Differenzierung HS |
Richtlinien für die Lehrpläne der Hauptschulen des Landes
Schleswig-Holstein,
hier: Hinweise zu Differenzierungsmaßnahmen und zur Stundentafel
Erlaß vom 26. März 1970 (NBl. KM. Schl.-H. S. 139) *1)
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[*1) gilt fort. Vgl. Fußnote 7 der Stundentafel
Hauptschule !!]
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I. Allgemeine Hinweise zur Leistungs- und Neigungsdifferenzierung
a) In den Fächern Mathematik und Englisch sowie in Teilgebieten des Faches Deutsch kann
im Sinne einer äußeren Differenzierung in Leistungsgruppen unterrichtet werden. Wo die
Voraussetzungen - insbesondere die räumlichen - gegeben sind, ist von der 8. Klasse an
das gleiche Verfahren auch für die naturwissenschaftlichen Fächer zugelassen.
b) Das gemeinsame Ziel der Leistungsgruppen muß die Erreichung des Hauptschulabschlusses
bleiben. Dabei sollen die Durchlässigkeit zwischen den Leistungsgruppen und die
Übergangsmöglichkeiten zwischen den auf der Grundschule aufbauenden Schularten so lange
wie möglich gewährleistet sein.
c) Diese Forderungen können vor allem dann erfüllt werden, wenn alle Gruppen der
gleichen Klassen schwerpunktmäßig an einem Stoffgebiet arbeiten. Bei der höheren
Leistungsgruppe werden Wissen und Können durch vertiefende Betrachtung und schwierigere
Aufgaben erweitert; in der schwächeren Gruppe müssen Inhalt und Formen an einfacheren
Beispielen erkannt und geübt werden.
d) Förderkurse haben vordringlich die Aufgabe, den Anschluß des Schülers an eine
Leistungsgruppe wiederherzustellen oder sicherzustellen. Wo die Möglichkeit besteht,
können auch Lernziele angestrebt werden, die über die Forderungen der Richtlinien
hinausgehen.
e) In den 5. Klassen sind zunächst die allgemeinen Hinweise der Richtlinien "Zum 5.
Schuljahr" (S. 8 a. a. O.) zu beachten. Differenzierungsmaßnahmen müssen daher mit
der gebotenen Vorsicht anlaufen.
Von der 7. Klasse an ist die Differenzierung im Zusammenhang mit dem Bereich
"Arbeitsgemeinschaften" zu sehen.
f) Nach der 7. Klasse soll dem Schüler die Möglichkeit geboten werden, unter den
Fächern Musik, Bildhaftes Gestalten, Werken/Textiles Werken zu wählen. Er kann sich auf
zwei der genannten drei Fachbereiche beschränken. Eine Neuorientierung des Schülers ist
im Rahmen der Möglichkeiten einer Schule zuzulassen.
g) Im Abschlußzeugnis (Abgangszeugnis, Umschulungszeugnis) erhält der Schüler in dem
abgewählten Fach die Note, die seinen zuletzt gezeigten Leistungen entspricht; zum
Beispiel: Musik - befriedigend (7. Klasse). Im übrigen bleiben die Zensuren- und
Versetzungsbestimmungen sowie die Zeugnisformulare unberührt.
[Nicht vollständig !!]