Erlass über die Einführung von
Vergleichsarbeiten in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule
außer Kraft!
zum aufhebenden Erlass
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 31.05.2004 – III 40 -
(NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 180)
§1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für alle öffentlichen Grundschulen und
Grundschulteile des Landes Schleswig-Holstein.
§2 Verfahren
(1) Vergleichsarbeiten in der 4. Klassenstufe werden nach einem für alle
Grundschulen gleichen Verfahren zu Beginn des Schuljahres in den Fächern
Mathematik und Deutsch geschrieben. Die organisatorische Durchführung
obliegt einem durch das Ministerium bestimmten Projektträger. Der Termin
wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Kultur festgelegt. Die Aufgaben werden über das Internet zur Verfügung
gestellt; dabei wird die Hälfte der Aufgaben in jedem Fach zentral
vorgegeben, die andere Hälfte wird von den Fachlehrkräften der
jeweiligen Schulen gemeinsam ausgewählt. Einzügige Grundschulen
kooperieren mit mindestens einer anderen Grundschule in ihrer Region.
Vergleichsarbeiten ersetzen Parallelarbeiten in der 4. Jahrgangsstufe
und damit eine Klassenarbeit.
(2) Die Schulen werten die Vergleichsarbeiten mit Hilfe von
entsprechenden Auswertungsinstruktionen selbst aus und stellen eine
fachliche Diskussion in der Schule bzw. im Rahmen der Kooperation
sicher. Ergebnisse aus Vergleichsarbeiten in Schulen sind den Eltern der
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und der Schulkonferenz bekannt zu
machen. Sie können in anonymisierter Form nach Beschluss der
Schulkonferenz veröffentlicht werden. Die Ergebnisse sind auf Anfrage
der Schulaufsicht zur Verfügung zu stellen.
§3 Kontextbefragungen
Im Rahmen der Durchführung von Vergleichsarbeiten werden durch den
Projektträger über Schüler- und Lehrerfragebögen Kontextdaten in
anonymisierter Form erhoben. Damit wird eine dem Einzugsgebiet der
Schule und der Klassenzusammensetzung entsprechende
Vergleichsmöglichkeit mit anderen Schulen oder Klassen sichergestellt.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm
bestimmte Person stellt die Bearbeitung der Fragebögen gegenüber dem
Projektträger sicher.
§4 Zentrale Stichprobe
Um allgemeine Entwicklungen in einem Land bzw. länderübergreifend
beschreiben zu können, werden die Ergebnisse von ca. 10% aller
Grundschulen in Schleswig-Holstein zentral erfasst und einer Analyse
unterzogen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der nach einem
Zufallsverfahren für diese Stichprobe ausgewählten Schule meldet die
Ergebnisse der Vergleichsarbeiten ihrer oder seiner Schule nach
Aufforderung an den Projektträger.
§5 Normierung
Die Aufgabensammlung in den Fächern Mathematik und Deutsch wird
kontinuierlich weiterentwickelt. Um neu entwickelte Aufgaben zu erproben
und in ihrem Schwierigkeitsgrad zu bestimmen, sind in beiden Fächern
Normierungsstudien erforderlich, die im jährlichen Wechsel für
Mathematik und Deutsch durchgeführt werden. In Schleswig-Holstein nehmen
ca. 10% aller Grundschulen an Normierungsstudien teil. Die Schulleiterin
oder der Schulleiter einer für die Normierungsstudie ausgewählten Schule
stellt die Durchführung der Normierung an ihrer oder seiner Schule
sicher.
§6 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 01.06.2004 in Kraft. Er gilt bis zum 31.05.2009.
In Vertretung
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
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