Betriebserkundungen und Betriebspraktik - Erlass vom 15. August 1978 Aufgehoben! |
Anlage Aufgehoben! |
Fragenkatalog zur Erstellung eines Erkundungsbogens Aufgehoben! |
Betriebserkundungen
und Betriebspraktika Aufgehoben!
zum
aufhebenden Erlass
im Fach Wirtschaft/Politik der allgemeinbildenden Schulen
RdErl. vom 15. August 1978 (NBl. KM. Schl.-H. S. 253) - i. d. F. vom 9. Juli 1982 (NBl.
KM. Schl.-H. S.148) - geändert durch RdErl. vom 25. Juni 1991 (NBl. MBWJK Schl.-H. S.
307)
1. Allgemeines
(1) In den 8. Klassen der Hauptschulen und Sonderschulen sowie in den 9. Klassen der
Realschulen - in Ausnahmefällen im 1. Halbjahr der Abschlußklassen - sollen im Rahmen
des Unterrichts im Fach Wirtschaft/Politik (Erlaß des Kultusministers - X 280 - vom 15.
September 1977 und vom 16. Oktober 1977) Betriebspraktika durchgeführt werden.
Entsprechend können in den Gesamtschulversuchen Betriebspraktika in den 8. und 9. Klassen
- in Ausnahmefällen im I. Halbjahr der 10. Klassen - im Rahmen des Unterrichts im Fach
Weltkunde durchgeführt werden.
(2) Betriebserkundungen können ab Klasse 8 der Hauptschulen und Sonderschulen, ab Klasse
9 der Realschulen und ab Klasse 8 der Gesamtschulversuche durchgeführt werden.
(3) Betriebserkundungen und Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen. Von der
Teilnahme kann der Schulleiter Schüler auf Antrag der Eltern entbinden, wenn im
Einzelfall besondere Gründe eine Nichtteilnahme rechtfertigen.
2. Unterrichtliche Vorbereitung
(1) Betriebserkundungen und Betriebspraktika dienen den didaktischen Zielsetzungen der
Teilbereiche " Berufswahlunterricht " und
"Betrieblicher Arbeitsplatz" des Faches Wirtschaft/Politik und sind im
Unterricht vor- und nachzubereiten.
(2) Vor einer Betriebserkundung oder einem Betriebspraktikum werden im Unterricht
Arbeitsanweisungen in Form eines Erkundungsbogens erarbeitet. In der Anlage ist ein
Fragenkatalog angegeben, der als Grundlage für diese pädagogische Vorarbeit dient und
aus dem die entsprechenden Fragen auszuwählen sind.
(3) Vor Beginn einer Betriebserkundung oder eines Betriebspraktikums sind die Schüler
über die Unfallverhütungsvorschriften und über das Jugendschutzgesetz zu unterrichten.
(4) Die Schüler sind, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, während einer
Betriebserkundung oder eines Betriebspraktikums für Körperschäden beim
Gemeindeunfallversicherungsverband versichert, für Sachschäden beim Kommunalen
Schadenausgleich.
3. Organisatorische Vorbereitung eines Betriebspraktikums
(1) Die untere Schulaufsichtsbehörde bestellt für ihren Bezirk einen Kreisbeauftragten
für Betriebspraktika. Er sollte Lehrer des Faches Wirtschaft/Politik sein.
(2) Der Kreisbeauftragte für Betriebspraktika hält die nötigen Kontakte mit den
beteiligten Behörden, Verbänden und Betrieben. Er berät die Lehrer bei der
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Praktika und koordiniert die zeitliche
Planung.
(3) ( aufgehoben )
(4) Schulen, die ein Betriebspraktikum planen, setzen sich mit dem Kreisbeauftragten für
Betriebspraktika des zuständigen Schulaufsichtsbezirks in Verbindung.
(5) Schulen, die ein Betriebspraktikum vorbereiten, informieren die Eltern in einer
Elternversammlung über Sinn und Aufgabe eines Betriebspraktikums und über das besondere
Vorhaben.
(6) Zur Vorbereitung und Durchführung eines Betriebspraktikums arbeitet die Schule mit
der Berufsberatung des Arbeitsamtes und den Kammern oder anderen zuständigen Stellen für
die Berufsausbildung zusammen. Der Lehrer spricht mit den beteiligten Betrieben
erforderliche Maßnahmen ab, besonders Terminfragen, vorgesehene Einsatzpläne, Aufgaben
und Tätigkeiten der Schüler.
(7) Schüler, die während eines Betriebspraktikums in Lebensmittelbetrieben beschäftigt
werden, müssen gemäß §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz eine entsprechende
Untersuchungsbescheinigung vorlegen. Die für erforderliche Untersuchungen entstehenden
Kosten tragen die Erziehungsberechtigten (§ 45, Abs. 3 SchulG).
(8) Die Durchführung eines Betriebspraktikums ist einen Monat vor Beginn dem zuständigen
Schulamt mitzuteilen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Antrag auf Dienstreisegenehmigung,
Angaben über Zeitpunkt und Dauer des Betriebspraktikums, Angaben über die Anzahl der
beteiligten Klassen und Schüler, Liste der beteiligten Betriebe,
Erkundungsbogen,
Betreuungsplan.
4. Durchführung
(1) Betriebspraktika einzelner Schüler zu selbstgewählten Zeiten sind nicht zulässig.
(2) Jede Klasse kann nur einmal an einem Betriebspraktikum teilnehmen. Eine Aufteilung in
zwei Zeitabschnitte ist möglich.
(3) Schüler, die nicht an einem Betriebspraktikum teilnehmen, haben Unterricht in einer
anderen Klasse.
(4) Der Lehrer, der das Betriebspraktikum verantwortlich durchführt, ist während des
Betriebspraktikums vom Unterricht freigestellt, damit er die Schüler im Betrieb beraten
und betreuen kann. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Schulleiter den Lehrer, der
ein Betriebspraktikum leitet, in begrenztem Umfang zum Unterricht verpflichten, wenn die
schulische Situation es dringend erfordert.
(5) Die Schüler dürfen während der Betriebspraktika nur solche Tätigkeiten ausüben,
die dem Zweck der schulischen Veranstaltung dienen und dem Jugendarbeitsschutzgesetz
entsprechen. Das gilt auch für die Arbeitszeit. Die Schüler arbeiten mindestens sechs
Stunden, Schüler unter 15 Jahren höchstens sieben, ältere Schüler höchstens acht
Stunden am Tage. Der Sonnabend ist in der Regel frei. Auswertungsgespräche in der Schule
können am Sonnabend stattfinden.
(6) Eine Entlohnung an die Schüler durch die Betriebe entfällt.
5. Schlußbestimmungen
(1) Das Landesschulamt kann Abweichungen von den im Erlaß getroffenen Regelungen
genehmigen.
(2) Die Schulämter geben jeweils vom 1. Oktober jeden Jahres einen Bericht über die
durchgeführten Betriebspraktika an das Landesschulamt.
(3) Dieser Erlaß tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.
Anlage Aufgehoben!
Fragenkatalog zur Erstellung eines Erkundungsbogens
1. Berufskundliche Frage
Um welchen anerkannten Ausbildungsberuf handelt es sich? Für welche anerkannten
Ausbildungsberufe wird in dem Betrieb ausgebildet?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Welche überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen gibt es? Wie verläuft die Ausbildung in
der Berufsschule?
In welchen Fächern wird man in der Berufsschule unterrichtet? Welcher Schulabschluß ist
notwendig?
Welche besonderen Fähigkeiten sind für den Beruf nötig?
(z. B. Kraft, Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse, Sichtvermögen,
körperliche Gewandtheit, größere Belastbarkeit; sprachliche, rechnerische Fähigkeiten,
technisches Verständnis, Formvorstellung, Farbwahrnehmung, abstraktes
Vorstellungsvermögen, Fähigkeit zur zeichnerischen Darstellung oder Ubersetzung
technischer Zeichnungen).
Sind andere besondere Eigenschaften für den Beruf notwendig? (z., B.
Verantwortungsbereitschaft, Kontaktfähigkeit, Geduld, Ausdauer, Neigung zu sehr genauer
oder gröberer Arbeit, Hilfsbereitschaft, Tierliebe, Naturverbundenheit)
Welche Tätigkeiten werden in dem Beruf vorwiegend ausgeübt? Unter welchen
Arbeitsplatzbedingungen wird gearbeitet?
(z. B. fester oder wechselnder Arbeitsplatz; Arbeit im Freien, in Werkstätten, Büros
oder anderen Räumen; Arbeit im Stehen, Sitzen; Luft-, Temperatur-, Licht-,
Geräuschverhältnisse; Arbeit mit Maschinen, Geräten, Apparaten, Handarbeit)
Mußt Du dich in dem Beruf häufig auf neue Arbeitsweisen umstellen? Wie hoch ist die
Ausbildungsvergütung?
Wie hoch ist das tarifliche Einkommen nach Abschluß der Ausbildung? Welche Fortbildungs-
und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es in dem Beruf? Gibt der Beruf die Möglichkeit, in
andere Bereiche überzuwechseln?
Was sagen andere über den Beruf?
2. Wirtschafts- und betriebskundliche Fragen
Welche allgemeinen Angaben sind über den Praktikumsbetrieb zu machen? (Name, Geschichte,
Organisation usw.)
Welche Aufgaben und welchen Zweck erfüllt der Praktikumsbetrieb? Was wird im
Praktikumsbetrieb hergestellt bzw. welche Dienstleistungen werden erbracht?
Beschreibe den Kundenkreis!
Wem gehört der Betrieb?
Wer leitet den Betrieb?
Woher kommt das Rohmaterial und wie wird es im Betrieb weiterverarbeitet?
Welche Maschinen, Werkstoffe und Tätigkeiten sind für die Fertigung der Produkte
erforderlich?
Wohin gehen die Waren?
Wie ist der Ablauf in einem Dienstleistungsbetrieb vom Auftragseingang bis zur Erledigung
des Auftrages?
Wer nimmt die Dienstleistungen in Anspruch?
Wozu werden diese Dienstleistungen gebraucht?
Steht der Praktikumsbetrieb mit anderen Unternehmen im Wettbewerb?
3. Sozialkundliche Fragen
Welche sozialen Sicherungen gibt es? (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Krankheitsregelung,
Altersversorgung, Kündigungsschutz)
Welche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften müssen beachtet werden?
Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat und eine Jugendvertretung? Welche besonderen
sozialen Leistungen bietet Dein Betrieb?
(z. B. Kantine, Werksarzt, Krankenzimmer, Sportmöglichkeiten, Kindergärten,
Werkswohnungen, Bibliothek usw.)
4. Fragen zur eigenen Arbeit .
Mit welchen Arbeiten wirst Du hauptsächlich beschäftigt? Wer leitet Dich an?
Beschreibe Deinen Arbeitsplatz!
Arbeitest Du vorwiegend allein oder mit anderen zusammen? Wie sieht ein Tagesablauf für
Dich im Praktikumsbetrieb aus? Welche Hilfsmittel oder Werkzeuge hast Du gebraucht? Welche
Arbeitsgänge hast Du selbständig ausgeführt? Welche Werkstücke hast Du selbständig
angefertigt?
Nenne einige wichtige Fachausdrücke aus Deinem Arbeitsbereich und erkläre sie!