Abendrealschulordnung  

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Landesverordnung zur Aufhebung der Abendrealschulordnung vom 16. Januar 2002 Fundstelle: NBl.MBWFK.Schl.H. 2002 S.8

Landesverordnung zur Aufhebung der Abendrealschulordnung vom 16. Januar 2002

Auf Grund des § 27 Satz 2 und des § 121 Abs. 2 des Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1990 (GVOBl, Schl.-H. S. 451), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. September 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 263), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 13. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

Artikel 1

Die Abendrealschulordnung vom 22. Februar 1983 (NBl. KM. Schl.-H. S. 22) wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Die Abendrealschulordnung gilt jedoch weiter für Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt im Bildungsgang der Abendrealschule befinden.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 16. Januar 2002

Ute Erdsiek-Rave

Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein