Erlass über die Übertragung von Befugnissen zur Durchführung des Projektes
„Geld statt Stellen"
aufgehoben!
zum aufhebenden Erlass
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom
20. Januar 2003 - III PKS 5 – (NBI.MBWFK.Schl.-H.2003, S. 64)
§1 Zusätzliche Befugnisse der Leiterinnen und
Leiter der Projektschulen
Den Leiterinnen und Leitern der Schulen, die an dem Projekt „Geld statt
Stellen" teilnehmen, übertrage ich - zusätzlich zu den im Erlass vom
20.08.1985 - X 131 - 0214 - (NBI. KM. Schl.-H. S. 229; zuletzt geändert mit
Erlass vom 07.01.2002 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 9)) genannten Aufgaben - die
Befugnis, im Rahmen des zugewiesenen Budgets
1. befristete Beschäftigungsverhältnisse mit Lehrkräften mit
• voller Laufbahnbefähigung (Erstem und Zweitem Staatsexamen für ein
Lehramt) oder
• sonstigen geeigneten Fachqualifikationen für unterrichtliche Tätigkeiten
zu begründen, 2. befristete Beschäftigungsverhältnisse für
nicht-unterrichtliche Tätigkeiten zu begründen„
3. Dienstleistungsverträge gem. §§ 611 ff BGB mit selbstständig Tätigen
befristet abzuschließen,
4. befristete Kooperationsverträge mit Unternehmen oder Institutionen
einzugehen,
5. Mehrarbeitsmittel eigenverantwortlich zu bewirtschaften,
6. im Zusammenhang mit den in den Nrn. 1 bis 4 genannten Maßnahmen die
Personalakten für Beschäftigte zu führen.
Beschäftigungsverhältnisse nach Nr. 2 - 4 dürfen für einen Einsatz außerhalb
des Unterrichts nur begründet werden, wenn hierdurch Lehrkräfte von
nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten entlastet werden und das
Unterrichtsangebot erhöht werden kann.
In den schulamtsgebundenen Schuten können sich die Schulrätinnen und
Schulräte vorbehalten, die vorstehenden Aufgaben für die Schulen
auszuführen.
§2 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Er gilt für die Dauer des
Projektes „Geld statt Stellen":
In Vertretung
Dr. Ralf Stegner |