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Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) für das Land Schleswig-Holstein Vom 7. Juni 1990 Gl.-Nr.: 223-11 Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 1990 S. 364

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§ 2 Begriff der Weiterbildung
§ 3 Aufgaben und Ziele der Weiterbildung
§ 4 Recht auf Weiterbildung
§ 5 Finanzierung
§ 7 Dauer der Freistellung
§ 8 Gewährung der Freistellung
§ 9 Erkrankung
§ 10 Anrechenbarkeit anderweitiger Freistellungsansprüche
§ 11 Ausschluß von Doppelansprüchen
§ 12 Wartezeit
§ 13 Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
§ 14 Verbot der Erwerbstätigkeit
§ 15 Verbot der Benachteiligung
§ 16
§ 17 Förderung von Maßnahmen der Weiterbildung
§ 18 Förderung von Modellvorhaben
§ 20 Anerkennung von Veranstaltungen des Bildungsurlaubs
§ 21 Widerruf der Anerkennung
§ 22 Anerkennung von Trägern und Einrichtungen
§ 23 Wirkung der Anerkennung
§ 24 Befristung und Widerruf der Anerkennung
§ 25 Ermächtigung
§ 27 Beratungsorgane
§ 28 Berichtswesen
§ 30 Änderungsvorschrift
§ 31 Inkrafttreten