Landesverordnung über Fachrichtungen und Aufnahmeverfahren an den landwirtschaftlichen Schulen (Fachrichtungsverordnung landwirtschaftliche Schulen - FachrVOlandwSch -) Vom 17. November 1981 Gl.-Nr.: 223-9-41 Fundstelle: NBl. Schl.-H. 1981 S. 301
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2
§ 3 Aufnahme
§ 4 Schulleistungsjahre
§ 5 Abschluß
§ 8 Aufnahme
§ 9 Abschluß
§ 11 Aufnahme
§ 12 Abschluß
§ 13 Zusätzlicher schulischer Abschluß
§ 15
§ 16 Abschluß
§ 18 Aufnahme
§ 19 Abschluß
§ 20 Zusätzlicher schulischer Abschluss
§ 20 b Aufnahme
§ 20 c Abschluß
§ 21 a Erwerb weiterer Schulabschlüsse
§ 22 Ersatz für Berufserfahrung
§ 22 Ersatz für Berufserfahrung
§ 23 Berufsbezeichnungen
§ 24 Inkrafttreten
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