Aufhebung von Erlassen 

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Siehe auch Gültigkeitsliste
Siehe auch Erlassbereinigung
Siehe auch Erlassbereinigung 2003

Aufhebung von Erlassen

Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. Dezember 2008 - 111 314 – (NBI.MBF.Schl.-H. 2009 S. 13)

Folgende Erlasse treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft:
1) „Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Leistungsnachweisen" vom 24. Juni 1997 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 434)
2) „ Übertragung der Gesprächsführung im Rahmen von Koordinierungsgesprächen von der obersten Schulaufsichtsbehörde auf die Schulleiterinnen und Schulleiter der Förderzentren nach § 4 Abs. 1 Satz 3 der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO)" vom 25. September 2002 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 609)
3) „Einführung der verlässlichen Grundschule (VG)" vom 21. Mai 2003 (NBI. MBWFK. Schl.-H. - S - S. 193), zuletzt geändert durch Erlass vom 15. Mai 2006 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 119)
 

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
 


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein