Anmeldungen zur Orientierungsstufe
für das Schuljahr 2004/2005 |
Runderlass des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 4.
August 2003 - III 401 - 320.410 |
(NBI.MBWFK.Schl.-H.
2003, S. 257) |
Nach
§ 5 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO) vom
17. April 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 188) werden die Termine für das
Anmeldeverfahren zur Orientierungsstufe im 2. Schulhalbjahr 2003/2004
unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der verschiedenen
Schularten wie folgt festgesetzt:
- Informationsblatt für Eltern
Mit dem Halbjahreszeugnis in der Klassenstufe 4 wird den Eltern das
Informationsblatt zur Orientierungsstufe „Welche Schule für mein
Kind?“ ausgehändigt (§
3 Abs. 2 OStVO).
- Grundschulen informieren
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Klassenstufe 4 in der
Grundschule unterrichten bis spätestens zum 30. Januar 2004 (§
3 Abs. 1 OStVO) die Eltern über die Aufgabe der Orientierungsstufe
und den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens.
- Schulübergangsempfehlung
Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern einen
verschlossenen Abdruck der Schulübergangsempfehlung. Die
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden die Eltern gemeinsam mit
ihrem Kind zu einer Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen die
Schulübergangsempfehlung und, soweit vorhanden, den Lernplan. Diese
Beratungsgespräche sollen bis zum 13. Februar 2004 abgeschlossen sein
(§ 3
Abs. 3 OStVO).
- Information der weiterführenden allgemein
bildenden Schulen
Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der
Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 23.
Januar 2004 mit; die Elternversammlungen in den aufnehmenden Schulen
erfolgen bis zum 13. Februar 2004; hier stellen sich die jeweiligen
Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und
Arbeitsweisen vor.
- Beratung der weiterführenden allgemein
bildenden Schulen bei einer von der Schulübergangsempfehlung
abweichenden Schulartwahl durch die Eltern
Die weiterführenden allgemein bildenden Schulen stellen sicher, dass
Eltern bei einer von der Schulübergangsempfehlung abweichenden
Schulartwahl für ihr Kind an einer Schule der empfohlenen Schulart
individuell beraten werden und dokumentieren dies in der
Schulübergangsempfehlung. Diese Beratungen erfolgen bis spätestens zum
4. März 2004.
- Anmeldungen an Hauptschulen, Realschulen und
Gymnasien
Die Eltern melden ihr Kind bei der örtlich zuständigen weiterführenden
allgemein bildenden Schule im Anmeldezeitraum vom 16. Februar bis 5.
März 2004 an (§
4 Abs. 1 OStVO). Eine Verkürzung dieses Anmeldezeitraums ist nicht
zulässig.
- Anmeldung für den verkürzten Bildungsgang im
gesamten Sextanerjahrgang oder in einem einzelnen Jahrgangszug solcher
Gymnasien, die am Modellversuch „zwölfjähriger Bildungsgang“
teilnehmen
Anmeldezeitraum ganzer Jahrgänge oder für einzelne Züge im verkürzten
Bildungsgang ist vom 16. Februar bis 20. Februar 2004.Die
Schulübergangsempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Am
Modellversuch beteiligte Schulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis
zum 27. Februar 2003. Sollte die für den
Eintritt einer Schule in den Modellversuch vorgegebene Zahl der
Anmeldungen nicht erreicht werden, geben die betreffenden Schulen die
Öffnung des für den verkürzten Bildungsgang vorgesehenen Jahrganges
oder Zuges für den neunjährigen Bildungsgang am 28. Februar 2004 in
der örtlichen Presse bekannt. Anmeldeschluss ist dann der 5. März
2004.
- Anmeldung an Gesamtschulen
Für Gesamtschulen gilt als Anmeldezeitraum der 16. Februar bis 20.
Februar 2004. Die Schulübergangsempfehlung ist bei der
Anmeldung vorzulegen. Die Gesamtschulen treffen die
Aufnahmeentscheidung bis zum 27. Februar 2004.
- Anmeldebestätigung
Die Leiterinnen und Leiter der aufnehmenden Schule unterrichten die
Grundschulen über die erfolgten Anmeldungen bis zum 26. März 2004.
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