Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Aufgehoben
RdErl. vom 2. Oktober 1986 (NBl. KM. Schl.-H. S. 300)
1. Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erfolgt ab Schuljahr 1986/87 jeweils am letzten
Schultag des ersten Schulhalbjahres in der Regel in der 4. Unterrichtsstunde durch den
Klassenlehrer.
Schulen, die nach der 5 Tage-Woche-Regelung am Sonnabend unterrichtsfrei haben, erteilen
am Freitag vier Stunden Unterricht. Die Zeugnisausgabe erfolgt dann in der Regel in der 5.
Unterrichtsstunde.
2. Der Runderlaß des Kultusministers vom 14. September 1983 (NBl. KM. Schl.-H. S.196)
wird aufgehoben. Abs. 2 des Runderlasses des Kultusministers vom 11. Mai 1984 (NBl. KM.
Schl.-H. S. 248) ist insoweit nicht mehr anzuwenden.
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Siehe hierzu auch!