Bildung einer Landesberufsschule für den Ausbildungsberuf Tierarzthelferin/Tierarzthelfer Seite drucken

Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 20.04.1999 - III 514

Hiermit genehmige ich die Bildung einer Landesberufsschule (§ 57 Schulgesetz) für den Ausbildungsberuf Tierarzthelferin/Tierarzthelfer in der Fachstufe (zweites und drittes Ausbildungsjahr) an der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Berufliche Schule der Stadt Neumünster, Sozialwirtschaft und Sozialpädagogik, Carlstraße 53, 24534 Neumünster. Die Einrichtung wird aus organisatorischen Gründen zum 1. August 1999 wirksam.

Gleichzeitig hebe ich die an der Elly-Heuss-KnappSchule bestehende Bezirksfachklasse für diesen Ausbildungsberuf auf.

Für das erste Ausbildungsjahr gilt die mit Runderlaß vom 24.02.1998 - III 513 - festgelegte Bezirksfachklassenregelung weiter.

S. 232 NBLMBWFK.Schl.-H. 1999


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein