Hinweis auf die Änderung des
Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes Fundstelle: (NBI.MBWFK.Schl.-H. 2001 S. 39) |
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Durch § 36 des Gesetzes
über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2004
und 2005 (Haushaltsgesetz 2004/2005) vom 11. Dezember 2003 (GVOBl.
Schl.-H. S. 697) wurden die §§
18 und
63
des Schulgesetzes wie folgt geändert: |
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Durch § 36 des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (Haushaltsgesetz 2004/2005) vom 11. Dezember 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 697) wurden die §§ 18 und 63 des Schulgesetzes wie folgt geändert:
§ 18 Abs. 6
Satz 3 und
§ 63 Abs. 5 und 6 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes ist in
den Haushaltsjahren 2004 und 2005 in folgender Fassung anzuwenden:
1.
§ 18 Abs. 6 Satz 3
erhält folgende Fassung:
2. §
63 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
3. §
63 Abs. 6 ist in den Jahren 2004 und 2005 in der folgenden Fassung
anzuwenden: |