Orientierungsstufe-Anmeldung 


Anmeldungen zur Orientierungsstufe für das Schuljahr 2004/2005
Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 4. August 2003 - III 401 - 320.410
(NBI.MBWFK.Schl.-H. 2003, S. 257)
Nach § 5 der Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO) vom 17. April 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 188) werden die Termine für das Anmeldeverfahren zur Orientierungsstufe im 2. Schulhalbjahr 2003/2004 unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Schularten wie folgt festgesetzt:
  1. Informationsblatt für Eltern
    Mit dem Halbjahreszeugnis in der Klassenstufe 4 wird den Eltern das Informationsblatt zur Orientierungsstufe „Welche Schule für mein Kind?“ ausgehändigt (§ 3 Abs. 2 OStVO).
     
  2. Grundschulen informieren
    Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Klassenstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 30. Januar 2004 (§ 3 Abs. 1 OStVO) die Eltern über die Aufgabe der Orientierungsstufe und den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens.
     
  3. Schulübergangsempfehlung
    Mit dem Zeugnis zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern einen verschlossenen Abdruck der Schulübergangsempfehlung. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu einer Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen die Schulübergangsempfehlung und, soweit vorhanden, den Lernplan. Diese Beratungsgespräche sollen bis zum 13. Februar 2004 abgeschlossen sein (§ 3 Abs. 3 OStVO).
     
  4. Information der weiterführenden allgemein bildenden Schulen
    Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 23. Januar 2004 mit; die Elternversammlungen in den aufnehmenden Schulen erfolgen bis zum 13. Februar 2004; hier stellen sich die jeweiligen Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.
     
  5. Beratung der weiterführenden allgemein bildenden Schulen bei einer von der Schulübergangsempfehlung abweichenden Schulartwahl durch die Eltern
    Die weiterführenden allgemein bildenden Schulen stellen sicher, dass Eltern bei einer von der Schulübergangsempfehlung abweichenden Schulartwahl für ihr Kind an einer Schule der empfohlenen Schulart individuell beraten werden und dokumentieren dies in der Schulübergangsempfehlung. Diese Beratungen erfolgen bis spätestens zum 4. März 2004.
     
  6. Anmeldungen an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
    Die Eltern melden ihr Kind bei der örtlich zuständigen weiterführenden allgemein bildenden Schule im Anmeldezeitraum vom 16. Februar bis 5. März 2004 an (§ 4 Abs. 1 OStVO). Eine Verkürzung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig.
     
  7. Anmeldung für den verkürzten Bildungsgang im gesamten Sextanerjahrgang oder in einem einzelnen Jahrgangszug solcher Gymnasien, die am Modellversuch „zwölfjähriger Bildungsgang“ teilnehmen
    Anmeldezeitraum ganzer Jahrgänge oder für einzelne Züge im verkürzten Bildungsgang ist vom 16. Februar bis 20. Februar 2004.Die Schulübergangsempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Am Modellversuch beteiligte Schulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 27. Februar 2003. Sollte die für den Eintritt einer Schule in den Modellversuch vorgegebene Zahl der Anmeldungen nicht erreicht werden, geben die betreffenden Schulen die Öffnung des für den verkürzten Bildungsgang vorgesehenen Jahrganges oder Zuges für den neunjährigen Bildungsgang am 28. Februar 2004 in der örtlichen Presse bekannt. Anmeldeschluss ist dann der 5. März 2004.
     
  8. Anmeldung an Gesamtschulen
    Für Gesamtschulen gilt als Anmeldezeitraum der 16. Februar bis 20. Februar 2004. Die Schulübergangsempfehlung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Gesamtschulen treffen die Aufnahmeentscheidung bis zum 27. Februar 2004.
     
  9. Anmeldebestätigung
    Die Leiterinnen und Leiter der aufnehmenden Schule unterrichten die Grundschulen über die erfolgten Anmeldungen bis zum 26. März 2004.

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 Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein