verlässliche Grundschule | Seite drucken |
Einführung der Verlässlichen Grundschule (VG) |
Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ Mai 2006 |
Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ September 2005 |
außer Kraft! zum aufhebenden Erlass Einführung der Verlässlichen Grundschule (VG) (NBI.MBWFK.Schl.-H.2003, S. 193)
Geändert
durch
1. Die Einführung der Verlässlichen Grundschule in Schleswig-Holstein
erfolgt schrittweise in Regionen. Die Regionen werden im jährlich
veröffentlichten Planstellenerlass bekannt gegeben. Während der
Einführungsphase findet spätestens nach einem Jahr eine Überprüfung der
Umsetzung des Erlasses statt, insbesondere auch im Hinblick auf die
Auswirkung für Teilzeitbeschäftigte.
Der Zeitrahmen kann in
einer zweijährigen Einführungsphase der Verlässlichen Grundschule nach
Entscheidung der Schulkonferenz wöchentlich bis zu 10% unterschritten
werden.
3. Die Unterrichtszeiten sollen rhythmisiert werden. Jahrgangs-, klassen-
und gruppenübergreifendes Arbeiten sowie das Arbeiten in Projekten sind
Elemente der Verlässlichen Grundschule. Die Schulkonferenz entscheidet über
die Ausgestaltung des Konzepts der jeweiligen Schule. |
Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ außer Kraft! zum aufhebenden Erlass | |
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 110) | |
Erlass des Ministeriums für Bildung und
Frauen vom Mai 2006 - III 301 Der Erlass „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 23. Mai 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. - S - S.193), geändert durch Erlass vom 27. September 2005 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 253), wird in Nr. 2 wie folgt geändert: 1. In Satz 2 wird die Zahl „18“ durch die Zahl „19,5“ ersetzt. 2. Folgender Satz 3 wird eingefügt: „Ist es aufgrund der Einführung eines Englischunterrichts und der Unterrichtsorganisation an der jeweiligen Schule erforderlich, kann der in Satz 1 festgelegte zeitliche Rahmen für die Klassenstufen 3 und 4 an einzelnen Tagen überschritten werden.“ Dieser Erlass tritt zum 1. August 2006 in Kraft. Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2006/07 die Klassenstufe 4 besuchen, findet er keine Anwendung. |
Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 21. Mai 2003 außer Kraft! zum aufhebenden Erlass | |
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 253) | |
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen
vom 27. September 2005 - III 301 Der Erlass „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 21. Mai 2003 wird wie folgt geändert: Unter Punkt 2 des Erlasses wird der folgende Satz angefügt: „Nach Ablauf der Einführungsphase bedarf die Entscheidung der Schulkonferenz der Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht.“ Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft. |