Winterhotline

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siehe auch: Witterungsverhältnisse
Medieninformation - Bildungsminister Klug: "Betreuung im Winter ist sichergestellt"
Ausfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse
Winter-Hotline 0431 988 2333 informiert über Schulausfall
Notizen zum Thema Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Medieninformation - Bildungsminister Klug: "Betreuung im Winter ist sichergestellt" als pdf-Datei

Brief des Ministeriums für Bildung und Kultur an die Schulleitungen und Schulämter zum Erlass "Ausfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse"  als pdf-Datei

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Winter-Hotline 0431 988 2333 informiert über Schulausfall Achtung: die Telefonnummer ist nicht mehr gültig

Die neue Nummer lautet: 0800 1827271

[Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Schulen/Winterhotline.html , am 08.12.2010]

Temperaturen unter Null, Schnee und Eis auf den Straßen - wenn Busse nicht mehr oder nur eingeschränkt fahren können, kann es landesweit oder in einigen Regionen zu Schulausfall kommen. Wir haben für Sie eine Winter-Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter 0431 988 2333 über wetterbedingte Schulausfälle informiert.:

Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten Unterrichtsausfall:

  • Wie begründet sich Schulausfall?
    Maßgebliches Kriterium bei der Anordung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbeikeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage eines
    Erlasses vom 18. Juni 1998 (siehe Link). Darin ist geregelt, dass dabei im Zweifelsfall die Anordnung für alle Schulen eines Kreisgebiets erfolgt, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Entsprechendes gilt für die kreisfreien Städte. Dass regelmäßig das gesamte Kreis -beziehungsweise Stadtgebiet einbebezogen wird, ist mit der Besonderheit der Situation zu erklären, in der eine Entscheidung zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnisse beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.

  • Wer berät das Bildungsministerium?
    Die Straßenlage wird insbesondere über das Gemeinsame Lagezentrum im Landespolizeiamt eingeschätzt.

  • Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von einem Unterrichtsausfall informiert werden?
    Bitte wählen Sie die Nummer der Winter-Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0431 988 2333 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe.
    NDR online ; Busunternehmen Autokraft; Nahverkehr Nord-Ostsee-Bahn

  • Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?
    Die Schulen sind angewiesen, eine Notbesetzung von Lehrkräften vorzuhalten, damit die Beaufsichtigung der in der Frage genannten Schülerinnen und Schüler sichergestellt ist.


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Notizen zum Thema
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall:

Notbesetzung ./. Betreuungsprobleme

Die Schulen sind angewiesen, eine Notbesetzung von Lehrkräften vorzuhalten, damit die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler, die die Information über den Unterrichtsausfall nicht erreicht hat, sichergestellt ist.
[Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Schulen/Winterhotline.html ,
am 08.12.2010]

Aber das ist kein offenes Angebot für Eltern mit Betreuungsproblemen. Grundsätzlich liegt die Betreuungspflicht bei den Eltern.“ erläuterte Schunk.
[Quelle:
Kieler Nachrichten vom 04.12.2010:
Titel: „Bildungsministerium sieht Betreuungspflicht bei den Eltern“
Herr Schunk ist Sprecher des Bildungsministeriums]

 

 


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein