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Siehe auch muslimische Schüler Koedukation Kopftuch  


Islamische Feiertage in den Schuljahren 2002 bis 2004 Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H. 2002 S. 262
Islamische Feiertage im Schuljahr 2001/2002  
Islamische Feiertage im Schuljahr 1999/2000  

Bekanntgabe der islamischen Feiertage in den Jahren 2002 bis 2004

Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
(Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H. 2002 S.
262)

(1) Gemäß Erlass "Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein"
sieht in § 7 Abs. 3 vor:
"Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ist an den besonderen Feiertagen
ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes oder
anderer religiöser Veranstaltungen zu geben. Sie haben im Anschluss daran
unterrichtsfrei. (...)".
Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte islamischen Glaubens sind im Sinne des
o.g. Erlasses gleichgestellt.

(2) Nachstehend werden diese Feiertage für die Jahre 2002 - 2004 bekannt
gemacht:
 
  2002 2003 2004
Opferfest 22.02. 12.02. 01.02.
Fastenbrecherfest 05.12. 25.11. 14.11.

(3) Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.


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Islamische Feiertage im Schuljahr 2001/2002
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 10. August 2001 - III 413 - 320.76.3 (NBl.MBWFK.Schl.-H. 2001 S. 568)


Der Erlass „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein" sieht in § 7 Abs. 3 vor: 
„Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ist an den besonderen Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes oder anderer religiöser Veranstaltungen zu geben. 
Sie haben im Anschluss daran unterrichtsfrei. 
Diese Bestimmung gilt namentlich für den Reformationstag, Fronleichnam und Allerheiligen."
Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte islamischen Glaubens sind im Sinne des o.g. Erlasses gleichgestellt. 


Dies betrifft im Schuljahr 2001/2002 die folgenden Tage:

1. „Fastenbrecherfest" am 16. Dezember 2001
Arabisch „Idul Fitr", Türkisch „Seker Bayrami, auch Ramadanfest, Zuckerfest, das kleine Fest, Dankfest und Süßigkeitsfest genannt

2. „Opferfest" am 22. Februar 2002
Arabisch „Idul Adha", Türkisch „Kurban Bayrami",
auch das große Fest genannt.
Das „Opferfest" ist das höchste islamische Fest.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage beim dem für Sie zuständigen Schulamt bzw. bei der obersten Schulaufsicht. Über die Termine und Hintergründe weiterer islamischer Feiertage informiert die Homepage des Zentralrates der Muslime in Deutschland unter folgender Internet-Adresse: http://www.islam.de


Islamische Feiertage im Schuljahr 1999/2000
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 26. Juli 1999 - III 413 (NBl.MBWFK.Schl.-H. 1999 S. 362)

Der Erlaß "Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein" sieht in § 7 Abs. 3 vor: "Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ist an den besonderen Festen ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Gottesdienst oder anderer religiöser Veranstaltungen zu geben. Sie haben im Anschluß daran unterrichtsfrei. Diese Bestimmung gilt namentlich für den Reformationstag, Fronleichnam und Allerheiligen."
Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte islamischen Glaubens sind im Sinne des o.g. Erlasses gleichgestellt. Dies betrifft im Schuljahr 1999/2000 die folgenden Tage:
1. "Fastenbrechenfest" am 8. Januar 2000
Arabisch "Idul Fitr", Türkisch "Seker Bayrami", auch Ramadanfest, Zuckerfest, das kleine Fest, Dankfest und Süßigkeitsfest genannt
2. "Opferfest" am 16. März 2000
Arabisch "Idul Adha", Türkisch "Kurban Bayrami", auch das große Fest genannt
Das "Opferfest" ist das höchste islamische Fest. Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage bei dem für Sie zuständigen Schulamt bzw. bei der obersten Schulaufsicht. .
Über die Termine und Hintergründe weiterer islamischer Feiertage informiert die Homepage des Zentralrates der Muslime in Deutschland unter folgender Internet-Adresse: http://www.islam.de
 


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein