verlässliche Grundschule Seite drucken

Einführung der Verlässlichen Grundschule (VG)
Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ Mai 2006
Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ September 2005

außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Einführung der Verlässlichen Grundschule (VG)
(NBI.MBWFK.Schl.-H.2003, S. 193)

Geändert durch
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 27. September 2005 - III 301 (NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 253)


Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 21. Mai 2003 - III 40 -

1. Die Einführung der Verlässlichen Grundschule in Schleswig-Holstein erfolgt schrittweise in Regionen. Die Regionen werden im jährlich veröffentlichten Planstellenerlass bekannt gegeben. Während der Einführungsphase findet spätestens nach einem Jahr eine Überprüfung der Umsetzung des Erlasses statt, insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkung für Teilzeitbeschäftigte.

2. Die Verlässliche Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Zeitstunden für die Klassenstufen 1 und 2 sowie fünf Zeitstunden für die Klassenstufen 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler. In dieser Zeit sind - auf die Woche bezogen - Unterrichtszeiten von 15 Zeitstunden für die Klassenstufen 1 und 2 sowie von 18 Zeitstunden für die Klassenstufen 3 und 4 sowie Pausen enthalten.

Der Zeitrahmen kann in einer zweijährigen Einführungsphase der Verlässlichen Grundschule nach Entscheidung der Schulkonferenz wöchentlich bis zu 10% unterschritten werden.
Nach Ablauf der Einführungsphase bedarf die Entscheidung der Schulkonferenz der Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht.

3. Die Unterrichtszeiten sollen rhythmisiert werden. Jahrgangs-, klassen- und gruppenübergreifendes Arbeiten sowie das Arbeiten in Projekten sind Elemente der Verlässlichen Grundschule. Die Schulkonferenz entscheidet über die Ausgestaltung des Konzepts der jeweiligen Schule.

4. Die Anwesenheitszeiten der Lehrkräfte werden von der Unterrichtsorganisation bestimmt.

5. Ergänzungszeiten erfordern im Gegensatz zu Unterrichtszeiten keine besondere Vor- und Nachbereitung. Sie werden mit 50 % auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft angerechnet. Die Schule dokumentiert die Unterrichts- und Ergänzungszeit der Lehrkräfte. Das Führen von Zeitkonten wird empfohlen.

Dieser Erlass tritt zum 01.08.2003 in Kraft.

Ute Erdsiek-Rave
Ministerin
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur


nach oben


Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 110)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom Mai 2006 - III 301


Der Erlass „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 23. Mai 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. - S - S.193), geändert durch Erlass vom 27. September 2005 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 253), wird in Nr. 2 wie folgt geändert:


1. In Satz 2 wird die Zahl „18“ durch die Zahl „19,5“ ersetzt.


2. Folgender Satz 3 wird eingefügt:
„Ist es aufgrund der Einführung eines Englischunterrichts und der Unterrichtsorganisation an der jeweiligen Schule erforderlich, kann der in Satz 1 festgelegte zeitliche Rahmen für die Klassenstufen 3 und 4 an einzelnen Tagen überschritten werden.“


Dieser Erlass tritt zum 1. August 2006 in Kraft. Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2006/07 die Klassenstufe 4 besuchen, findet er keine Anwendung.
 

nach oben


Änderung des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 21. Mai 2003 außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 253)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 27. September 2005 - III 301
 
Der Erlass „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 21. Mai 2003 wird wie folgt geändert:
Unter Punkt 2 des Erlasses wird der folgende Satz angefügt: „Nach Ablauf der Einführungsphase bedarf die Entscheidung der Schulkonferenz der Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht.“
Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.

nach oben


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein