Unterrichtsdauer Seite drucken

Aufhebung von Verwaltungsvorschriften: Unterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach Ferien
Vereinbarung zur Vermeidung von Unterrichtsausfall

Vereinbarung zur Vermeidung von Unterrichtsausfall

"Über den Unterricht an den Tagen der Zeugnisausgabe und am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien entscheidet die Schulkonferenz."



Aufhebung von Verwaltungsvorschriften:
Unterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach Ferien Gegenstandslos durch § 3 der Grundschulordnung

Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 23. Juni 1999 - III 50 - 321.11.3 - (NBLMBWFK.Schl.-H. 1999 S. 312)
1. Unterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach Ferien sowie die Zeugnisausgabe regelt die Schule gemäß dem jeweils geltenden Stundenplan in eigener Zuständigkeit.
2. Dieser Erlaß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Erlaß über den Unterricht am ersten und letzten Schultag vor und nach den Ferien vom 18. Juni 1998 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 233) außer Kraft.

In Vertretung
Dr. Ralf Stegner


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein