Schulbücher 2002/2003 Seite drucken

Bekanntmachung des Landesinstituts Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) vom 14. März 2002 - IPTS 140 - 8620-03

Bekanntmachung des Landesinstituts Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) vom 14. März 2002 - IPTS 140 - 8620-03 (NBI.MBWFK.Schl.-H. 2000 S.191)

Gemäß Landesverordnung über die Zulassung von Schulbüchern (Schulbuchordnung - SchulbO) vom 10. August 1983 hat das Landesinstitut Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) die für den Gebrauch im Unterricht zulassungsbedürftigen Schulbücher zu dem nachfolgend abgedruckten Gesamtkatalog zusammengestellt.

Die darin aufgeführten Schulbücher sind mit Erlaß vom 19. März 2002 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein für den Gebrauch im Unterricht zugelassen.

Sofern nicht in besonderen Ausnahmefällen durch Erlaß ein weiterer Gebrauch ausdrücklich untersagt wird, können nicht mehr zugelassene Schulbücher gemäß § 7 Abs. 1 der Schulbuchordnung für vier weitere Schuljahre im Unterricht eingesetzt werden. Schulbücher, die für die Grundschule zugelassen sind, können auch in der Schule für Sprachbehinderte verwendet werden.
Schulbücher, die für eine bestimmte Schulart der weiterführenden Schulen gedacht und zugelassen sind, dürfen auch in den anderen weiterführenden Schularten benutzt werden, sofern sie für die Erfüllung der Lehrpläne geeignet sind.
Unter der gleichen Voraussetzung können auch Schulbücher, die für die allgemeinbildenden Schulen zugelassen sind, an berufsbildenden Schulen benutzt werden. Das gleiche gilt auch für die Verwendung von Schulbüchern der berufsbildenden Schulen an allgemeinbildenden Schulen.
Die Bekanntmachung des Landesinstituts Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) vom 26. März 1999 - IPTS 140 - 8620 - 03 (NBI. MBWFK Schi.-H., S. 155) hebe ich hiermit auf.

Katalog der zugelassenen Schulbücher 2002/2003

Vorbemerkungen

(1) Dieser Katalog enthält alle gemäß § 4 der Schulbuchordnung zugelassenen zulassungsbedürftigen Schulbücher, soweit entsprechende Anträge der jeweiligen Verlage gestellt wurden und die Prüfverfahren fristgemäß abgeschlossen werden konnten.
Die Zulassung gilt jeweils für die neueste Auflage bzw. für die im Katalog angegebene Neuausgabe. In Zweifelsfällen erteilt das IPTS Auskunft.

(2) Zulassungsbedürftig sind gemäß § 4 der Schulbuchordnung

1. an allgemeinbildenden Schulen - mit Ausnahme der Schulen für Geistigbehinderte und Lernbehinderte Schulbücher für die Fächer
Biologie (Klassenstufe 5 bis 10),
Deutsch,
Englisch (Klassenstufe 5 bis 6),
Erdkunde,
Geschichte,
Haushaltslehre,
Heimat- und Sachunterricht,
Mathematik (Klassenstufe 1 bis 6),
Philosophie,
Evangelische Religion,
Katholische Religion und
Wirtschaft/Politik;

2. an berufsbildenden Schulen - soweit nicht auf einzelne Ausbildungsberufe bezogen - Schulbücher für die Fächer
Gemeinschaftskunde,
Wirtschaft/Politik,
Wirtschaftslehre (Rechtslehre),
Deutsch,
Evangelische Religion,
Katholische Religion und
Philosophie.

(3) Der Katalog gliedert sich in drei Teile:
1. Grundschule
2. Weiterführende Schulen:
Hauptschule, Realschule,
Gymnasium, Gesamtschule
3. Berufsbildende Schulen
Innerhalb dieser Teile sind die zugelassenen Schulbücher in der Reihenfolge derjenigen Fächer aufgeführt, für die Schulbuchzulassungen erforderlich sind. Innerhalb eines Faches sind die Titel nach Verlagen in alphabetischer Reihenfolge geordnet.

(4) In Einzelfällen sind Schulbücher mit einer Klassenstufenangabe versehen, ohne daß das betreffende Fach nach den schleswig-holsteinischen Stundentafeln oder Lehrplänen in diesen Klassenstufen vorgesehen ist. In solchen Fällen können die Bücher auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden, in denen nach der Stundentafel dieser Unterricht erteilt wird.
In manchen Fällen muß auch mit gewissen inhaltlichen Abweichungen von den zur Zeit geltenden Lehrplänen gerechnet werden. In solchen Fällen können die Schulbücher ebenfalls in einer anderen Klassenstufe eingesetzt werden als in der, für die sie vorgesehen sind.

(5) Gemäß der Umsetzung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (Amtliche Regelung) an den Schulen in Schleswig-Holstein (Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 1. Oktober 1999 - 11141 - 320.351.24-1 -) sind diejenigen Schulbücher mit "R" markiert, die bereits die Neuregelung der Rechtschreibung und Zeichensetzung berücksichtigen.

(6) Bei den einzelnen Titeln sind die lieferbaren Sonderund Teilausgaben sowie die zugehörigen Zusatzmaterialien nicht aufgeführt. Vor allem gibt es in der Regel Lehrerhinweise bzw. -ausgaben, die wichtige Hilfen für die Unterrichtsgestaltung bieten. Näheres ist den Verlagskatalogen zu entnehmen.

(7) Die Zulassung der genehmigten Bücher endet am 31. Juli des jeweils angegebenen Jahres.

(8) Die Preisangaben erfolgen ohne Gewähr. Für einige Angaben standen keine Unterlagen zur Verfügung.

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Die Auflistung der einzelnen Bücher ist hier nicht abgedruckt.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein