Vergleichsarbeiten 2008 |
Erlass über die Durchführung von Vergleichsarbeiten in allgemein
bildenden Schulen Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 10. Januar 2008 – III 34 (NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 22) § 1 Geltungsbereich Dieser Erlass gilt für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein. § 2 Verfahren (1) Vergleichsarbeiten in allgemein bildenden Schulen werden in der 3., 6. und 8. Jahrgangsstufe nach einem vom Ministerium für Bildung und Frauen vorgegebenem Verfahren in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (nur Sek. I) geschrieben. Die zentralen Termine werden jeweils durch das Ministerium für Bildung und Frauen festgelegt. Vergleichsarbeiten ersetzen Parallelarbeiten im betreffenden Jahrgang bzw. eine nach Lehrplan vorgeschriebene Klassenarbeit. Sie werden jedoch nicht benotet. (2) Die Schulen werten die Vergleichsarbeiten mit Hilfe von entsprechenden Auswertungsinstruktionen selbst aus und stellen eine zeitnahe fachliche Diskussion in der Schule oder im Rahmen der Kooperation mit anderen Schulen sicher. Dabei soll bei Bedarf mit dem zuständigen Förderzentrum zusammengearbeitet werden. (3) Den Eltern der an Vergleichsarbeiten teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden die Ergebnisse ihres Kindes, der Klasse und der Schule nach der Durchführung der Arbeiten sowie die Durchschnittswerte auf Landesebene mitgeteilt. Die Mitteilung liegt in der Verantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Klassen- und Schulergebnisse sind der Schulkonferenz bekannt zu machen und der Schulaufsicht innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten zur Verfügung zu stellen. Die Durchschnittsergebnisse der Schule werden im Schulporträt der Schule veröffentlicht. § 3 Kontextbefragungen Im Rahmen der Durchführung von Vergleichsarbeiten können über Schüler- und Lehrerfragebögen auch Kontextdaten in anonymisierter Form erhoben werden. Damit wird eine dem Einzugsgebiet der Schule und der Klassenzusammensetzung entsprechende Vergleichsmöglichkeit mit anderen Schulen oder Klassen sichergestellt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm bestimmte Person stellt für diesen Fall die Bearbeitung der Fragebögen sicher. § 4 Normierung/Pilotierung Die Aufgaben in den entsprechenden Fächern werden kontinuierlich weiter entwickelt. Um neue Aufgaben zu erproben und in ihrem Schwierigkeitsgrad zu bestimmen, sind regelmäßige Normierungs- oder Pilotierungsstudien an einer Auswahl von Schulen erforderlich. Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer für die Normierungs- / Pilotierungsstudie ausgewählten Schule stellt die Durchführung der Normierung bzw. Pilotierung an ihrer oder seiner Schule sicher. § 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer Dieser Erlass tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Januar 2013. Der Erlass über die Durchführung von Vergleichsarbeiten in der 3. Jahrgangsstufe der Grundschule – Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 30. April 2006 – III 34 wird mit Ablauf des 31. Januar 2008 aufgehoben. In Vertretung Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann |