:

  • Mobile Schülerbücherei: Bereitstellung von Blockbeständen pro Klasse als Schülerbücherei vorwiegend für kleinere Schulen, regelmäßiger Tausch (zweimal im Jahr), Handhaben zur Verwaltung der Bestände
  • Schulbibliotheksstelle: Ausleihe von unterrichtsbegleitenden Medienboxen zu mehr als 80 Themen über örtliche Stand- und Fahrbüchereien (im Aufbau!)

Bereitstellung technischer Voraussetzungen
Der BVSH empfiehlt den öffentlichen Bibliotheken, für die Zusammenarbeit mit Schulen ihre vorhandenen technischen Ressourcen, die Medien (Printmedien, audiovisuelle und digitale Medien) und Internetangebote bereit zu stellen.

Fortbildungsangebote
Der BVSH ist gemäß dem Bedarf bereit, entsprechende Fortbildungsangebote für die Bibliotheken durchzuführen und gemeinsame Angebote insbesondere zur pädagogischen Fortbildung von Bibliothekaren mit dem IQSH zu entwickeln.

Örtliche Kooperationsvereinbarungen
Zur Stützung der Lesekultur in der Schule, zur Leseförderung und zur Entwicklung von Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, örtliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und öffentlichen Bibliotheken abzuschließen. Diese sollen insbesondere Aussagen zu regelmäßigen Klassenführungen, Unterrichtsangeboten, Projekttagen, der Bereitstellung von unterrichtsbegleitenden Materialien, kulturellen Veranstaltungen, und Absprachen zum Betrieb von Schülerbüchereien enthalten. Zur Koordination der Zusammenarbeit
sollte eine Lehrkraft  als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin für Bibliotheksangelegenheiten benannt werden.

Schlussbestimmungen
Das MBWFK und der BVSH vereinbaren, den Stand der Umsetzung der Vereinbarung jährlich in einem Auswertungsgespräch zu überprüfen und die Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen und öffentlichen Bibliotheken dementsprechend weiter zu entwickeln und zu verstärken. .
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar 2008. Die Geltungsdauer verlängert sich um jeweils ein Jahr, falls nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Seite schriftlich die Aufhebung verlangt.
 
 
 
Ute Erdsiek-Rave                                                    Rolf Teucher
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Ministerin für Bildung, Wissenschaft,        Vorsitzender des Büchereivereins Schleswig-Holstein e.V.
Forschung und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein
 


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein