Stundentafel

Unterricht

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siehe auch: Kontingentstundentafel
Stundentafeln
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium Klassenstufe VI bis U II
Schule für Lernbehinderte (empfohlene Fächerverteilung bei 15 Schülern pro Klasse)
Darstellendes Spiel


Stundentafeln

Die Stundentafel für die Grundschule ist außer Kraft! zum aufhebenden Erlass


Runderlaß des Kultusministers über die Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen vom 22. Mai 1980
X 210-13-00. (NBl.KM.Schl.-H.S.202) geändert durch Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 30. Juni 1997
- III 501 a - 3244.007.25 - (S. 306 NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997)


Für die allgemeinbildenden Schulen bestimme ich auf Grund des § 110 Abs.4 des Schulgesetzes vom Schuljahr 1980/81 an folgende Stundentafeln:

Grundschule
Klassenstufe   1 2 3 4
           
Religion   2 2 2 2
Deutsch   6 6 6 6
Mathematik   5 5 5 5
Heimat- und Sachunterricht   1* 3 4 5
Musik   1 1 2 2
Kunst *2) }        
Textillehre *2) } 2 2 2 2
Technik 2) }        
Sport *3)   2 2 3 3
           
Summe   19 21 24 25


Verbindliche zusätzliche Lehrerstunden, auch klassen- und klassenstufenübergreifend:
- Förderstunden                               1  
- Förderstunden für Deutsch             1
- Förderung lese- und rechtschreibschwacher Schüler  1    
- Schulsonderturnen                        1

Zugelassene zusätzliche Lehrerstunden
- für Gruppenbildung im Katholischen Religionsunterricht
- für Bildung kleiner Gruppen wegen besonderer Anforderungen an die Aufsicht beim Schwimmen
- für Förderstufen in den Klassenstufen 3 und 4
- für Förderunterricht oder Förderkurse für Ausländerkinder
- für Differenzierungsmaßnahmen in Klassen mit einem hohen Anteil von Ausländerkindern oder Heimkindern
- für Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich, jedoch insgesamt nur bis zu höchstens 1% des Gesamtstundensolls der Schule oder 1 Wochenstunde

Der Schulleiter kann innerhalb der Gesamtstundenzahl für die einzelne Klasse von der Stundentafel abweichen, wenn die der Schule zur Verfügung stehenden Lehrer dies erforderlich machen. Er soll dabei die Klassengröße und die besondere Unterrichtssituation einer Klasse (u. a. häufiger Lehrerwechsel, Anwärterunterricht) berücksichtigen. Jedoch darf der Unterricht in einem Fach nur höchstens 1 Wochenstunde die Stundentafel unterschreiten. Die Unterschreitung darf - sofern geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen - nicht auf bestimmte Klassenstufen oder Fächer konzentriert werden. Wird die Stundentafel unterschritten, darf der Unterricht in ein oder zwei anderen Fächern dieser Klassenstufe um je 1 Wochenstunde erhöht werden.

Für den Umfang des Unterrichts in Vorklassen gilt Punkt 5. "Unterrichtsorganisation in der Vorklasse" im Lehrplan Grundschule und Vorklasse in Schleswig-Holstein.

Für den Umfang des Unterrichts in Schulkindergärten gilt der Erlaß "Anerkennung und Besuch von Schulkindergärten" vom 29.Juni 1972 i. d. F. vom 15. Januar 1976.

Erläuterungen:

*) Der Heimat- und Sachunterricht kann in der Klassenstufe 1 auf das 2. Schulhalbjahr konzentriert werden. Für diesen Fall ist Deutsch im 1. Halbjahr mit 7 Wochenstunden, im 2. Halbjahr mit 5 Wochenstunden zu erteilen. Das Fach Deutsch übernimmt dann im 1. Halbjahr den Lehrplananteil des Verkehrsunterrichts.

* 2) Für diese Fächer können die Stundenansätze epochal zusammengefaßt werden. Der Stundenanteil dieser Fächer darf dabei aber nicht reduziert werden.

* 3) Der Sportunterricht muß in Einzelstunden durchgeführt werden; Doppelstunden sind nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde wegen zu großer Wege zur Sportstätte zulässig.

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Siehe auch >> Verkehrserziehung


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Geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 306)

Hauptschule
Klassenstufe   5 6 7 8 9
             
Religion   2 2 2 2 2
Deutsch *1)   5 5 4 4 4
Geschichte *2)   - 1 2 2 2
Erdkunde *2)   2 1 2 1 1
Wirtschaft/Politik *2)   - - - 2 2
             
Englisch *3)   5 5 2 2 2
             
Biologie *2)   2 2 2 1 1
Physik(Chemie) *2)   - - 2 2 2
Mathematik *4)   5 5 4 4 4
Hauswirtschaft *5) } - -      
Techn.Werken *5) } - - 2 2 2
             
Text.Werken *5)    2} 2} } } }
Kunst *5)   } } 3}  3} 3}
Musik *5)   2 2 } } }
Sport *6)   3 3 3 3 3
Verstärkungsstunden *7)   2 2 2 2 2
             
Summe   30 30 30 30 30


Zusätzliche Lehrerstunden

- für Stütz- und Förderkurse in der Orientierungsstufe (bei Bedarf verbindlich)

- für Gruppenbildung wegen der begrenzten Zahl technisch
ausgestatteter Arbeitsplätze

- für Gruppenbildungen im Katholischen Religionsunterricht oder im Fach Philosophie

- für vom Englischunterricht entbundene Schüler der Klassenstufen 7-9

- für Förderunterricht oder Förderkurse für Ausländerkinder

- für Differenzierungsmaßnahmen in Klassen mit einem hohen Anteil von Ausländerkindern oder Heimkindern

- für Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich jedoch insgesamt nur bis zu höchstens 1% des Gesamtstundensolls der Schule

Der Schulleiter kann innerhalb der Gesamtstundenzahl für die einzelne Klasse von der Stundentafel abweichen, wenn die der Schule zur Verfügung stehenden Lehrer dies erforderlich machen. Er soll dabei die Klassengröße und die besondere Unterrichtssituation einer Klasse (u. a. häufiger Lehrerwechsel, Anwärterunterricht) berücksichtigen. Jedoch darf der Unterricht in einem Fach nur höchstens 1 Wochenstunde die Stundentafel unterschreiten. Die Unterschreitung darf - sofern geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen - nicht auf bestimmte Klassenstufen oder Fächer konzentriert werden. Wird die Stundentafel unterschritten, darf der Unterricht in ein oder zwei anderen Fächern dieser Klassenstufe um je 1 Wochenstunde erhöht werden.

Einstündig erteilte Fächer können im wöchentlichen, halbjährlichen oder jährlichen Wechsel unterrichtet werden. Zu Beginn des Schuljahres ist auf die Versetzungswirksamkeit der Halbjahreszensur hinzuweisen.

In den Klassenstufen 7-9 können alle Schülerwochenstunden einer Klasse zweimal im Jahr für jeweils eine Woche zur Durchführung von Projekten verwendet werden.

Erläuterungen:


1) Der Sprachunterricht der Hauptschule darf sich nicht allein auf das Fach Deutsch beschränken, sondern soll als Unterrichtsprinzip in allen Fächern gelten.
Insbesondere kann der Unterricht der Fächer Geschichte, Erdkunde und Wirtschaft/Politik von den verwendeten Texten und den Sprachmöglichkeiten her diesen Unterricht ergänzen. Wo es möglich ist, wäre es daher sinnvoll, diese Fächer zum Teil oder ganz durch den gleichen Lehrer zu besetzen.


2) Die Sachfächer können in den Klassenstufen 7 bis 9 einzeln gegeben werden. Sie können aber auch im Sinne eines Epochalunterrichts zusammengefaßt werden.
Allerdings muß darauf geachtet werden, daß die einzelnen Fächer im Laufe der Schuljahre entsprechend ihrem Anteil in der Stundentafel berücksichtigt werden.

3) Der Englischunterricht kann in den Klassenstufen 7 bis 9 um 1 Wochenstunde aus dem Ansatz für Verstärkungsstunden erweitert werden.

Ein Hauptschüler kann von Klassenstufe 7 ab im besonderen Einzelfall vom Englischunterricht entbunden werden, wenn anzunehmen ist daß seine bisher nur sehr unzureichenden Leistungen auch in Zukunft keine Verbesserung versprechen, seine Lernbereitschaft in den übrigen Fächern stark beeinträchtigt wird und die Versetzung oder die Erteilung eines Hauptschulabschlusses gefährdet erscheint. Das gilt insbesondere auch für Schüler, die in höheren Klassenstufen von der Sonderschule in die Hauptschule übergeleitet worden sind und für Aussiedlerkinder und Ausländerkinder, die neben dem Lernen der deutschen Sprache nachweislich gleichzeitig auch noch Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten. Für Aussiedlerkinder und Ausländerkinder gilt dies auch in der Orientierungsstufe.

Die Entbindung vom Englischunterricht erfolgt durch Beschluß der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Eltern. Vom Englischunterricht entbundene Schüler erhalten eine besondere Förderung in Deutsch. Das Zeugnis soll statt der Englischzensur die Bemerkung: "Vom Englischunterricht entbunden`" erhalten.

4) Der Mathematikunterricht in den Klassenstufen 7 bis 9 darf nicht isoliert gesehen werden. Insbesondere die Fächer Physik (Chemie), Technisches Werken, Hauswirtschaft und Biologie bieten viele Möglichkeiten, durch entsprechende Fragestellungen und lebensnahe Aufgabenstellungen den Mathematikunterricht praxisnah zu beleben und zu unterstützen. Das angestrebte Ineinandergreifen der Lerninhalte und Aufgabenstellungen wird unterstützt, wenn die Fächer dieser Gruppe teilweise von einer Lehrkraft unterrichtet werden können.

5) In diesem Bereich soll der Schüler in den Klassenstufen 5 bis 7 ein Grundwissen in allen Fächern erwerben. Wo es möglich ist, soll der Schüler im 8. und 9. Schuljahr zwischen verschiedenen Angeboten nach Interesse und Neigung wählen können. Dabei können in diesen Fächern nach den personellen und fachlichen Möglichkeiten Schwerpunkte gebildet werden (s. Erlaß vom 26. März 1970, Ziffer f und g, NBl. KM. Schl.-H. S.139).

6) Der Sportunterricht muß in Einzelstunden durchgeführt werden; Doppelstunden sind nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde wegen zu großer Wege zur Sportstätte zulässig.

7) Nach eigener Entscheidung der Schule und nach den Bedürfnissen der einzelnen Klasse für
- die Einrichtung von Stütz- und Förderkursen,
- die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften,
- die Verstärkung einzelner oder durch Klammern zusammengefaßter Fächer,
- eine äußere Leistungsdifferenzierung *1) nach dem Erlaß über
Differenzierungsmaßnahmen in der Hauptschule vom 26. März I970 (NBl. KM. Schl.-H. S.139).

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*1) >> Differenzierung HS
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Siehe auch >> Verkehrserziehung
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Realschule

außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
 

Realschule

Klassenstufe

5

6

7

8

9

w

10

w

Religion

2

2

2

-

2

2

2

2

Deutsch

5

5

4

4

4

-

4

2

Englisch

5

5

4

3

4

-

4

-

Mathematik

5

5

4

4

4

-

4

-

Biologie

2

2

-

2

2

2

1*1)

2

Physik

-

-

2

2

2

2

2

2

Chemie

-

-

-

1

2

2

1*1)

2

Erdkunde

2

1*1)

2

2

-

-

2

-

Geschichte

 -

 1*1)

2

2

2

-

 

}   3*²)

 

-

Wirtschaft/

 

 

 

 

 

2

2

Politik

-

-

-

-

1*³)

2

2

Musik

2

2

} 4

} 4

-

2

-

2

Kunst

} 2

} 2

-

2

-

2

Textillehre

-

2

-

2

Technik

-

-

-

2

-

2

Hauswirtschaft

-

-

-

-

2

-

2

Sport *4)

3

3

3

3

3

-

3

-

2. Fremdsprache *5)

 

 

3

3

 

4

 

4

Wahlpflichtdifferenzierung *6)

 

 

 

 

6

 

6

 

Summe

28

28

30

30

32

 

32

 


Zusätzliche Lehrerstunden
- für Stütz- und Förderkurse in der Orientierungsstufe (bei Bedarf verbindlich)
- für Gruppenbildungen wegen der begrenzten Zahl technisch ausgestatteter Arbeitsplätze

- für Gruppenbildungen im Katholischen Religionsunterricht oder im Fach Philosophie
- für Wahlpflichtunterricht bei weniger als zweizügigen Realschulen (s. 8.1.3 des Erlasses vom 20. Mai 1978)
- für Alternativunterricht für Schüler, die in den Klassenstufen 7 und 8 nicht am Unterricht in der 2. Fremdsprache teilnehmen

- für Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich, jedoch insgesamt nur bis zu höchstens 1% des Gesamtstundensolls der Schule
Der Schulleiter kann innerhalb der Gesamtstundenzahl für die einzelne Klasse von der Stundentafel abweichen, wenn die der Schule zur Verfügung stehenden Lehrer dies erforderlich machen. Er soll dabei die Klassengröße und die besondere Unterrichtssituation einer Klasse (u. a. häufiger Lehrerwechsel, Anwärterunterricht) berücksichtigen. Jedoch darf der Unterricht in einem Fach nur höchstens 1 Wochenstunde die Stundentafel unterschreiten. Die Unterschreitung darf - sofern geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen - nicht auf bestimmte Klassenstufen oder Fächer konzentriert werden. Wird die Stundentafel unterschritten, darf der Unterricht in ein oder zwei anderen Fächern dieser Klassenstufe um je 1 Wochenstunde erhöht werden.

Erläuterungen:
w - mögliches Stundenangebot je Fach in der Wahlpflichtdifferenzierung
1) Einstündig erteilte Fächer können im halbjährlichen Wechsel unterrichtet werden. Zu Beginn des Schuljahres ist auf die Versetzungswirksamkeit der Halbjahreszensur hinzuweisen.
2) Die Inhalte in den Fächern Geschichte und Wirtschaft/Politik in Klassenstufe 10 umfassen in ausgewogenem Verhältnis geschichtliche, wirtschaftliche und politisch-gegenwartskundliche Themen. Die Grundlage für diesen Unterricht ergibt sich aus den "Richtlinien für die Lehrpläne der Realschulen" (1968) im Fach "Gegenwartskunde" unter zusätzlicher Berücksichtigung der Entstehung und Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Systems der Bundesrepublik Deutschland seit 1948 und des Bereichs "Gesamtwirtschaft" im Arbeitspapier zur Unterrichtsfachberatung für Wirtschaft/Politik.

Die Fächer Geschichte und Wirtschaft/Politik sind einzeln zu benoten.
3) Möglichst vierzehntäglich 2 Stunden Berufswahlunterricht.
4) Der Sportunterricht muß in Einzelstunden durchgeführt werden; Doppelstunden sind nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde wegen zu großer Wege zur Sportstätte zulässig.
5) Zur Teilnahme am Einführungskurs der 2. Fremdsprache (Französisch oder Dänisch) sollen möglichst alle Schüler der 7. Klassenstufe gewonnen werden. Eine Verpflichtung zur Teilnahme der Schüler gegen den Willen der Eltern darf jedoch nicht erfolgen.

6) Wahlpflichtdifferenzierung gem. Tz. 8.1.1 bis 8.1.5 des Runderlasses über das Einheitliche Unterrichtsangebot an allgemeinbildenden Schulen vom 20. Mai 1978 (NBl. KM. Schl.-H. S.191)*).
Kann aus räumlichen oder personellen Gründen ein Wahlpflichtbereich nicht angeboten werden, wird nach Genehmigung durch die untere Schulaufsicht auf diesen Bereich verzichtet.

*) Dort wird folgendes bestimmt:
8.1.1 In der Wahlfachdifferenzierung werden dem Schüler ein vierstündiger Zweijahreskurs in der 2. Fremdsprache sowie zwei- oder vierstündige, möglichst jahrgangsübergreifende Halbjahreskurse aus
- dem Bereich der Naturwissenschaften,
- dem Bereich Wirtschaft/Politik, Religion und Philosophie sowie
- dem musisch-technischen Bereich (Musik, Kunst, Technik, Textiles Werken, Hauswirtschaft)
angeboten. Über das Fächerangebot entscheidet die Schule auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (Schülerzahl, Lehrer- und Fächerbesetzung, Fachräume, Schülerübungsgeräte, regionale Besonderheiten). Die Schulen sollen den Wahlpflichtbereich möglichst breitgefächert anlegen.
8.1.2 Bei zweizügigen oder größeren Realschulen ist die 2. Fremdsprache und mindestens je ein Kurs aus den übrigen Bereichen anzubieten; der Schüler darf höchstens 4 Stunden aus einem Bereich wählen.
8.1.3 Bei weniger als zweizügigen Realschulen kann die Zahl der Lehrerwochenstunden für den Wahlpflichtbereich auf 8 erhöht werden, damit neben der 2: Fremdsprache Wahlmöglichkeiten für den Schüler angeboten werden können (z. B: ein jahrgangsübergreifender Kurs mit 4 Wochenstunden und 2 jahrgangsübergreifende Kurse mit 2 Wochenstunden).
8.1.4 Ein Kurswechsel auf Wunsch des Schülers ist nur in der Klassenstufe 9 nach dem 1. Halbjahr möglich.
8.1.5 Die Fächer des Wahlpflichtbereichs sind versetzungserheblich.

 


Geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 306)

Nur noch gültig für das 9-jährige Gymnasium! Sonst: Kontigentstundentafel von 2007

Gymnasium Klassenstufe VI bis U II

Klassenstufe

VI

V

IV

UIII

OIII

UII

Religion

2

2

2

2

-

-

Deutsch

5

4

4

4

4

4

Englisch*³)

5

5

4

3

3

3

2. Fremdsprache

-

-

4

4

4

4

Mathematik

5

5

3

4

4

3

Biologie

2

2

-

2

2

2

Physik

-

-

2

2

2

2

Chemie

-

-

-

-

2

2

Erdkunde

2

1

2

2

2

2

Geschichte

 -

 1

2

2

2

2

Musik *1)

2

2

2

}2

}2

2

Kunst *1)

2

2

2

2

Sport *²)

3

3

3

3

3

3

Summe

28

27

30

30

30

31


  Zusätzliche Lehrerstunden
- für Stützkurse in der Orientierungsstufe (bei Bedarf verbindlich)
- für Gruppenbildungen wegen der begrenzten Zahl technisch ausgestatteter Arbeitsplätze - für Gruppenbildungen im Katholischen Religionsunterricht oder im Fach Philosophie
- für eine zusätzliche vom Kultusminister genehmigte Parallelgruppe in der 2. Fremdsprache - für 2 Stunden Haushaltslehre in U II
- für Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich, jedoch insgesamt nur bis zu höchstens 1 % des Gesamtstundensolls der Schule
- für je 4 Stunden Latein oder Französisch als wahlfreie 3. Fremdsprache in OIII (ab Schuljahr 81/82 auch in UII) Der Schulleiter kann innerhalb der Gesamtstundenzahl für die einzelne Klasse von der Stundentafel abweichen, wenn die der Schule zur Verfügung stehenden Lehrer dies erforderlich machen. Er soll dabei die Klassengröße und die besondere Unterrichtssituation einer Klasse (u.a. häufiger Lehrerwechsel, Referendarunterricht) berücksichtigen. Jedoch darf der Unterricht in einem Fach nur höchstens 1 Wochenstunde die Stundentafel unterschreiten. Die Unterschreitung darf - sofern geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen - nicht auf bestimmte Klassenstufen oder Fächer konzentriert werden. Wird die Stundentafel unterschritten, darf der Unterricht in ein oder zwei anderen Fächern dieser Klassenstufe um je 1 Wochenstunde erhöht werden.
Einstündig erteilte Fächer können im halbjährlichen Wechsel unterrichtet werden. Zu Beginn des Schuljahres ist auf die Versetzungswirksamkeit der Halbjahreszensur hinzuweisen.

Erläuterungen
1) Wenn Musik oder Kunst wegen Fachlehrermangel nicht gegeben werden kann, kann auch Technik oder Textillehre an die Stelle treten. Wenn für eines dieser Fächer ein Fachlehrer nicht zur Verfügung steht, können diese Stunden für ein anderes Fach dieser Gruppe mit verwendet werden.
[Gestrichen!]
2) Der Sportunterricht muß in Einzelstunden durchgeführt werden; Doppelstunden sind nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde wegen zu großer Wege zur Sportstätte zulässig.
3) In den altsprachlichen Zweigen des Gymnasiums ist Latein die erste und Englisch die zweite Fremdsprache. Dort werden in OIII und UII für alle Schüler vier Stunden Französisch oder fünf Stunden Griechisch als dritte Fremdsprache erteilt.

Oberstufe des Gymnasiums
Für die Berechnung des Stundensolls in der Oberstufe der Gymnasien ist von 20 Schülern als der dem Klassenverband entsprechenden Bezugseinheit auszugehen. Für das Kursangebot dürfen bis zu 38 Lehrerwochenstunden je angefangene 20 Oberstufenschüler angesetzt werden. Auf dieses Stundensoll sind die Entlastungsstunden nicht anzurechnen. Leistungskurse werden fünfstündig und Grundkurse dreistündig angeboten. Schwerpunktkurse in der 11. Jahrgangsstufe (Obersekunda) werden vierstündig angeboten. Außer in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können Grundkurse auch zweistündig angeboten werden.
Für die Einrichtung von Schwerpunkt- oder Leistungskursen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Es muß ein genehmigter Lehrplan für zwei Schwerpunktkurse und vier Leistungskurse vorliegen.
2. Es müssen mindestens zwei Lehrkräfte mit der uneingeschränkten Lehrbefähigung für das Gymnasium an der Schule vorhanden sein.
3. Es müssen die sächlichen Voraussetzungen (z.B. Fachräume mit Ausstattung) an der Schule vorhanden sein. 4. Es muß in diesem Fach an der Schule in den Klassen Sexta bis Untersekunda der Unterricht erteilt werden. Diese Vorschriften gelten sinngemäß auch für die Grundkurse; jedoch Nr. 2 nur, wenn es sich um ein Abiturprüfungsfach handelt, und Nr. 4 nur, wenn es sich um Grundkurse handelt, die über die in § 5 Abs. 1, 2, 3 und 5 der Oberstufenverordnung festgelegten Pflichtgrundkurse hinausgehen.
Das Kultusministerium kann von diesen Bedingungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Es kann auch zulassen, daß zur Sicherung eines breiteren Kursangebotes in einzelnen Fächern benachbarte Schulen in der Weise zusammenarbeiten, daß sie ihren Schülern die Teilnahme an Kursen der jeweils anderen Schule gestatten, wenn an der eigenen Schule Kurse dieses Faches nicht angeboten werden und die allgemeinen Voraussetzungen (z.B. geographische Lage) dieses zulassen.
Jahrgangsübergreifende Kurse sollen nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden.
Außerdem gilt im Schuljahr 1980/81 für die 11. Jahrgangsstufe § 8 der Oberstufenverordnung und für die 12. und 13. Jahrgangstufe Textziffer 2.3.4 des Erlasses über die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe vom 20. Mai 1976. Ein unvermeidliches Stundenfehl ist gleichmäßig auf die Klassenstufen VI bis UII und die Oberstufe zu verteilen. Die Stundentafelwerte der Unter- und Mittelstufe dürfen prozentual nicht weiter unterschritten werden als das Stundensoll der Oberstufe.

NBI.KM.Schl.-H. 1980 S. 209


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Schule für Lernbehinderte
(empfohlene Fächerverteilung bei 15 Schülern pro Klasse)

 

Klassenstufe

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Religion

2

2

2

2

2

2

2

2

2

Deutsch

4

4

4

4

5

5

5

4

4

Mathematik

4

4

4

4

5

5

5

4

4

Heimat- u. Sachunterricht

2

2

4

4

-

-

-

-

-

Geschichte/Wirtschaft/Politik 1)

-

-

-

-

2

2

2

2

2

Erdkunde 1)

-

-

-

-

1

1

1

1

1

Biologie 1)

-

-

-

-

1

1

1

1

1

Physik/Chemie 1)

-

-

-

-

1

1

1

1

1

Hauswirtschaft                          }

-

-

-

-

-

-

}

}

}

Techn. Werken                         }

 }3

 }3

 }4

 }4

 }5

 }5

 }5

 }5

 }5

Text. Werken 3)                       }

}

}

}

}

}

}

}

}

}

Kunst                                        }

}

}

}

}

}

}

}

}

}

Musik

1

1

1

1

1

1

1

1

1

Sport 3)

3

3

3

3

3

3

3

3

3

Verstärkungsstunden 4)

4

4

4

4

4

4

4

6

6


Zusätzliche Lehrerstunden
- für Gruppenbildung wegen der begrenzten Zahl technisch ausgestatteter Arbeitsplätze
- für Gruppenbildung im Katholischen Religionsunterricht
- für Förderunterricht oder Förderkurse für Ausländerkincler
- für Differenzierungsmaßnahmen in Klassen mit einem hohen Anteil von Ausländerkindern oder Heimkindern - für Sprachheilarbeit und für die Betreuung verhaltensgestörter Schüler
- für Einrichtung von Stütz- und Förderkursen
- für die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
- für die Verstärkung einzelner oder durch Klammern zusammengefaßter Fächer. Verstärkungsstunden sollen insbesondere für die Fächer Deutsch und Mathematik eingesetzt werden.
- für Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich, jedoch insgesamt nur bis zu höchstens 1 % des Gesamtstundensolls der Schule

Der Schulleiter kann innerhalb der Gesamtstundenzahl für die einzelne Klasse von der Stundentafel abweichen, wenn die der Schule zur Verfügung stehenden Lehrer dies erforderlich machen. Er soll dabei die Klassengröße und die besondere Unterrichtssituation einer Klasse (u.a. häufiger Lehrerwechsel, Anwärterunterricht) berücksichtigen. Jedoch darf der Unterricht in einem Fach nur höchstens 1 Wochenstunde die Stundentafel unterschreiten. Die Unterschreitung darf - sofern geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen - nicht auf bestimmte Klassenstufen oder Fächer konzentriert werden. Wird die Stundentafel unterschritten, darf der Unterricht in ein oder zwei anderen Fächern dieser Klassenstufe um je 1 Wochenstunde erhöht werden.

Erläuterungen :
1) Diese Fächer können auch zu fächerübergreifenden Unterrichtsvorhaben zusammengefaßt werden. Weiterhin ist eine unterschiedliche Verteilung der Fächer auf die beiden Schulhalbjahre denkbar.
2) Diese Fächer haben den gleichen Anteil an der angegebenen Gesamtstundenzahl. Sie können in vierzehntäglichem Rhythmus oder halbjahresweise gegeben werden.
3) Der Sportunterricht muß in Einzelstunden durchgeführt werden; Doppelstunden sind nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde wegen zu großer Wege zur Sportstätte zulässig.
4) Diese Verstärkungsstunden können je nach Situation der Schule oder der einzelnen Klasse für Stütz- und Förderunterricht, für Zusatzkurse oder zur Verstärkung einzelner Fächer eingesetzt werden.


NBI.KM.Schl.-H. 1980 S. 210


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Darstellendes Spiel

Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 18. Juli 2002 - 111 431
(NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 434)
Im Abschnitt „Erläuterungen" des Runderlasses vom 22. Mai 1980 (NBI. KM. Schl.-1-1. S. 202) - geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 306) wird Abs. 1 wie folgt geändert:
Wenn Musik oder Kunst wegen Fachlehrermangel nicht gegeben werden kann, kann auch Werken oder Textiles Werken oder Darstellendes Spiel an die Stelle treten.
 

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein