Betriebspraktikum

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Betriebserkundungen und Betriebspraktik - Erlass vom 15. August 1978 Aufgehoben!
Anlage Aufgehoben!
Fragenkatalog zur Erstellung eines Erkundungsbogens Aufgehoben!

Betriebserkundungen und Betriebspraktika Aufgehoben!  zum aufhebenden Erlass
im Fach Wirtschaft/Politik der allgemeinbildenden Schulen
RdErl. vom 15. August 1978 (NBl. KM. Schl.-H. S. 253) - i. d. F. vom 9. Juli 1982 (NBl. KM. Schl.-H. S.148) - geändert durch RdErl. vom 25. Juni 1991 (NBl. MBWJK Schl.-H. S. 307)


1. Allgemeines
(1) In den 8. Klassen der Hauptschulen und Sonderschulen sowie in den 9. Klassen der Realschulen - in Ausnahmefällen im 1. Halbjahr der Abschlußklassen - sollen im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft/Politik (Erlaß des Kultusministers - X 280 - vom 15. September 1977 und vom 16. Oktober 1977) Betriebspraktika durchgeführt werden. Entsprechend können in den Gesamtschulversuchen Betriebspraktika in den 8. und 9. Klassen
- in Ausnahmefällen im I. Halbjahr der 10. Klassen - im Rahmen des Unterrichts im Fach Weltkunde durchgeführt werden.
(2) Betriebserkundungen können ab Klasse 8 der Hauptschulen und Sonderschulen, ab Klasse 9 der Realschulen und ab Klasse 8 der Gesamtschulversuche durchgeführt werden.
(3) Betriebserkundungen und Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen. Von der Teilnahme kann der Schulleiter Schüler auf Antrag der Eltern entbinden, wenn im Einzelfall besondere Gründe eine Nichtteilnahme rechtfertigen.

2. Unterrichtliche Vorbereitung

(1) Betriebserkundungen und Betriebspraktika dienen den didaktischen Zielsetzungen der Teilbereiche " Berufswahlunterricht " und "Betrieblicher Arbeitsplatz" des Faches Wirtschaft/Politik und sind im Unterricht vor- und nachzubereiten.
(2) Vor einer Betriebserkundung oder einem Betriebspraktikum werden im Unterricht Arbeitsanweisungen in Form eines Erkundungsbogens erarbeitet. In der Anlage ist ein Fragenkatalog angegeben, der als Grundlage für diese pädagogische Vorarbeit dient und aus dem die entsprechenden Fragen auszuwählen sind.
(3) Vor Beginn einer Betriebserkundung oder eines Betriebspraktikums sind die Schüler über die Unfallverhütungsvorschriften und über das Jugendschutzgesetz zu unterrichten.
(4) Die Schüler sind, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, während einer Betriebserkundung oder eines Betriebspraktikums für Körperschäden beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert, für Sachschäden beim Kommunalen Schadenausgleich.

3. Organisatorische Vorbereitung eines Betriebspraktikums
(1) Die untere Schulaufsichtsbehörde bestellt für ihren Bezirk einen Kreisbeauftragten für Betriebspraktika. Er sollte Lehrer des Faches Wirtschaft/Politik sein.

(2) Der Kreisbeauftragte für Betriebspraktika hält die nötigen Kontakte mit den beteiligten Behörden, Verbänden und Betrieben. Er berät die Lehrer bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Praktika und koordiniert die zeitliche Planung.

(3) ( aufgehoben )

(4) Schulen, die ein Betriebspraktikum planen, setzen sich mit dem Kreisbeauftragten für Betriebspraktika des zuständigen Schulaufsichtsbezirks in Verbindung.

(5) Schulen, die ein Betriebspraktikum vorbereiten, informieren die Eltern in einer Elternversammlung über Sinn und Aufgabe eines Betriebspraktikums und über das besondere Vorhaben.
(6) Zur Vorbereitung und Durchführung eines Betriebspraktikums arbeitet die Schule mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes und den Kammern oder anderen zuständigen Stellen für die Berufsausbildung zusammen. Der Lehrer spricht mit den beteiligten Betrieben erforderliche Maßnahmen ab, besonders Terminfragen, vorgesehene Einsatzpläne, Aufgaben und Tätigkeiten der Schüler.

(7) Schüler, die während eines Betriebspraktikums in Lebensmittelbetrieben beschäftigt werden, müssen gemäß §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz eine entsprechende Untersuchungsbescheinigung vorlegen. Die für erforderliche Untersuchungen entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten (§ 45, Abs. 3 SchulG).
(8) Die Durchführung eines Betriebspraktikums ist einen Monat vor Beginn dem zuständigen Schulamt mitzuteilen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Antrag auf Dienstreisegenehmigung,
Angaben über Zeitpunkt und Dauer des Betriebspraktikums, Angaben über die Anzahl der beteiligten Klassen und Schüler, Liste der beteiligten Betriebe,

Erkundungsbogen,
Betreuungsplan.

4. Durchführung

(1) Betriebspraktika einzelner Schüler zu selbstgewählten Zeiten sind nicht zulässig.

(2) Jede Klasse kann nur einmal an einem Betriebspraktikum teilnehmen. Eine Aufteilung in zwei Zeitabschnitte ist möglich.

(3) Schüler, die nicht an einem Betriebspraktikum teilnehmen, haben Unterricht in einer anderen Klasse.

(4) Der Lehrer, der das Betriebspraktikum verantwortlich durchführt, ist während des Betriebspraktikums vom Unterricht freigestellt, damit er die Schüler im Betrieb beraten und betreuen kann. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Schulleiter den Lehrer, der ein Betriebspraktikum leitet, in begrenztem Umfang zum Unterricht verpflichten, wenn die schulische Situation es dringend erfordert.
(5) Die Schüler dürfen während der Betriebspraktika nur solche Tätigkeiten ausüben, die dem Zweck der schulischen Veranstaltung dienen und dem Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechen. Das gilt auch für die Arbeitszeit. Die Schüler arbeiten mindestens sechs Stunden, Schüler unter 15 Jahren höchstens sieben, ältere Schüler höchstens acht Stunden am Tage. Der Sonnabend ist in der Regel frei. Auswertungsgespräche in der Schule können am Sonnabend stattfinden.

(6) Eine Entlohnung an die Schüler durch die Betriebe entfällt.

5. Schlußbestimmungen
(1) Das Landesschulamt kann Abweichungen von den im Erlaß getroffenen Regelungen genehmigen.
(2) Die Schulämter geben jeweils vom 1. Oktober jeden Jahres einen Bericht über die durchgeführten Betriebspraktika an das Landesschulamt.
(3) Dieser Erlaß tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.


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Anlage Aufgehoben!
Fragenkatalog zur Erstellung eines Erkundungsbogens


1. Berufskundliche Frage

Um welchen anerkannten Ausbildungsberuf handelt es sich? Für welche anerkannten Ausbildungsberufe wird in dem Betrieb ausgebildet?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Welche überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen gibt es? Wie verläuft die Ausbildung in der Berufsschule?
In welchen Fächern wird man in der Berufsschule unterrichtet? Welcher Schulabschluß ist notwendig?
Welche besonderen Fähigkeiten sind für den Beruf nötig?
(z. B. Kraft, Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse, Sichtvermögen, körperliche Gewandtheit, größere Belastbarkeit; sprachliche, rechnerische Fähigkeiten, technisches Verständnis, Formvorstellung, Farbwahrnehmung, abstraktes Vorstellungsvermögen, Fähigkeit zur zeichnerischen Darstellung oder Ubersetzung technischer Zeichnungen).
Sind andere besondere Eigenschaften für den Beruf notwendig? (z., B. Verantwortungsbereitschaft, Kontaktfähigkeit, Geduld, Ausdauer, Neigung zu sehr genauer oder gröberer Arbeit, Hilfsbereitschaft, Tierliebe, Naturverbundenheit)


Welche Tätigkeiten werden in dem Beruf vorwiegend ausgeübt? Unter welchen Arbeitsplatzbedingungen wird gearbeitet?
(z. B. fester oder wechselnder Arbeitsplatz; Arbeit im Freien, in Werkstätten, Büros oder anderen Räumen; Arbeit im Stehen, Sitzen; Luft-, Temperatur-, Licht-, Geräuschverhältnisse; Arbeit mit Maschinen, Geräten, Apparaten, Handarbeit)
Mußt Du dich in dem Beruf häufig auf neue Arbeitsweisen umstellen? Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Wie hoch ist das tarifliche Einkommen nach Abschluß der Ausbildung? Welche Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es in dem Beruf? Gibt der Beruf die Möglichkeit, in andere Bereiche überzuwechseln?
Was sagen andere über den Beruf?

2. Wirtschafts- und betriebskundliche Fragen
Welche allgemeinen Angaben sind über den Praktikumsbetrieb zu machen? (Name, Geschichte, Organisation usw.)
Welche Aufgaben und welchen Zweck erfüllt der Praktikumsbetrieb? Was wird im Praktikumsbetrieb hergestellt bzw. welche Dienstleistungen werden erbracht?
Beschreibe den Kundenkreis!
Wem gehört der Betrieb?
Wer leitet den Betrieb?
Woher kommt das Rohmaterial und wie wird es im Betrieb weiterverarbeitet?

Welche Maschinen, Werkstoffe und Tätigkeiten sind für die Fertigung der Produkte erforderlich?
Wohin gehen die Waren?
Wie ist der Ablauf in einem Dienstleistungsbetrieb vom Auftragseingang bis zur Erledigung des Auftrages?
Wer nimmt die Dienstleistungen in Anspruch?
Wozu werden diese Dienstleistungen gebraucht?
Steht der Praktikumsbetrieb mit anderen Unternehmen im Wettbewerb?

3. Sozialkundliche Fragen

Welche sozialen Sicherungen gibt es? (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Krankheitsregelung, Altersversorgung, Kündigungsschutz)
Welche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften müssen beachtet werden?
Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat und eine Jugendvertretung? Welche besonderen sozialen Leistungen bietet Dein Betrieb?
(z. B. Kantine, Werksarzt, Krankenzimmer, Sportmöglichkeiten, Kindergärten, Werkswohnungen, Bibliothek usw.)

4. Fragen zur eigenen Arbeit .

Mit welchen Arbeiten wirst Du hauptsächlich beschäftigt? Wer leitet Dich an?
Beschreibe Deinen Arbeitsplatz!
Arbeitest Du vorwiegend allein oder mit anderen zusammen? Wie sieht ein Tagesablauf für Dich im Praktikumsbetrieb aus? Welche Hilfsmittel oder Werkzeuge hast Du gebraucht? Welche Arbeitsgänge hast Du selbständig ausgeführt? Welche Werkstücke hast Du selbständig angefertigt?
Nenne einige wichtige Fachausdrücke aus Deinem Arbeitsbereich und erkläre sie!


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein