Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen vom 12.März 2010

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Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur
vom 12. März 2010 - 111 303 (NBI.MBF.Schl.-H. 2010 S. 106)

Die Absicht, die in den schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen erzielten Leistungen gesondert auszuweisen, erfordert die Neufassung entsprechender Abschlusszeugnisse.

1. Für die Ausfertigung der Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen sind nach Maßgabe von § 8 der Zeugnisverordnung künftig die nachstehend als Muster aufgeführten Anlagen 1 bis 4 zu verwenden.

2. Für die Abschlusszeugnisse der noch auslaufenden Jahrgangsstufen ist die Bezeichnung der Fächer den entsprechenden Stundentafeln anzupassen.

3. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Erlass „Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen" vom 20. Mai 2008 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 167) außer Kraft.

Eckhard Zirkmann

Anlage 1 als pdf-Datei
Anlage 2 als pdf-Datei
Anlage 3 als pdf-Datei
Anlage 4 als pdf-Datei

 


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein