Skileiter |
Richtlinien zur Erlangung der Befähigung als
Schulskileiterin oder Schulskileiter
aufgehoben
zum aufhebenden
Erlass
Runderlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport
vom 3. November 1995 - III 5311. (NBI.MWFKlMFBWS.Schl.-H.1995 5. 414)
Wegen der besonderen Risiken, die mit einem Aufenthalt im Gebirge verbunden sein
können und der sich daraus ergebenden besonderen Verantwortung für die
begleitenden Lehrkräfte werden als Leiterin
oder Leiter von Skilehrgängen/Skiwanderfahrten nur Lehrkräfte zugelassen, die
- geprüfte Skilehrerin oder -lehrer sind oder
- durch die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen/-lehrgängen mit
anschließender Prüfung den Nachweis der Befähigung zur Schulskileiterin oder
zum Schulskileiter erbracht haben.
Die Beauftragung von Skilehrerinnen oder Skilehrern, die nicht Lehrkräfte der
Schule sind, ist nur zulässig, wenn eine Lehrkraft der Schule die Leitung hat.
2. Lehrgänge zum Erwerb der Befähigung als Schulskileiterin oder
Schulskileiter können vom IPTS, dem
ISS/CAU Kiel, dem Sportzentrum der CAU Kiel und der Bildungswissenschaftlichen
Hochschule/Universität Flensburg durchgeführt werden.
3. Die Prüfung besteht aus einem
3.1 praktischen Teil,
der zumindest die Fertigkeiten der Ski-Grundschule, einen Umsteigeschwung mit
Bergstemme und einen Parallelhochschwung umfaßt, und einem
3.2 didaktisch-methodischen Teil,
der aus einer Lehrprobe in einer Skigruppe besteht,
sowie einer
3.3 theoretischen Teil (Klausur),
der Fragen
- zur Organisation und Durchführung von Skiwanderfahrten,
- zur Unterrichtslehre des Skilaufens,
- zu geographischen Besonderheiten von Gebirgsregionen,
- zum richtigen und umweltbewußten Verhalten bei einem Aufenthalt in
Gebirgsregionen und auf Skipisten umfaßt.
4. Die Prüfung wird von Fachbeauftragten der jeweiligen Hochschule oder des
IPTS vorgenommen. Der theoretische Teil der Prüfung kann von dem praktischen
und dem didaktisch-methodischen Teil abgelöst werden und zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen.
Die Prüfung muß in einer Niederschrift festgehalten
werden, die den Verlauf und die Beurteilung aus allen drei Teilen wiedergibt.
Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung
nach, dem in Anlage 1 beigefügten Muster.
5. Auf
1. die Richtlinien für Schulausflüge vom 28. August 1994 (NBI. MWFK/MFBWS.
Schl.-H. S. 297) und
2. das IPTS-Arbeitspapier "Skilaufen an Schulen"3216/91-
weise ich in diesem Zusammenhang hin.
6. Der Erlaß tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Erlaß vom 15. Februar
1972 - X 42 - wird hiermit aufgehoben.
Anlage 1 Muster einer Prüfbescheinigung
Anlage 1
Prüfende Stelle - z. B. ISS/CAU Ort/Datum
Herr/Frau .......................................... .......... geb. am
hat an einem Lehrgang zur Erlangung und Befähigung als Schulskileiter/in
teilgenommen.
Aufgrund der am ......... ........ (und am ....:.. . . ...) bestandenen Prüfung
wird ihr/ihm die Befähigung als Schulskileiter/in zuerkannt.
Im Auftrage
Name, Amtsbezeichnung
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein