Bildung einer Landesberufsschule für den Ausbildungsberuf Tierarzthelferin/Tierarzthelfer | Seite drucken |
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 20.04.1999 - III 514
Hiermit genehmige ich die Bildung einer Landesberufsschule (§ 57 Schulgesetz) für den Ausbildungsberuf Tierarzthelferin/Tierarzthelfer in der Fachstufe (zweites und drittes Ausbildungsjahr) an der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Berufliche Schule der Stadt Neumünster, Sozialwirtschaft und Sozialpädagogik, Carlstraße 53, 24534 Neumünster. Die Einrichtung wird aus organisatorischen Gründen zum 1. August 1999 wirksam.
Gleichzeitig hebe ich die an der Elly-Heuss-KnappSchule bestehende Bezirksfachklasse für diesen Ausbildungsberuf auf.
Für das erste Ausbildungsjahr gilt die mit Runderlaß vom 24.02.1998 - III 513 - festgelegte Bezirksfachklassenregelung weiter.
S. 232 NBLMBWFK.Schl.-H. 1999
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