Vereinbarung zur Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen und öffentlichen Bibliotheken |
Vereinbarung zur Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen und öffentlichen Bibliotheken | |
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 2005 S. 32) | |
Präambel: Sowohl Schulen als auch öffentliche Bibliotheken haben den Auftrag, Wissen und Lebensorientierung zu vermitteln. Sie liefern das Instrumentarium für lebenslanges Lernen, für unabhängige Entscheidungsfindung und für die kulturelle Entwicklung des Einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen. Durch eine systematische, umfassende Zusammenarbeit sollen öffentliche Bibliotheken und Schulen zu Partnern bei der Vermittlung von Lese-, Informations- und Medienkompetenz werden. Oberstes Ziel gemeinsam entwickelter Strategien zur Pflege und Förderung der Lesekultur muss es sein, mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen zu gewinnen und langfristig dazu zu motivieren. Der verständige und verantwortliche Umgang mit Medien, die so genannte Medienkompetenz, wird gemeinsam von Schulen und öffentlichen Bibliotheken gefördert. Wenn Schulen die entsprechenden Angebote der öffentlichen Bibliotheken regelmäßig nutzen und mitgestalten, wird die öffentliche Bibliothek zum Lernort außerhalb der Schule. Gerade angesichts der Strukturen in Schleswig-Holstein mit überwiegend kleinen und mittleren Städten und Gemeinden mit den entsprechenden Schulen sowie öffentlichen Bibliotheken müssen die bereits am Ort vorhandenen Ressourcen gebündelt und Synergieeffekte herbeigeführt werden. Hauptamtliche öffentliche Bibliotheken bieten den Zugang zu Medien, Informationen und zum Internet für alle Bürger an. Diese Kooperationsvereinbarung dient u.a. dazu, Schülerinnen und Schüler systematisch an diese Angebote heranzuführen und im Sinne eines effektiven Ressourceneinsatzes einer Zersplitterung der vor Ort getätigten Angebote vorzubeugen. Das MBWFK empfiehlt den Schulträgern und den Schulen und der Büchereiverein den Bibliotheksträgern und öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein, das örtliche Handeln gemäß diesen Leitlinien auszurichten und insbesondere Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Bibliothek zu treffen bzw. herbeizuführen. Verpflichtungen des MBWFK Besuch von Schulklassen in einer öffentlichen Bibliothek Um das vielfältige Angebot öffentlicher Bibliotheken möglichst vielen Schülerinnen und Schülern zugänglich werden zu lassen, empfiehlt das MBWFK, wie in den Lehrplänen vorgesehen, den Besuch von öffentlichen Bibliotheken im Unterricht zu berücksichtigen und jeweils in der Grundschule, in den Sekundarstufen I und II und im Methodikunterricht regelmäßig Unterrichtseinheiten in der Bibliothek zu planen und durchzuführen.Bereitstellung technischer Voraussetzungen Das MBWFK
empfiehlt den Schulen, für die Förderung der Zusammenarbeit mit
öffentlichen Bibliotheken ihre vorhandenen technischen und
infrastrukturellen Ressourcen (Räume, technische Geräte, ggf. Medien)
zur Verfügung zu stellen. Verpflichtungen des BVSH Unterstützung und Begleitung der öffentlichen Bibliotheken Der BVSH begleitet alle ihm angeschlossenen öffentlichen Bibliotheken
bei der Entwicklung und Umsetzung der Rahmenkonzeption, beim Abschluss
von örtlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen öffentlichen
Bibliotheken und Schulen und fördert die Umsetzung bewährter Modelle zur
Förderung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz.
Bereitstellung konkreter Dienstleistungen für Schulen durch den
Büchereiverein:
Bereitstellung technischer Voraussetzungen |