Katalog der
zugelassenen Schulbücher 2006/2007 Bekanntmachung
des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen, Schleswig-Holstein (IQSH)
vom 27.04.06
- IQSH 3 - 8620 - 03 - Gemäß Landesverordnung über die Zulassung
von Schulbüchern (Schulbuchordnung -
SchulbO) vom 10. August 1983 hat das Institut
für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) die für
den Gebrauch im Unterricht zulassungsbedürftigen Schulbücher zu dem
nachfolgend abgedruckten Gesamtkatalog zusammengestellt. Die darin
aufgeführten Schulbücher sind im Erlass vom 27.04.06
des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes
Schleswig-Holstein für den Gebrauch im Unterricht zugelassen. Sofern
nicht in besonderen Ausnahmefällen durch Erlass ein weiterer Gebrauch
ausdrücklich untersagt wird, können nicht mehr zugelassene
Schulbücher gemäß § 7 Abs. 1 der Schulbuchordnung für vier weitere
Schuljahre im Unterricht eingesetzt werden. Schulbücher, die für die
Grundschule zugelassen sind, können auch in der Schule für
Sprachbehinderte verwendet werden. Schulbücher, die für eine bestimmte
Schulart der weiterführenden Schulen gedacht und zugelassen sind, dürfen
auch in den anderen weiterführenden Schularten benutzt werden, sofern
sie für die Erfüllung der Lehrpläne geeignet sind. Unter der gleichen
Voraussetzung können auch Schulbücher, die für die allgemein
bildenden Schulen zugelassen sind, an berufsbildenden Schulen benutzt
werden. Das gleiche gilt auch für die Verwendung von Schulbüchern der berufsbildenden
Schulen an allgemein bildenden Schulen. Die
Bekanntmachung des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen,
Schleswig-Holstein (IQSH) vom 28. April 2005 -
IQSH 3 - 8620 - 03 - (NBl. MBWFK Schl.-H., S. 137) hebe ich hiermit auf.
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