Ausgangsschrift |
Lernausgangsschrift in der Grundschule
aufgehoben
Runderlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes
Schleswig-Holstein vom 9. Februar 1994 - III 301- 320.352.21-
Der Lehrplan Grundschule in Schleswig-Holstein (Überarbeitung 1978) schreibt in
Übereinstimmung mit dem Beschluß der Konferenz der Kultusminister vom 4.11.1953 als
verbundene Ausgangsschrift die Lateinische Ausgangsschrift vor.
Aufgrund neuerer schreibdidaktischer Erkenntnisse und der langjährigen erfolgreichen
Erprobung der Vereinfachten Ausgangsschrift in Schulversuchen stelle ich den Grundschulen
mit Beginn des Schuljahres 1994/95 frei, sich anstelle der Lateinischen Ausgangsschrift
für die Einführung der Vereinfachten Ausgangsschrift zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung der Regelungen in den Nachbarländern Schleswig-Holsteins lasse
ich ebenfalls die Einführung der Schulausgangsschrift von 1968 als Alternative Zur
Lateinischen Ausgangsschrift zu.
Die Entscheidung über die Einführung der Ausgangsschrift in Klassenstufe 1 trifft die
Schulkonferenz (§ 92 Abs.1 Nr. 3 Schulgesetz) für die Dauer von 4 Schuljahren.
Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des ersten Halbjahres der Klassenstufe 2 in die
Klassenstufe 1 Zurücktreten oder eine Klassenstufe wiederholen, dürfen nicht dadurch
benachteiligt werden, daß in der neuen Lerngruppe eine andere als die bisher erlernte
Ausgangsschrift geschrieben wird.
NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1994 S. 57
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein